vonBlogwart 29.10.2009

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Wir ahnten ja schon, dass die „Diekmann-Watch“ eine Herausforderung wird, aber wo es mit Nietzsche gilt, um der Wahrheit willen notfalls auch „in die Jauchegrube hinabzusteigen“ klicken wir uns pflichtbewußt durch alle Beiträge, die der RSS-Feed meldet. Und  sind jedesmal auf’s Neue überrascht, dass auch noch das billigste Klischee von Deutschlands dämlichster Tageszeitung und ihres geschmacklosen Chefredakteurs in Wort und Bild bestätigt wird. Wie zum Beispiel in Diekmanns Beitrag über seine Vorzimmer“königinnen“, die im Minirock auf dem Tisch posieren. Aber auch für klassische Parolen  wie „Bild lügt!“ finden sich im Blog passende Belege,  wie BildBlog anhand der Geschichte von Jürgen Trittin mit „Bolzenschneider“ und „Eisenstange“ noch einmal dokumentiert hat. (Apropos Klassik: Wikileaks hat die unzensierte Fassung von Günter Wallraffs verdeckter Bild-Recherche „Der Aufmacher“ (1970) veröffentlicht – Springer hatte für die zweite Auflage des Buchs seinerzeit zahlreiche Streichungen durchgesetzt.)

Jetzt beklagt sich der Bild-Chef und taz-Genosse unter dem Titel „Spaßbremse und Schwellkörper“, dass ihn die taz abmahnen ließ, weil das  Urheberrecht auch bei Penisvergrößerungen gilt. Als Spaßbremse zog  allerdings nicht die taz vor  Gericht, sondern Kai Diekmann und  ließ als Spielverderber jede weitere Veröffentlichung über seinen Schwellkörper verbieten. Dass es etwa sieben Jahre  gedauert hat, bis im Hohlkörper unter der gelierten Matte die Erkenntnis reifte, dass das vielleicht ein Fehler war und es doch chic wäre, via Blog den coolen Selbstironiker zu geben, ändert noch nichts an den rechtlichen Tatsachen.  Und die gebieten nun einmal, dass man sich als Autor nicht ungefragt mit fremden Federn schmückt – schon gar nicht, wenn man  ihrem Urheber diesen Schmuck zuvor verbieten ließ….

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