vonBen Gerten 13.05.2009

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Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine sehr klare Vorstellung vom Problem der Finanzkrise für die Verbraucher. Die Anlageberatung in Deutschland sei „unzureichend“. Hier gebe es „gravierende Lücken im Verbraucherschutz“. Die von ihrer Regierung vorgesehene längere Verjährungsfrist bei Beratungsfehlern und das verpflichtende Beratungsprotokoll sollen helfen, so hofft sie.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2009/05/2009-05-12-bkin-verbrauchertag.html

Solche Hilfe ist erforderlich, da ist sie sich mit dem SPD-Chef Franz Müntefering völlig einig. Der fordert: „Wer sein Geld nicht verspekulieren will, muss in Deutschland wieder sicher sein, dass es von Banken und Sparkassen nicht verspekuliert wird.“ 

http://www.vzbv.de/go/podcasts/43/index.html

Was das heißt, diskutieren zur Zeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justiz- und Verbraucherministerium. Sie sind zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass ein wesentliches Beratungsproblem in den Vergütungssystemen bei Banken und Versicherungen liegt. Dort werden sofort beim Abschluss der Geschäfte die vollen Provisionen gezahlt. Der Kunde erfährt aber erst nach Jahren oder Jahrzehnten, ob das Geschäft für sie ein Erfolg war.

Nach einer Studie für das Verbraucherministerium führen auch diese unterschiedlichen Interessen zu einem Beratungsschaden bei den Verbrauchern von 20 Milliarden Euro im Jahr.

http://www.bmelv.de/cln_045/nn_749972/sid_C841E21F59AB9B679AC4E64FA16EE9C8/SharedDocs/downloads/02-Verbraucherschutz/Markt/StudieFinanzvermittler.html__nnn=true

Im Handelsblatt stöhnt der neue Präsident des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), Rolf-Peter Hoenen, das sei „Übereifer“ des Staates. Plötzlich werde das Provisionssystem in Frage gestellt. Das gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei. Man könne doch nicht einfach aus heiterem Himmel das über Jahrzehnte gewachsene Vergütungssystem seiner Branche über den Haufen werfen.

Plötzlich – der Mann war offenkundig seit der Jahrtausendwende auf einem anderen Stern. Schon mit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001/2002 hat die damalige Regierung das Vergütungssystem geändert und die Provisionszahlungen auf bis zu 10 Jahre gestreckt. Und das Argument war schon damals das Gleiche.

http://www.versicherungsausbildung.de/fach/gast/altzertg%20neu.pdf

Frau Prokop hätte sich nicht über das selektive Gedächtnis des Versicherungsmanagers gewundert. So war das schon früher beim meinem Versicherungsmann. Der erinnerte sich grundsätzlich nur, wenn er wollte. Und das war selten genug.

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https://blogs.taz.de/verbrauchertag_merkel_muentefering_verbraucherproblem/

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