Posts Tagged ‘CND’

03.05.2012 von Hans Cousto
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Am 5. Mai ist Hanftag

von Hans Cousto

Wir schreiben das Jahr 2012 und Cannabis ist noch immer nicht legalisiert – Grund genug einen neuen Hanftag in Berlin stattfinden zu lassen.

Der Global Marihuana March ist seit 1999 weltweit eine Institution. In Berlin heißt der Global Marihuana March seit vier Jahren „Hanftag“. Der vierte Hanftag lockt daher mit dem anti-prohibitionistischen wie anti-apokalyptischen Demonstrationsmotto „davon geht die Welt nicht unter“.

Das Zara Leander Zitat will die Demonstration jedoch nicht (nur) auf die allgemeine Weltuntergangsstimmung 2012 bezogen wissen. Vielmehr spielt der Hanftag auf die irrationalen Ängste mancher Menschen vor einer Cannabislegalisierung an. Vor der kontrollierte Freigabe der Pflanze Hanf zur medizinischen wie zur vergnüglichen und entspannenden Anwendung muss sich niemand fürchten!

Wenn sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Youtube in Sachen Hanf vollkommen unwissenschaftlich outet, die Suchtstoffkommission (CND) der UNO in Wien tagt und dennoch nichts Vernünftiges… weiter lesen

14.01.2012 von Hans Cousto
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Drogen- statt Kinderpornofahndung

von Hans Cousto

In Deutschland wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begehren einer erweiterten Telekommunikationsüberwachung des öfteren mit äußerst fragwürdigen Argumenten getäuscht. Allen voran ist hier Ursula von der Leyen, von 2005 bis 2009 Familienministerin, zu nennen. Sie machte umstrittene Vorstöße zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt. Von der Leyen nannte regelmäßig falsche Fallzahlen und behauptete, es gebe eine regelrechte „Kinderpornoindustrie“. Stephanie Anna Charlotte Freifrau von und zu Guttenberg sekundierte ihr dabei in der der RTL-2-Sendung „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“. Am 5. April 2011 beschloss die Bundesregierung, das heftig umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.

Wie wichtig die Telekommunikationsüberwachung für die Bekämpfung von Kinderpornographie und Terrorismus in Wirklichkeit ist, offenbart die Justizstatistik des Bundesministeriums für Justiz. Die Anzahl der Überwachungsanordnungen (Maßnahmen nach § 100a Strafprozessordnung) bezüglich Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk, Internet) lag im Jahr 2010 bei insgesamt 20.398. Im Jahr 2009 lag die Anzahl bei 20.358 und im Jahr 2008 bei 16.463. Darin nicht enthalten sind Abhörmaßnahmen der Polizei zu präventiven Zwecken und die nicht von der Justiz kontrollierten Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis. Den Jahresübersichten des Bundesministeriums für Justiz kann entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a Strafprozessordnung die Überwachungen angeordnet wurden. Die meisten Abhörmaßnahmen wurden wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von § 100a Abs. 2 Nr. 7a und Nr. 7b StPO angeordnet. Im Jahr 2010 wurden hierzu 6.880 Fälle registriert (33,73% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es 7.174 Fälle (35,24% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 5.498 Fälle (33,40% aller Fälle). Im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie wurden im Jahr 2010 lediglich 19 Fälle registriert (0,093% aller Fälle). Im Jahr 2009 waren es ebenfalls 19 Fälle (0,093% aller Fälle) und im Jahr 2008 waren es 14 Fälle (0,085% aller Fälle).Kinderpornographie spielte in den letzten Jahren bei der Telekommunikationsüberwachung in der Praxis nur eine marginale Rolle, ganz im Gegensatz zur medialen Berichterstattung bezüglich dieses Themenkomplexes. … weiter lesen

07.04.2011 von Hans Cousto
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Drug-Checking – Instrument der Gesundheitsvorsorge oder Repressionshilfe?

von Hans Cousto

Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozess zu einem verträglichen Risikomanagement.

Beim Drug-Checking werden Partydrogen im Labor qualitativ und quantitativ auf Wirkstoffgehalte und auf die Gesundheit gefährdende Verunreinigungen hin getestet, um im Falle des Auftauchens extrem gefährlicher Schwarzmarktprodukte die Konsumenten mit einer entsprechenden Warnung zu informieren. Drug-Checking ist in erster Linie ein Instrumentarium zum Schutz von Gesundheit und Leben. Die gewonnenen Daten werden natürlich auch von der Polizei für die Strafverfolgung genutzt.

Die UNO und Drug-Checking

In der Zeit vom 21. bis 25. März 2011 tagte in der UNO-City in Wien die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND). Die Suchtstoffkommission wollte eine bessere Verfügbarkeit kontrollierter Substanzen für die wissenschaftliche und medizinische Nutzung ermöglichen. Diese Substanzen benötigt man zum eichen der Apparaturen zur Analyse von auf dem Schwarzmarkt kursierenden Drogen – dem sogenannten Drug-Checking. Bei der Beratung gab eine kurze Diskussion welche Organisation, der Suchtstoffkontrollrat (International Narcotic Control Board, INCB) oder das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC), diese Substanzen zur Verfügung stellen und die Qualität kontrollieren solle.

Der Vorschlag kam aus Finnland mit der Argumentation, dass Drogentestlabore immer eine gewisse Menge von den kontrollierten Substanzen benötigen um ihre Analysen durchzuführen. Auch wenn diese Labore ihre Arbeit im Auftrag der Regierung durchführen, sei es schwierig, an diese Substanzen zu gelangen. Somit sei es nötig, die Verteilung von Testproben für Qualitätskontrollen international zu organisieren.

Angedacht war ursprünglich eine Ermöglichung von Drug-Checking für »Medizinische Zwecke« wie auch für »wissenschaftliche Zwecke«. Die Formulierung »Medizinische Zwecke« wurde in der Folge aus der Vereinbarung entfernt, es verbleiben somit nur noch die »wissenschaftlichen Zwecke«. Vergl. hierzu den Artikel auf der Hanfplantage von tribble: »Suchtstoffkommission möchte bessere Verfügbarkeit kontrollierter Substanzen für die Wissenschaft«.

UNO-Behörden und nationale Regierungsstellen behaupten immer wieder, dass Betäubungsmittelgesetze dem Gesundheitsschutz dienen sollen. Doch im Falle von Drug-Checking engagierten sich bei der Suchtstoffkommission nur ganz wenige Regierungsvertreter für die medizinischen Zwecke. Einen Beitrag Deutschlands bei dieser Diskussion sucht man vergeblich in den Protokollen des CNDblogs. Es zeigt sich hier deutlich, dass bei der Suchtstoffkommission und den zugeördneten UNO-Behörden wie auch bei den meisten Regierungen die Repression vorrangig bedacht wird und der Gesundheitsschutz nachrangig behandelt wird. Hier offenbart sich wieder einmal mehr die schier grenzenlose Bigotterie nationaler und internationaler Behörden in Sachen Drogenpolitik.

Drug-Checking in Deutschland

Die erste etablierte Drogenberatungsstelle in Deutschland, die den Nutzen eines solchen Drug-Checking-Programms erkannte und in der Lage war, dieses System auch partiell mit zu nutzen, war die DROBS in Hannover, die ab 1995 Pillenidentifikationen in Verbindung mit Schnelltests durchführte. Die DROBS war, was den Bereich Drug-Checking anbelangte, eine Art Satellitenstation des niederländischen Systems, da die Ergebnislisten für die Pillenidentifizierung regelmäßig aus den Niederlanden bezogen wurden. Die DROBS führte keine eigenen Laboranalysen durch. Aus rechtlichen Gründen mußte die DROBS diesen Service im Jahr 2005 einstellen. … weiter lesen