vonWolfgang Koch 14.01.2013

Wolfgang Kochs Wienblog

Vom letzten Glanz der Märchenstadt oder wie es sich an der blauen Donau gerade lebt.

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Zeitgemässe Sicherheitslösungen sind gefragt / Foto: W. Koch

Das Bundesheer

 

1. Das Bundesheer ist per Verfassung die Streitmacht der Republik Österreich.

2. Jeder Staat hat nur das Recht zur Selbstverteidigung Gewalt anzuwenden (UN-Charta).

3. Jede weitere Ermächtigung ist den Beschlüssen der Vereinten Nationen vorbehalten.

4. Österreich bestärkt diese Grundssätze durch seine immerwährende Neutralität.

5. Parlament und Regierung entscheiden demokratisch über den Einsatz der Armee.

6. Österreich verfährt zurückhaltend mit der politischen Freigabe von bewaffneten Kräften.

 

 

Die Gefahren

 

7. Österreich ist in absehbarer Zukunft sicher; eine isolierte Bedrohung undenkbar.

8. Eine Verletzung der Grenzen durch fremde Mächte ist nicht mehr das Risiko.

9. Bedroht sind wir von den länderübergreifenden Folgen sozialer Ungerechtigkeit.

10. Bedroht sind wir von den länderübergreifenden Folgen des Klimawandels.

11. Unsere Gesellschaft ist abhängig von fossilen Rohstoffen (Öl, Gas, Kohle).

12. Diese geänderte Bedrohungslage erfordert ein Mehr an internationaler Solidarität.

13. Dem Militär kommen nur mehr Nebenaufgaben zu; Stärke schafft keinen Frieden.

14. Auch auf gezielten Einzelterror gibt es keine militärische Antwort.

 

 

Die Aufgaben

 

15. Österreichische Soldaten dienen aussschließlich der Friedenserhaltung.

16. Abrüstung bleibt der Schlüssel zu einer gerechteren Weltordnung.

17. Die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen muss verhindert werden.

18. Im Krisenfall steht der Schutz lebenswichtiger Einrichtungen im Mittelpunkt.

19. Eine Verteidigung der EU-Außengrenzen ist mit Wehrpflichtigen nicht möglich.

20. Grundwehrdiener können auch nicht für den Antiterror-Einsatz ausgebildet werden.

21. Der Katastrophenschutz zählt nicht zum Kernbereich des Militärischen (Assistenz).

22. Der Katastrophenschutz rechtfertigt keine militärische Ausbildung.

23. Er kann von Blaulichtorganisationen besser und kostengünstiger organisiert werden.

 

 

Die Missionen

 

24. Auslandseinsätze laufen immer Gefahr koloniale Schauplätze zu schaffen.

25. Doch alle Gewaltopfer der Welt haben das Recht, gerettet und beschützt zu werden.

26. Österreichs Soldaten dürfen nicht für fremde Interessen eingesetzt werden.

27. Ein UN-Beschluss ist die unverrückbare Voraussetzung für jede Entsendung.

28. Nur Freiwillige können das kollektive UN-Sicherheitssystem verwirklichen.

29. Seit 1960 hat das Bundesheer an über 50 solchen Missionen teilgenommen.

30. Österreich liegt stärkemäßig unter den ersten 20 Staaten, die UN-Personal stellen.

31. Von den bisher 90.000 eingesetzen Soldaten starben mehr als 40 im Einsatz.

32. Erfolge sind nur durch ein Zusammenwirken von UNO, OSZE, EU und Nato möglich.

 

 

Die Wehrpflicht

 

33. Das Bundesheer ist eine seit Jahren reformbedürftige Institution.

34. Wehrpflicht und Ersatzdienst greifen problematisch in die Menschenrechte ein.

35. Eine Wehrpflichtarmee kann nicht flexibel neuen Aufgaben angepasst werden.

36. Eine Wehrpflichtarmee kann nicht auf demokratischem Weg verkleinert werden.     

37. Wehrpflichtige können nur zum Einsatz im Inland herangezogen werden.

38. Die Wehrpflicht verschwendet Mittel für die berufliche Ausbildung von Profis.

39. Die Wehrpflicht verlängert jede Berufsausbildung und belastet die Wirtschaft.

40. Die Wehrpflicht kann nicht mit Ersparnissen für den Haushalt gerechtfertigt werden.

41. Die Wehrpflicht ist kein Garant gegen den politischen Missbrauch der Armee.

42. Die Männerwehrpflicht treibt einen Keil zwischen Männer und Frauen.

43. Die Männerwehrpflicht ist ein ewiger Nährboden von Frauenverachtung.

44. Der Zwangsdienst für Männer bewertet weibliches Leben höher als männliches.

 

 

Der Grundwehrdienst

 

45. Der Grundwehrdienst dient der Gewinnung von Berufs- und Milizsoldaten (Kader).

46. Die Mehrheit der Zwangsverpfichteten erlebt ihn als sinnlos und leidvoll.

47. Als Systemerhalter im Inland erleichtern sie fragwürdige Experimente im Ausland.

48. Grundwehrdiener kommen übrigens kaum im Katastrophenschutz zum Einsatz.

49. Jugendliche lernen humanistische Werte in der Schule, nicht in der Kaserne.

50. Militärischer Zwang kann Zuwanderer nicht kulturell integrieren.

 

 

Das Profiheer

 

51. Das geplante Profiheer verpflichtet freiwillige Männer und Frauen auf Zeit.

52. Jährlich sollen 1.300 Zeitsoldaten angeworben und ausgewählt werden.

53. Sie gehen anschließend in die Reserve oder dienen in einer Milizstruktur weiter.

54. Die überwiegende Mehrheit kehrt mit Ende Dreissig in das Zivilleben zurück.

55. Zu diesem Zweck erhalten die Profis eine Ausbildung in einem zivilen Beruf.

56. Am Ende können sie die erworbenen Qualifikationen mitnehmen.

57. Berufs- und Milizsoldaten sind keinesfalls skrupelloser als Wehrpflichtige.

58. Alle sind österreichische Staatsbürger und somit Teil der Gesellschaft.

 

 

Die Geschichte

 

59. Die Geschichte kennt keine Gesetze, die man durch Erfahrung überprüfen könnte.

60. Über den Armeeeinsatz entscheiden immer die politischen Machtverhältnisse. 

61. Allgemeines Wahlrecht und Wehrpflicht sind kein historisches Zwillingspaar.

62. 1934 missbrauchte die Regierung Dollfuß das Berufsheer gegen die Bevölkerung.

63. Dass Wehrpflichtige den Bürgerkrieg verhindert hätten, lässt sich nicht beweisen.

64. 1938 war unsere Wehrpflichtarmee zum militärischen Widerstand gegen Hitler bereit.

65. Die Verantwortung für die Kapitulation vor Hitler trug die Regierung Schuschnigg.

66. Außer China hat noch keine Diktatur der Welt auf die Wehrpflicht verzichtet.

67. Seit 1945 putschten in Europa fünfmal Wehrpflichtarmeen (GR, POR, 2x TÜR, SP).

 

 

Die Union

 

68. Der Friedensnobelpreis des Jahres 2012 geht an die Europäische Union (EU).

69. Die Sicherheit Österreich und die der EU sind weitestgehend miteinander verbunden.

70. Österreich ist sicher, solange die Friedensmacht EU sicher ist.

71. Eine äußere Bedrohung Österreichs ohne Betroffenheit der EU ist unmöglich.

72. EU-Verträge haben keine Auswirkungen auf völkerrechtliche Verträge der Mitglieder.

73. Die EU nimmt ausdrücklich auf die Wünsche der Neutralen Rücksicht (Irische Klausel).

74. 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben bereits auf Profi-Armeen umgestellt.

 

 

Die Krisenreaktion

 

75. Der Ausbau der Union zu einem hochgerüsteten Militärpakt ist eine Legende.

76. Zwar trainiert die EU auch für bescheidene Kampfeinsätze außerhalb ihrer Grenzen.

77. Trotzdem wird Gewalt nirgends als Entscheidungsmittel von Konflikten angesehen.

78. Vereinte EU-Kräfte sollen notfalls Konfliktparteien gewaltsam trennen können.

79. Jedes Teilnehmerland finanziert seinen eigenen Beitrag zu dieser Peterberger Aufgabe.

80. Die bisherige Einsatzfähigkeit von zweimal 1.500 Europäern ist ein politischer Erfolg.

81. Dass die seit 2007 bestehenden Battlegroups noch nie nie eingesetzt wurden, ebenfalls.

 

 

Die Nato

 

82. Von den 27 EU-Staaten gehören (teils andere) 21 Staaten gleichzeitig der Nato an.

83. Österreich findet im Bündnis seit 1995 als Partner ohne Beistandspflicht Gehör.

84. Eine äußere Bedrohung Österreichs ohne Betroffenheit der Nato ist unmöglich.

85. Eine Grenzverletzung durch einen Nato-Staat ruft das gesamte Bündnis auf den Plan.

86. Es existiert kein Zusammenhang zwischen Wehrpflicht und Nato-Zugehörigkeit:

87. Es gibt in der EU bündnisfreie Staaten ohne Wehrpflicht (Schweden, Irland),

88. und es gibt europäische Nato-Länder mit Wehrpflicht (GR, TÜR, EST, NOR, DÄN).

89. In Nato-Staaten, die die Wehrpflicht ausgesetzt haben, sank der Verteidigungshaushalt.

90. In denselben Staaten (FR, B, SP, NL) wurden die Streitkräfte auch deutlich reduziert.

 

 

Der Zivildienst

 

91. Welches Sicherheitssystem Österreich braucht, kann nicht vom Zivildienst abhängen.

92  Es braucht das Bundesheer nicht, damit sich ihm ausreichend Leute verweigern.

93. Sozial- und Rettungsleistungen stehen und fallen nicht mit der Wehrpflicht.

94. Der konkurrenzlos günstige Zwangsdienst drückt in einigen Berufsgruppen die Löhne.

95. Der Freiwillige Zivildienst kann 8.000 Sozialjahr-Arbeitsplätze pro Jahr schaffen.

96. Bezahlte Sozialdienste sind nicht an ein bestimmtes Geschlecht oder Alter gebunden.

97. Die kollektivvertragliche Entlohnung wertet Ehrenämter und Sozialberufe auf.

98. Das Freiwillige Sozialjahr kann in der Berufsausbildung angerechnet werden.

 

Die Volksbefragung

 

99. Eine nicht abgegebene Stimme ist eine verlorene Stimme.

100. Eine ungültige Stimme ist eine verlorene Stimme.

 

© Wolfgang Koch 2013

 

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