Für das Volontariat suchte die taz gezielt eine Frau mit Migrationsgeschichte. Die Stelle wird von der taz Panter Stiftung finanziert, die für ihre Arbeit auf Spenden angewiesen ist. Wenn Sie sich genauer über die Stiftung informieren oder sie direkt unterstützen möchten: Bestellen Sie die Stiftungsbroschüre, geben Sie uns über das Online-Formular eine Einzugsermächtigung oder überweisen Sie Ihre Spende an die taz Panter Stiftung, Konto 11 03 71 59 00, GLS-Bank Bochum (BLZ 430 609 67).
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kommentare
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Oh weh,
Taz oder Bildungssoziologie, da sie sind Sie ja echt in einer Sackgasse gelandet. Tut mir leid für Sie. Grüsse
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@Unbequemer und Albert Timm:
Ich frage mich beim Lesen der Anzeige auch jedes mal, ob ich als gesellschaftlich „Mann“ definierter Mensch mit einer Migrationshintergrund von nur 30 km zwischen meinem Geburtsort und meiner jetzigen Lebensstätte eine Chance gehabt hätte. Verdammte Identität!
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@Unbequemer: Bevor Sie die taz verklagen, sollten Sie einen Blick ins Gesetz werfen. Das erleichtert die Rechtsfindung ungemein und kann Ihnen eine Menge Geld sparen! Nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes “ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen”. In § 1 heißt es: “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (…), (oder) des Geschlechts (…) zu verhindern oder zu beseitigen”.
Sprich: Das Gesetz erlaubt es ausdrücklich, Benachteiligte zu bevorzugen (was im Umkehrschluss bedeutet, Bevorzugte zu benachteiligen).
Frauen sind im Berufsleben allgemein und auch im Journalismus unterrepräsentiert, noch stärker gilt dies für Migranten. Die taz will dabei helfen, diese bestehende gesellschaftliche Diskriminierung auszugleichen. Die von der taz ergriffene Maßnahme, die Stelle nur an eine Migrantin zu vergeben, ist geeignet und angemessen, um in Richtung des Ziels zu wirken. Die taz handelt damit in voller Übereinstimmung mit den Zielen und Buchstaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
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@ Unbequemer
Überleg dir am besten auch gleich, ob Du den lieben Gott verklagen willst… oder Mutter Natur…oder den Staat Kolumbien…
Schließlich kannst Du z.B. keine Kinder kriegen, dir wachsen lästige Haare im Gesicht und Du darfst in Kolumbien nicht wählen. Wie ungerecht. Also wenn das nicht der Gipfel an Ausgrenzung ist, weiß ich’s auch nicht.Marwa Al-Radwany wünsche ich alles Gute und einen guten Einstieg.
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Ich habe mir die Antwort nach Durchsicht der Kommentare im anderen Blogeintrag gerade selbst geben können. Verstanden.
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Könnt ihr das nochmal erklären? Die Panter-Stiftung stiftete ein Volo für eine Frau mit Migrationshintergrund (verstanden) und das ist jetzt diese Frau (auch verstanden).
Aber was ist dann mit Marie-Claude Glombitza, die neulich mit Verweis auf genau die gleiche Ausschreibung als Trainee präsentiert wurde. Ist die das jetzt doch nicht? Wurden (nachträglich) zwei Stellen ausgeschrieben? Ist die eine Volo und die andere Trainee und warum stand es bei Glombitza nicht dabei? Kommen da jetzt noch mehr? Danke im Voraus.
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… suchte die taz gezielt eine Frau mit Migrationsgeschichte …
Hm … suchte Frau … mit Migrationsgeschichte …
ich bin ausgegrenzt. Mal überlegen, ob ich zum Rechtsanwalt gehe, weil ich ein konservativer Mann bin und die TAZ mich deshalb NICHT AUSGRENZEN darf. Ich fordere 3 Monatsgehälter und 3 BVG Monatskarten.
Trotzdem alles Gute vom Unbequemen
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Viel Spaß bei Deutschlands bester Tageszeitung. :)
Ein confused-dark-haired-girl mit Charlotte Roche Optik. Passt also wie angegossen zur Leserschaft. Glückwunsch.