vonDarius Hamidzadeh Hamudi 12.02.2023

Zylinderkopf-Dichtung

Essays, Glossen, Kommentare und Neuigkeiten aus der Menagerie der kleinen Literatur.

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Am 27. Februar 2023 jährt sich der Brand des Reichstags in Berlin zum neunzigsten Mal. Noch immer gibt es unter Historiker:innen keine Einigkeit darüber, wer das Feuer gelegt hat. Die Aufklärung eines gewöhnlichen Verbrechens wird unwahrscheinlicher, wenn Täter, Zeugen und Ermittler sterben. Vieles spricht dafür, dass es im Fall des Reichstagsbrands anders ist. Erst wenn alle Beteiligten und ihre direkten Nachkommen die Bildfläche verlassen haben, wird sich der Rauch verflüchtigen, der noch immer über der Debatte liegt wie einst über dem ausgebrannten Gebäude. Am Ende des 20. Jahrhunderts stand im Brockhaus, dass der Niederländer Marinus van der Lubbe alleine den Reichstag angezündet habe. Die sogenannte Alleintäterthese schien sich durchgesetzt zu haben. Wie kam es dazu?

Der doppelte Hans

Der Lehrer Hans Schneider ermittelte im Fall des Reichstagsbrands. Das Institut für Zeitgeschichte hatte ihn beauftragt, einen Artikel in den renommierten Vierteljahrsheften zu publizieren. Mit dem Institutsleiter Helmut Krausnick wurde abgesprochen, dass Hans Schneider die These der Alleintäterschaft van der Lubbes  erschüttern sollte. Das Manuskript sollte zwischen dem 15.11 und dem 1.12.1961 abgegeben werden. Schneider reichte verspätet einen zu umfangreichen Text ein. Im Herbst 1962 rückte das IfZ von ihm ab und setzte ihn sogar massiv unter Druck, auch an anderer Stelle auf eine Publikation der Ergebnisse zu verzichten. Hans im Pech. Stattdessen kam ein anderer Hans in den Vierteljahresblättern des IfZ zu Wort. Der bestätigte die Alleintäterthese und startete eine glanzvolle Karriere als Historiker. Was war geschehen? (nachzulesen bei Hett 2016, S.466-473, s.u.)

Hans im Glück war Hans Mommsen, Spross einer renommierten deutschen Historiker-Dynastie. Er hatte Krausnick empfohlen, Hans Schneider abzuservieren, und sogar Tipps parat, wie das zu bewerkstelligen wäre:

„Das Institut hat ein Interesse, die Publikation des Manuskripts von Herrn Schneider zu verhindern“, schrieb Mommsen, da „aus allgemeinpolitischen Gründen eine derartige Publikation unerwünscht zu sein scheint.“ Schneider müsse von einer Veröffentlichung abgehalten werden. „Es wäre daher indessen vielleicht angezeigt, durch Druck auf Schneider vermittels des Stuttgarter Ministeriums ihn zur Nachgiebigkeit zu bewegen“ (Mommsen, zitiert nach Hett 2016, S.470).

Das wirft natürlich Fragen auf: Warum hat das Institut kein Interesse an einer „derartige[n] Publikation“? Aus welchen „allgemeinpolitischen Gründe“ scheint Schneiders Forschungsarbeit „unerwünscht“ zu sein? Ist es ethisch vertretbar, das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg dafür zu instrumentalisieren, einen forschenden Lehrer zum Schweigen zu bringen?  Sollte die Wissenschaft im Allgemeinen und die Geschichtsschreibung im Besonderen nicht unbedingt der Wahrheit verpflichtet sein? War im Deutschland der Nachkriegszeit Opportunismus eine notwendige Voraussetzung, um Karriere als Historiker zu machen? Die Suche nach einer Antwort auf diese Fragen führt in die politischen Abgründe der Stadt Hannover.

Allgemeinpolitische Gründe? Eine Spurensuche.

Ende der 1950er Jahre stieg in der deutschen Öffentlichkeit das Interesse an einer juristischen Aufarbeitung vergangenen NS-Unrechts, der Eichmann-Prozess ist wohl das prominenteste Beispiel. Der Kalte Krieg nahm Fahrt auf, Sicherheitsdienste wurden auf- und ausgebaut. Aus der „Organisation Gehlen“ wurde 1956 der Bundesnachrichtendienst. Für die USA verlor Entnazifizierung an Bedeutung. Zur obersten Priorität avancierte die Abwehr kommunistischer Propaganda und Infiltration. Vormalige NS-Funktionäre bestätigten sich gegenseitig mit Persilscheinen ihre Unschuld und nisteten sich wieder in den Sicherheitsbehörden der jungen Bundesrepublik ein, ein schauriges Beispiel dafür ist Walter Zirpins. Zwei Tage nach der Ernennung Görings zum Reichskommissar für das preußische Innenministerium hatte Zirpins am 1.2.1933 seine Dienststelle gewechselt und war zur politischen Polizei gestoßen. Wenige Wochen später hatte er im Fall des Reichstagsbrandes ermittelt (vgl. Hett 343ff, 415, 438 sowie Hagemann/Kohrs 2021, S.11). Nach dem Krieg kam er 1951 als Referent für kriminalpolizeiliche Belange ins niedersächsische Innenministerium nach Hannover und leitete zuletzt die dortige Polizeidirektion.

Hinrich Wilhelm Kopf (*1893) war der erste Ministerpräsident Niedersachsens, ein Sozialdemokrat. Mit einer Unterbrechung von vier Jahren regierte er von 1946 bis zu seinem Tod 1961. Er war beliebt und bodenständig, galt als trinkfest und schnackte platt:

 „Pus’di man nich op, büst ok blot mit’n nookten Moors oppe Welt komen!“

„Puste dich mal nicht auf, bist auch bloß mitm nackten Po auf die Welt gekommen!“

Zumindest wird ihm diese Redenart zugeschrieben. Vom heutigen Standpunkt betrachtet, hätte evtl. auch er selbst diese Lebensweisheit mehr beherzigen sollen. Hinrich Wilhelm Kopf ist auf dem Stadtfriedhof Stöcken in Hannover begraben. Über 50 Jahre lang wurde seine letzte Ruhestätte wie alle Ehrengräber jährlich von der Stadt Hannover mit Blumen geschmückt. Ehre wem Ehre gebührt. 2015 war damit Schluss. 2016 wurde auch der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz am Landtag in Hannover umbenannt. Kopf habe „den Landtag belogen“, erklärte Stephan Weil (SPD) bereits 2013 in einer Debatte. Wie und warum? Und was hat das mit dem Reichstagsbrand zu tun?

Was haben Walter Zirpins und Hinrich Wilhelm Kopf gemeinsam?

Zurück zu Walter Zirpins. Nachdem der Polizist sich im Fall des Reichstagsbrands und in der Polizeiausbildung seine Sporen verdient hatte, wechselte er im Mai 1940 nach Łódź (von den Nazis „Litzmannstadt“ genannt) an die Spitze der Kripo. Seine Erfahrungen teilte er in den Zeitschriften „Die Deutsche Polizei“ und „Kriminalistik“ mit interessierten Fachkollegen. Die unerträglich antisemitischen Ausführungen möchte ich nicht wiederholen, drei Schlaglichter aus dem Artikel sollen genügen:

„Von den 700.000 Einwohnern, die Lodz im September 1939 zählte, waren allein 340.000 Juden. (…) Die Juden unterliegen im Getto  naturgemäß keinen besonders üppigen Lebensbedingungen. (…) Die Tätigkeit im Litzmannstädter Getto ist zwar eine Arbeit, die immer unter den denkbar ungünstigsten, schwierigsten und schmutzigsten Verhältnissen vor sich geht, die aber andererseits als Neuland reizt und vor allem dankbar; d.h. befriedigend ist.“ 

Unter der Überschrift „Weiterentwicklung der Verbrechensbekämpfung (1933-1936)“ gewährt Walter Zirpins in „Die Deutsche Polizei“ 1944 einen Einblick in seine Einstellungen zu Demokratie und Bürgerrechten:

„Ein grundlegender Wandel wurde erst durch die nationalsozialistische Machtübernahme 1933 geschaffen. Sie beseitigte die Abhängigkeit von einer einschnürenden, überalterten Gesetzgebung.“

Im weiteren lobt Zirpins die Ausdehnung polizeilicher Befugnisse im Rahmen der Reichstagsbrandverordnung. Die Aufhebung wesentlicher Grundrechte begrüßte er mit einem bemerkenswerten Schachtelsatz, den ich mehrfach lesen musste. Die von Zirpins vorgenommenen Hervorhebungen durch Fettdruck und Großbuchstaben dokumentieren seine Begeisterung in authentischer Weise. Der promovierte Jurist schien völlig aus dem Häuschen zu sein:

„Diese Bestimmung erteilt die erste Vollmacht, die zur Sicherung des Volkes und Staates erforderlichen Maßnahmen in  UNMITTELBARER UND NORMFREIER ANWENDUNG DER STAATSGEWALT NACH EIGENER ERKENNTNIS UND IN EIGENER VERANTWORTUNG ZU TREFFEN“ (zitiert nach Hagemann/Kohrs 2021, S.40f).

1951 feierte Zirpins in Hannover mit der Festnahme eines Sprengstoffattentäters einen vielbeachteten Ermittlungserfolg. Im Zuge dessen wurden seine Tätigkeiten in Łódź und als Rechtstagsbrand-Ermittler öffentlich diskutiert. Die niedersächsische Landesregierung suspendierte Zirpins und ließ verlautbaren, er habe Urlaub genommen.  Als Beamter auf Widerruf war der ehemalige SS-Obersturmbannführer sozusagen noch in der Probezeit. Allerdings saß auch der Ministerpräsident selbst in der Klemme. Er kannte Walter Zirpins von früher. Hinrich Wilhelm Kopf hatte im Gebiet Lublinec als „Enteignungskommissar“ gewirkt und als sogenannter „Treuhänder“ konfiszierte polnische und jüdische Güter „verwaltet“. Dieses unschöne Detail aus dem Leben des Landesvaters war eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat Walter Zirpins 2021 eine lesenswerte Publikation gewidmet: „Walter Zirpins: Ohne Reue. Der schwarze Fleck des LKA.“ Das Duo Hagemann/Kohrs wirft die Frage auf, ob Kopf von Zirpins erpresst wurde. Sicherlich hätte Kopf Zirpins feuern und selbst den Hut nehmen können. Der Ministerpräsident blieb aber im Amt und Zirpins kehrte im Januar 1952 zurück an seinen Schreibtisch (Hagemann/Kohrs 2021, S.192ff).

Marinus van der Lubbe wurde 1933 als alleiniger Brandstifter verurteilt und hingerichtet. 1955 wurde vor Gericht die Frage verhandelt, ob das Nazi-Urteil aufgehoben werden sollte. 1957 erschienen in den überregionalen Wochenzeitungen STERN und WELTBILD Serien, die die Nazis für die Brandstiftung verantwortlich machten. 1961 bezichtigte der ehemalige Gestapo-Mitarbeiter Hans Bernd Gisevius, ein Dissident, den früheren SA-Mann Heinrich „Pistolen-Heini“ Gewehr, Feuer im Reichstag gelegt zu haben.

Falls die Täterschaft der  SA vor Gericht bewiesen worden wäre, wäre unweigerlich früher oder später auch die Frage aufgekommen, ob Brandermittler Zirpins die Nazis bei der Vertuschung unterstützt hatte. Verbrannte sich Walter Zirpins nachträglich am Reichstagsbrand die Finger? Hinrich Wilhelm Kopf konnte jedenfalls kein Interesse daran haben.

Fritz Tobias‘ Kampf für die Alleintäterthese

In dieser spannungsreichen Gemengelage erschien 1959/60 im SPIEGEL die Artikelserie: „Stehen Sie auf, van der Lubbe!“. Der Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes Fritz Tobias trat darin den „Beweis“ an, dass der Niederländer doch der alleinige Brandstifter gewesen sei. In seiner umfangreichen Reichstagsbrandforschung stützte er sich u.a. auf Walter Zirpins‘ Ermittlungen und gelangte zu dem Ergebnis, dass van der Lubbe das Feuer alleine gelegt habe.

Tobias kämpfte bei der Durchsetzung seines Narrativs mit harten Bandagen. Wie eingangs beschrieben, plante das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) mit Hans Schneiders Artikel eine Erschütterung der Alleintäterthese. Das missfiel Fritz Tobias. Darum nutzte er seine Privilegien als Verfassungsschützer, um sich pikante Informationen über die NSDAP-Mitgliedschaft des Institutsleiters zu beschaffen, und drohte Krausnick mit der Veröffentlichung (vgl. Hett im Interview, s.u.). Der Rest ist bekannt: Schneider fiel, Mommsen strahlte und DER SPIEGEL landete mit der Reichstagsbrandserie einen Coup.

War Zirpins vielleicht doch ein guter Kriminalist?

Es besteht die Möglichkeit, dass Walter Zirpins, auf den Fritz Tobias sich beruft, 1933 noch ein pflichtbewusster und scharfsinniger Kriminalist gewesen war, der im Dienst seine politischen Überzeugungen hintangestellt und sich erst später radikalisiert hatte.  Hagemann/Kohrs haben das gründlich untersucht und gelangen in ihrer Studie zu folgendem Resümee:

„Zirpins ist nicht nur ein Beispiel für personelle Kontinuitäten, es gelang (…) ihm in Kooperation mit dem Spiegel und mit tatkräftiger Unterstützung von Fritz Tobias, die Kriminalbeamten des Dritten Reiches als unpolitisch, unbelastet und nur der Kriminalitätsverfolgung verpflichtet im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern, entgegengesetzte Stimmen wurden als kommunistische Propaganda diffamiert. (…) Aber auch die Aufarbeitung einzelner Fälle wie Reichstagsbrand (…) ist mit Vorsicht zu betrachten: Bei der Auswertung amtlicher Dokumente wie Ermittlungsakten muss berücksichtigt werden, (…) dass Kriminalpolizei, Gestapo und SD (…) stets auch politische Ziele verfolgten. (…) Frühe Forscher wie Fritz Tobias, die sich auf solche Akten stützten, (…) folgten dem von hochrangigen Kriminalbeamten in die Welt gebrachten Narrativ, die Kriminalpolizei sei unpolitisch und nur der Verbrechensbekämpfung verpflichtet gewesen“ (Hagemann/Kohrs 2021, S.284).

Die lesenswerte Untersuchung kann als PDF runtergeladen und sogar als Printausgabe angefordert werden (s.u.). Auf den Seiten 24-38 kann nachvollzogen werden, wie Walter Zirpins van der Lubbe verhörte und wie dessen Geständnis zustande kam.

Ich finde es bemerkenswert, wie offen und selbstkritisch das niedersächsische LKA die eigene Geschichte aufarbeitet. Schließlich regiert Stephan Weil in Hannover und der Fall wirft kein gutes Licht auf seinen populären SPD-Amtsvorgänger Hinrich Wilhelm Kopf. Ein solch mutiger Blick in die deutsche Geschichte ist eine Form der Zivilcourage. Das finde ich beispielgebend.

Tobias und Mommsen setzen sich durch

Nicht nur Hans Schneider zweifelte an der Alleintäterthese, auch Hersch Fischler, Alexander Bahar und Wilfried Kugel gingen auf Spurensuche und berichteten in der taz. Ihre Forschung fand wenig Resonanz, gleichwohl sind die Artikel noch immer lesenswert (s.u.). Fritz Tobias und Hans Mommsen hingegen haben es mit ihrer Version nicht nur in den Spiegel, sondern sogar in die Druckausgabe des Brockhaus geschafft.

Der US-Amerikaner Benjamin Carter Hett hat sich gründlich mit dem Reichstagsbrand beschäftigt. Er erklärt den Erfolg der Alleintäterthese mit der geballten Autorität und Medienmacht ihrer Vertreter (Hett 2016, S.508). Die Sachfrage, wer den Reichstag 1933 angezündet hatte, verkam im 20. Jahrhundert zu einer Machtfrage. Hett hat 2014 das Verfahren wieder aufgenommen und gründliche Archivrecherchen durchgeführt.

Am 15. Februar geht es weiter!

Teil 1: Wer darf die Geschichte erzählen? Im 20. Jahrhundert verkommt die Aufklärung der Brandstiftung zu einer Machtfrage. (12. Februar 2023)

Teil 2: Der US-amerikanische Historiker und Jurist Benjamin Carter Hett nimmt das Verfahren wieder auf und widerlegt die Alleintäterthese. (15. Februar 2023)

Teil 3: Richard J. Evans bekräftigt die Alleintäterthese in einer neuen Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung. (19. Februar 2023)

Teil 4: Der Reichstagsbrand ist 2023 leider relevanter denn je; nicht nur die Geschichtsschreibung braucht dringend ein Update. (23. Februar 2023)

Bundesarchiv Bild 183-R99859 (CC BY-SA 3.0 DE), eigene Collage

FILMTIPP:

3sat-Doku von Gerhard Brack und Tina Mendelsohn: „Neues vom Reichstagsbrand“, 2003. Zu sehen sind Hans Mommsen, Hans Schneiders Sohn, Fritz Tobias, Hersch Fischler u.a.

Literatur:

Benjamin Carter Hett: „Der Reichstagsbrand. Wiederaufnahme eines Verfahrens“, Hamburg (rowohlt) 2016.

Karola Hagemann/Sven Kohrs: „Walter Zirpins – Ohne Reue. Der schwarze Fleck des LKA.“, LKA Hannover 2021.

Wolfgang Michal interviewt Benjamin Carter Hett: „Für den Spiegel ist das eine Prestigefrage“, 2016.

Alexander Bahar/Wilfried Kugel: „Ein Historikerstreit ist wieder offen“, taz-mag von 21./22. Februar 1998.

Hersch Fischler: „Die verflixte Aktennotiz“, taz mag vom 4./5. November 2000.

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https://blogs.taz.de/zylinderkopf/happy-birthday-reichstagsbrand-1-4/

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kommentare

  • Meine Hochachtung für Ihr Vorhaben. Ich habe als Berliner Schüler familiär mit Kriminalisten und Polizisten den Reichstagsbrand erlebt und war im Nachkriegsberlin selbst Kriminalkommissar und Brandkommissionsleiter. Ich darf mich wohl als sachkundigen Zeitzeugen bezeichnen. Lesen Sie mein vergriffenes Buch „Der Zauberer und sein Enkel“, erschienen 2012 in der Edition Volker Huber, Offenbach.
    Die Bibliothek im Märkischen Museum besitzt es. Außerdem biete ich Ihnen meine Hilfe an, um Fehler wie sie Journalisten und Historikern unterlaufen sind, zu vermeiden und bei Bösartigkeiten Ihnen zur Seite zu stehen.
    Mit freundlichen Grüßen aus Krostitz/Nordsachsen
    Dr. Waldemar Horster, geb. 1925

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