vonDetlef Georgia Schulze 17.05.2025

Theorie als Praxis

Hier bloggt Detlef Georgia Schulze über theoretische Aspekte des Politischen.

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Auch der Deutschlandfunk, die Süddeutsche Zeitung, Die Zeit und das ZDF sowie weitere deutschsprachige Medien berichten über die gestrige Supreme Court-Entscheidung in Sachen Alien Enemies Act / Tren de Aragua-Proklamation. Leider ist wieder einmal – wie so oft bei deutschsprachiger Berichterstattung über juristische Ereignisse in den USA (siehe 1, 2 und 3) – einiges ungenau oder sogar sachlich unzutreffend.

Was erlaubt der Alien Enemies Act?

Die Süddeutsche Zeitung (ohne Quellenangabe) und der Spiegel (mit der AutorIn-/Qullenangabe: „hen/dpa“) sowie die Zeit (wiederum ohne Quellenangabe) schreiben:

„Das Gesetz [der Alien Enemies Act] erlaubt dem Präsidenten, in Kriegszeiten oder bei einer Invasion Staatsangehörige sogenannter feindlicher Nationen ohne reguläres Verfahren festzunehmen oder abzuschieben.“
(https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-news-liveblog-trump-oberster-gerichtshof-abschiebungen-li.3174406 /
https://www.spiegel.de/ausland/supreme-court-blockiert-abschiebungen-von-venezolanern-per-kriegsgesetz-a-1b0694fd-3af3-43f9-8f85-69e9e74942c1 /
https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-05/usa-abschiebungen-supreme-court-kriegsrecht-verhindert)

Und der Deutschlandfunk schreibt:

„Die US-Regierung argumentiert, diese Einstufung [von Tren de Aragua als Terrororganisation] erlaube die Abschiebung ohne rechtsstaatliches Verfahren gemäß dem sogenannten Alien Enemies Act aus dem Jahr 1798.“
(https://www.deutschlandfunk.de/oberster-gerichtshof-untersagt-abschiebungen-nach-altem-kriegsgesetz-102.html)

Lassen wir der Einfachheit halber die Frage beiseite, ob es überhaupt angemessen ist, das in deutschem historischen, politischen und linguistischen Kontext entstandenene Konzept „Rechtsstaat(lichkeit)“ auf den angelsächsische Bereich zu übertragen und mit dem – in einem anderem historischen, politischen und linguistischen Kontext entstandenen Konzept der „rule of law“ und des „due process of law“ gleichzusetzen, so ist es jedenfalls wie folgt:

1. Noch kein Gericht hat entschieden, daß der Alien Enemies Act verfassungswidrig oder wahrscheinlich verfasssungswidrig sei; vielmehr gibt es – ältere – Gerichtsentscheidungen, daß er verfassungsgemäß sei:

„The Act is almost as old as the Constitution, and it would savor of doctrinaire audacity now to find the statute offensive to some emanation of the Bill of Rights. The fact that hearings are utilized by the Executive to secure an informed basis for the exercise of summary power does not argue the right of courts to retry such hearings, nor bespeak denial of due process to withhold such power from the courts.“
„The Fifth Congress was also responsible for ‚An Act concerning Aliens,‘ […], and ‚An Act in addition to the act, entitled ›An act for the punishment of certain crimes against the United States,‹‘ […], as well as the instant ‚An Act respecting Alien Enemies,‘ […]. It is significant that while the former statutes – the Alien and Sedition Acts – were vigorously and contemporaneously attacked as unconstitutional, there was never any issue raised as to the validity of the Alien Enemy Act.“
(Ludecke v. Watkins, 335 U.S. 160, 171 f. mit FN 18 (1948])

„Finally the Court may theoretically assess the constitutionality of the AEA although that issue well-settle in favor of Act, Ex parte Zenzo Arakawa, 79 F. Supp. 468, 470 (E.D. Pa 1947) (noting that ‚there can be no question that the [ARA] is constitional‘ and collecting cases in support of that principle).“
(https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.pawd.318716/gov.uscourts.pawd.318716.72.0_4.pdf, S. 19)

Auch die die Betroffenen der Tren de Aragua-Proklamation behaupten jedenfalls in aller erster Linie die Einfach-Gesetz- und Verfassungswidrigkeit der Proklamation (falls mir entgangen sein sollte, daß sie auch die Verfassungsgemäßheit der Gesetzes [Alien Enemies Act] bestreiten, dann aber nur am Rande und mit geringer Erfolgsaussicht, was nicht heißt, daß ein Bestreiten der Verfassungsgemäßheit des Gesetzes unzutreffend sein muß; aber es bedürfte dafür jedenfalls anderer Argumente als sie bisher im Vordergrund stehen).

2. Es handelt sich aktuell nicht um bloß eine Frage – nämlich, ob der Alien Enemies Act überhaupt auf Tren de Aragua angewandt werden darf (und falls ja, dürfe ohne due process of law abgeschoben werden) -, sondern um zwei Fragen – nämlich, a) ob der Alien Enemies Act überhaupt auf Tren de Aragua angewandt werden darf und b) ob die Regierung bei dieser Anwendung einen due process of law gewährt oder unter Verletzung des due process-Gebotes handelt.

3. a) Was nun die Argumentation der Regierung anbelangt, auf die der Deutschlandfunk abstellt, so hatte die Regierung in der Tat anfangs behauptetet, sie dürfe ohne Ankündigung an die Betroffenen, ohne Rechtsbehelfsbelehrung und ohne Gewährung einer Rechtsbehelfsfrist vorgehen.

„The alien is not entitled to a hearing, appeal, or judicial review of the apprehension and removal warrant“
„An alien determined to be an Alien Enemy and ordered removed under the Proclamation and 50 U.S.C. § 21 is not entitled to a hearing before an immigration judge, to an appeal of the removal order to the Board of lmmigration Appeals, or to judicial review of the removal order in any court of the United States.“
(Attorney General, Memorandum for Law Enforcement Officers (March 14, 2025); https://www.documentcloud.org/documents/25915967-doj-march-14-memo-alien-enemies-act/ via https://eu.usatoday.com/story/news/politics/2025/04/25/trump-venezuelan-gang-deportations-alien-enemies-act/83253074007/, S. 2, 5)

„We take the position that the AEA does not require such notice.“
(https://media.cadc.uscourts.gov/recordings/docs/2025/03/25-5067.mp3, ab ca. Min. 104:51; vgl. https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.cadc.41845/gov.uscourts.cadc.41845.01208724047.0_2.pdf, S. 27 und 31 der Datei).

b) Seit der ersten Tren de Aragua-Entscheidung des US-Supreme Court vom 7. April hat die Regierung ihr Vorgehen aber leicht geändert: Sie gibt den Betroffenen nun Benachrichtigung (allerdings – jedenfalls schriftlich – ausschließlich auf Englisch und weiterhin ohne Rechtbefehlsbelehrung) und gewährt eine Frist – allerdings von nur 12 Stunden, um die Einlegung des (richtigen) Rechtsbehelfs anzukündigen, und eine weitere Frist von nur 24 Stunden, um den Rechtsbefehl dann tatsächlich einzulegen:

„Although there may be fact-specific exceptional cases, in a general case, after an alien is served with Form AEA 21-B, the alien is given a reasonable amount of time, and no less than 12 hours, including the ability to make a telephone call, to indicate or express an intent to file a habeas petition. If the alien does not express any such intention, then ICE may proceed with the removal, though such removal may not actually occur for many more hours or days, giving the alien additional time to express an intent. If the alien does express an intent to file a habeas petition, the alien is given a reasonable amount of time, and no less than 24 hours, to actually file that petition. If the alien does not file such a petition within 24 hours, then ICE may proceed with the removal, though such removal may not actually occur for many more hours or days, giving the alien additional time to file the petition.“
(https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.nysd.640153/gov.uscourts.nysd.640153.80.1.pdf, S. 3 [Nr. 11]; „Form AEA 21-B“ ist in der Datei auf S. 5 als Anlage beigefügt)

c) Regierung behauptete in dem jetzigen Supreme Court-Verfahren allerdings nicht, daß „diese Einstufung [von Tren de Aragua als Terrororganisation] […] die Abschiebung ohne rechtsstaatliches Verfahren gemäß dem sogenannten Alien Enemies Act aus dem Jahr 1798″ erlaube (so aber der Deutschlandfunk), sondern sie hatte behauptet:

„‚due process is flexible and calls for such procedural protections as the particular situation demands.‘ Mathews v. Eldridge, 424 U.S. 319, 321 (1976) (brackets and citation omitted). And here, as discussed below, see p. 10, infra, the difficulties of detaining TdA members bolster the grounds for a much shorter notice period.“
(https://www.supremecourt.gov/DocketPDF/24/24A1007/358650/20250512175756685_24A1007%20supplement%20brief.pdf, S. 11)

Die Regierung behauptet also nicht (mehr) sie müsse keinen due process gewähren, sondern ihr haarsträubendes Vorgehen genüge als due process!

d) Diesem Vorgehen hat der Supreme Court gestern eine Abfuhr erteilt:

„notice roughly 24 hours before removal, devoid of information about how to exercise due process rights to contest that removal, surely does not pass muster.“
(https://www.supremecourt.gov/opinions/24pdf/24a1007_g2bh.pdf, S. 4)

Dem ursprünglichen Vorgehen hatte der Supreme Court bereits am 7. April – in seiner ersten Tren de Aragua-Entscheidung – eine Abfuhr erteilt:

„AEA detainees must receive notice after the date of this order that they are subject to removal under the Act. The notice must be afforded within a reasonable time and in such a manner as will allow them to actually seek habeas relief in the proper venue before such removal occurs.“
(https://www.supremecourt.gov/opinions/24pdf/24a931_2c83.pdf, S. 3)

4. Auch der Alien Enemies Act läßt die Betroffenen nicht ohne Verfahrensrechte (wenn auch vermutlich weniger oder andere als das ’normale‘ US-AusländerInnenrecht – anderenfalls wäre die Anwendung des Alien Enemies Act für die Trump-Regierung nicht so reizvoll), worauf insbesondere der District Court für den Süden des Bundesstaates New York hingewiesen hatte.

50 USC 23 – das ist der dritte Paragraph des Alien Enemies Act – lautet:

„After any such proclamation has been made, the several courts of the United States, having criminal jurisdiction, and the several justices and judges of the courts of the United States, are authorized and it shall be their duty, upon complaint against any alien enemy resident and at large within such jurisdiction or district, to the danger of the public peace or safety, and contrary to the tenor or intent of such proclamation, or other regulations which the President may have established, to cause such alien to be duly apprehended and conveyed before such court, judge, or justice; and after a full examination and hearing on such complaint, and sufficient cause appearing, to order such alien to be removed out of the territory of the United States, or to give sureties for his good behavior, or to be otherwise restrained, conformably to the proclamation or regulations established as aforesaid, and to imprison, or otherwise secure such alien, until the order which may be so made shall be performed.“
(Hv. hinzugefügt)

In der Proklamation wird dagegen weder 50 USC 23 erwähnt, noch kommen dort die Wörter „complaint“, „examination“ und „hearing“ vor.

Der District Court schlußfolgerte daraus:

„the Presidential Proclamation, in mandating removal without due process, contradicts the AEA.“
(https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.nysd.640153/gov.uscourts.nysd.640153.84.0.pdf, S. 2)

„formeller Kriegszustand“

Wiederum die Süddeutsche Zeitung usw. schreiben:

„Es ist rechtlich umstritten, ob die Regelung auch außerhalb eines formellen Kriegszustands und gegen nicht-staatliche Akteuren wie kriminelle Organisationen angewendet werden darf.“
(https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-news-liveblog-trump-oberster-gerichtshof-abschiebungen-li.3174406 /
https://www.spiegel.de/ausland/supreme-court-blockiert-abschiebungen-von-venezolanern-per-kriegsgesetz-a-1b0694fd-3af3-43f9-8f85-69e9e74942c1 /
https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-05/usa-abschiebungen-supreme-court-kriegsrecht-verhindert)

Das ist mindestens ungenau, da nicht klar wird, was die SZ mit „formell“ meint. Klar ist jedenfalls, daß der Alien Enemies Act von „declared war between the United States and any foreign nation or government, or any invasion or predatory incursion“ (50 USC 21; Hv. hinzugefügt) spricht.
Es ist also auch klar, daß es sich nicht unbedingt um einen „declared war“ handeln muß; es genügt – unter bestimmten Voraussetzungen – auch eine „invasion or predatory incursion“ (ohne Kriegserklärung!).

Die wirklich umstrittene Frage lautet, ob aktuell eine „invasion or predatory incursion […] against the territory of the United States by any foreign nation or government“ stattfindet (vorbereitet oder angedroht) wird oder nicht; und, ob eine solche vermeintliche „invasion or predatory incursion“ in der Tren de Aragua-Proklamation ausreichend beschrieben wird, sowie, ob und ggf. inwieweit die Gerichte die tatsächlichen Behauptungen in der Proklamation auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen dürfen.

Die Abschiebungen vom 15. März und der Fall Abrego Garcia

Die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel schreiben:

„Rund 200 Venezolaner sind bereits nach El Salvador in ein Hochsicherheitsgefängnis abgeschoben worden – hauptsächlich unter Berufung auf das Kriegsgesetz aus dem 18. Jahrhundert. Ob alle betroffenen Menschen tatsächlich der angegebenen Bande angehören, ist allerdings unklar. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte der Fall eines Familienvaters aus dem Bundesstaat Maryland mit salvadorianischer Staatsbürgerschaft, der vor der Abschiebung in sein Heimatland aufgrund von Verfolgung eigentlich geschützt war.“
(https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-news-liveblog-trump-oberster-gerichtshof-abschiebungen-li.3174406 /
https://www.spiegel.de/ausland/supreme-court-blockiert-abschiebungen-von-venezolanern-per-kriegsgesetz-a-1b0694fd-3af3-43f9-8f85-69e9e74942c1)

Die Zeit wandelt die Passage etwas ab und schreibt:

„In den Medien erregte besonders der Fall eines Familienvaters aus dem Bundesstaat Maryland mit salvadorianischer Staatsbürgerschaft viel Aufmerksamkeit. Der Mann, ein abgelehnter Asylbewerber, war mit einer US-Bürgerin verheiratet und vor Abschiebung geschützt. Dennoch hatten ihn Sicherheitskräfte im März festgenommen und in ein Gefängnis in El Salvador ausgeflogen. Die US-Regierung hatte trotz eines anderslautenden Gerichtsurteils mitgeteilt, eine Rückführung sei nicht möglich.“
(https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-05/usa-abschiebungen-supreme-court-kriegsrecht-verhindert)

Zu ergänzen ist:

1. Der „Familienvater“ heißt Kilmar Abrego Garcia, und er ist nur nicht salvadorianischer Staatsbürger, sondern ihm wird auch keine Tren de Aragua-Mitgliedschaft, sondern eine Mitgliedschaft in der salvadorianischen gang MS-13 vorgeworfen.

2. Er wurde zwar – wie die vermeintlichen Tren de Aragua-Mitglieder – am 15. März nach El Salvador abgeschoben, aber gemäß dem vorstehenden nicht unter Berufung auf den Alien Enemies Act, sondern unter Berufung auf ’normales‘ US-Ausländerrecht.

3. Zutreffend ist, daß er nicht nach El Salvador hätte abgeschoben werden dürfen, da dies (schon vor längerer Zeit) ein Gericht untersagt hatte, ohne daß die Regierung diese Entscheidung angefochten hätte.

Außerdem dürfte das „war“ in der Zeit-Meldung unzutreffend sein: Weder habe ich irgendwo etwas von eine Eheannulierung noch von einer Scheidung gelesen.

„Dekret, mit dem die kriminelle Organisation Tren de Aragua zur ausländischen Terrorgruppe erklärt wurde“

Der Deutschlandfunk schreibt:

„Die Richter entschieden über einen Dringlichkeitsantrag von mehreren Männern aus Venezuela. Die US-Behörden werfen diesen vor, Mitglieder einer kriminellen Bande zu sein, die Präsident Trump als Terrororganisation einstuft.“
(https://www.deutschlandfunk.de/oberster-gerichtshof-untersagt-abschiebungen-nach-altem-kriegsgesetz-102.html)

Die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel (also vermutlich: dpa) formulieren folgendermaßen:

„Im Zentrum des Verfahrens steht ein von Trump erlassenes Dekret, mit dem die kriminelle Organisation Tren de Aragua zur ausländischen Terrorgruppe erklärt wurde.“
(https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-news-liveblog-trump-oberster-gerichtshof-abschiebungen-li.3174406 /
https://www.spiegel.de/ausland/supreme-court-blockiert-abschiebungen-von-venezolanern-per-kriegsgesetz-a-1b0694fd-3af3-43f9-8f85-69e9e74942c1)

Und Die Zeit bietet uns folgende Variation:

„Auslöser des Rechtsstreits war ein Dekret, mit dem Trump die kriminelle Organisation Tren de Aragua zur ausländischen Terrorgruppe erklärt hatte.“
(https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-05/usa-abschiebungen-supreme-court-kriegsrecht-verhindert)

Nein! – Die Einstufung als ausländische terroristische Organisation erfolgte durch Außenminister Rubio in Form einer „Public Notice“ (und zwar bereits im Februar). Von Trump stammt vielmehr die Behauptung in Form einer Proklamation (vom 14. März – nicht eines „Dekrets“), Tren de Aragua nehme eine Invasion oder ein räuberische Eindringen in die USA vor, und es lägen Umstände vor, die erlaubten, den Alien Enemies Act auf Tren de Aragua anzuwenden, obwohl der Act von einer „Regierung“ oder „Nation“ als Subjekt der Invasion oder des Eindringens spricht.

Das ZDF

Das ZDF macht immerhin eine Quellengabe („Quelle: dpa, AFP, Reuters“) und verwendet eine etwas breitere Quellenbasis als nur dpa – aber auch das ZDF schreibt die vorstehend präsizierten bzw. korrigierten (mutmaßlichen) dpa-Sätze ab…

Meldung der Austria Presse Agentur im Standard und AFP-Meldung in der Berliner Morgenposten

Besser ist dagegen die APA-Meldung, die im österreichischen Standard zu lesen ist; APA ist sogar in der Lage, die Rubio-„notice“ wg. Terrororganisation und die Trump-Proklamation wg. des Alien Enemies Act auseinanderzuhalten (dickes Lob ins Nachbarland!):

„Die Regierung beschuldigt die Migranten, Mitglieder der kriminellen Bande Tren de Aragua zu sein, die ihren Ursprung in venezolanischen Gefängnissen hat und vom Außenministerium als ausländische terroristische Organisation eingestuft wird. Trump hat sich auf den Alien Enemies Act aus dem Jahr 1798 berufen, um eine rasche Abschiebung zu erreichen.“
(https://www.derstandard.de/story/3000000270237/supreme-court-blockiert-weiter-abschiebungen-von-venezolanern-per-kriegsgesetz)

Aber auch dort heißt es schwammig (Was ist genau mit „regulär“ gemeint?), der Alien Enemies Act erlaube ein Vorgehen „ohne reguläres Verfahren“:

„Der Alien Enemies Act, auf den Trump sich beruft, erlaubt es US-Präsidenten, Bürger einer feindlichen Nation ohne reguläres Verfahren festzunehmen oder abzuschieben.“
(https://www.derstandard.de/story/3000000270237/supreme-court-blockiert-weiter-abschiebungen-von-venezolanern-per-kriegsgesetz)

Schließlich sei noch die AFP-Meldung in der Berliner Morgenpost erwähnt; dort heißt es – ebenfalls ziemlich präzise:

„Nach Trumps Amtsantritt setzte seine Regierung im Februar die lateinamerikanische Bande Tren de Aragua auf die Liste ausländischer ‚Terrororganisationen‘. Später berief der Präsident sich dann auf den Alien Enemies Act, um venezolanische Einwanderer in ein Hochsicherheitsgefängnis in El Salvador abzuschieben.“
(https://www.morgenpost.de/politik/article409038990/supreme-court-verhindert-abschiebungen-und-erbost-trump.html)

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