vonchina-watch 21.07.2026

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Was passiert hinter der Orwellschen Großen Mauer? Beobachtungen und Kommentare von Au Loong-Yu zu China und Hongkong.

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Am 1. Juli 2026 trat das chinesische „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts“ in Kraft. Außerhalb Chinas stieß das Gesetz auf viel Kritik, unter anderem von UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk. Er „forderte die Aufhebung des Gesetzes und warnte Anfang des Monats vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf, es berge die Gefahr, die Einschränkungen der Freiheiten in den Bereichen Sprache, Bildung, Religionsausübung, Kultur, Meinungsäußerung und Versammlung zu verschärfen“. (1)

Im Folgenden soll nicht wiederholt werden, was bereits geschrieben wurde; vielmehr sollen Aspekte beleuchtet werden, die möglicherweise übersehen wurden.

Das Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts

Obwohl das Gesetz verbal weiterhin anerkennt, dass „der Staat die Gemeinsamkeiten fördern und gleichzeitig Unterschiede respektieren und anerkennen“ sowie die Autonomierechte der Minderheiten wahren soll (Artikel 6 und 8), ist offensichtlich, dass die „Bewahrung der großen Einheit des chinesischen Volkes“ als vorrangig betrachtet wird: Das Wort „Einheit“ fällt 108-mal, während die Formulierung „Verbesserung des Systems der ethnischen Autonomiegebiete“ nur ein einziges Mal vorkommt – was sie zu einer rein dekorativen Klausel degradiert.(2) Es heißt zwar, „Handlungen, die die ethnische Einheit untergraben und ethnische Spaltung hervorrufen, sind verboten“, doch man bemühte sich nicht, dies auch durch eine entsprechende Bestimmung auszugleichen, die auch Handlungen untersagt, welche die Autonomierechte von Minderheiten beschneiden. Nachdem Peking den Tibetern, Uiguren und Mongolen bereits massiven Schaden zugefügt hat, setzt das neue Gesetz – statt Wiedergutmachung zu leisten – den Unterdrückungskurs der Partei gegen diese Gruppen fort. Dies verstärkt zwangsläufig auch die Unterdrückung der Han-Mehrheit, da ein orwellscher Staat stets gestärkt aus der Entwicklung neuer Methoden und Technologien zur Unterdrückung von Minderheiten hervorgeht.

Das Gesetz ist ein weiterer Versuch des Parteistaats, Begriffe wie „nationale Einheit“ und „gemeinsame nationale Identität der ethnischen Gruppen“ sowie die „Stärkung des Zusammenhalts“ usw. von oben zu definieren. Die Bestimmungen des Gesetzes offenbaren jedoch dessen eigentlichen Zweck: Minderheiten und Han-Chinesen dazu zu zwingen, weiterhin vor der Partei auf die Knie zu gehen. Artikel 4 verspricht zwar, „die gemeinsame Rolle aller ethnischen Gruppen als Herren des Landes zu gewährleisten“, doch die nachfolgenden Regelungen laufen faktisch darauf hinaus, genau diese „Herren“ zu entmachten. Artikel 20 lautet:

Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte von Minderjährigen haben ihre familiären Erziehungspflichten im Einklang mit dem Gesetz zu erfüllen; sie sollen Minderjährige dazu erziehen und anleiten, die Kommunistische Partei Chinas, das Vaterland, das Volk (人民) und die chinesische Nation (中華民族 ) zu lieben sowie die Vorstellung zu verinnerlichen, dass die chinesische Nation eine einzige Familie bildet. Zudem dürfen sie Minderjährigen keine Ideen vermitteln, die der Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts abträglich sind.

Während das Volk – als „Herr im eigenen Haus“ – gesetzlich verpflichtet ist, die Partei zu „lieben“, gibt es keine entsprechende Bestimmung, die die Partei dazu verpflichtet, ihrerseits das Volk zu lieben. Ist das nicht höchst ungerecht? Und wie lässt sich „Liebe“ juristisch definieren? Gesetze können Verhaltensweisen durch Sanktionen zwar unterbinden oder fördern, doch sie können Menschen niemals beibringen zu lieben – ein Bereich, der glücklicherweise jenseits aller Rechtssysteme liegt. Jeder Versuch, die Liebe zum eigenen Land zur gesetzlichen Pflicht zu machen, ist nichts anderes als Gedankenkontrolle. Dieses Gesetz würde nicht bei der Gedankenkontrolle der Eltern aus ethnischen Minderheiten haltmachen, sondern auch die Han-Chinesen erfassen.

Recht auf eigene Sprachen und Dialekte

Artikel 15 stellt einen Frontalangriff auf das Recht sowohl der ethnischen Minderheiten als auch der Han-Chinesen auf ihre eigene Sprache dar. Er lautet:

Der Staat fördert nachdrücklich die Verbreitung der gemeinsamen Sprache und Schrift der Nation. Das Erlernen und die Verwendung der gemeinsamen Sprache und Schrift der Nation durch die Bürger dürfen von keiner Organisation und keinem Einzelnen behindert werden.

Mit der „gemeinsamen Sprache der Nation“ ist Mandarin (die sogenannte Normal-Sprache, wie sie überwiegend in Nord China gesprochen wird d.Ü.) gemeint. Diese Bestimmung stärkt die ohnehin schon dominante Rolle des Mandarin weiter – und zwar auf Kosten der Rechte von Minderheiten, ihre eigene Sprache als Unterrichtssprache in Schulen sowie im öffentlichen Raum allgemein zu verwenden. Auch die Rechte der Han-Chinesen, ihre sogenannten „Dialekte“ zu nutzen, sind davon betroffen. So wurden beispielsweise in der südchinesischen Provinz Guangdong Kantonesisch sprechende Menschen gezwungen, ihre „Dialekte“ auch in Schulen aufzugeben, selbst dort, wo die Bevölkerung überwiegend Kantonesisch spricht. Die Menschen in Hongkong, die auch in der Schule überwiegend Kantonesische sprechen, beobachteten diesen Prozess genau und mussten bald feststellen, dass ihnen ähnliche Maßnahmen auferlegt wurden. Dies war einer der Gründe für ihren Aufstand im Jahr 2019.

Zwangsintegration von Midernheiten

Eine dritte ungeheuerliche Bestimmung betraf die weitere Verschärfung der Politik der Zwangsintegration von Minderheiten, insbesondere deren Umsiedlung aus ihren eigenen Gemeinschaften in Gebiete, die vorwiegend von Han-Chinesen bewohnt werden. Artikel 22 schreibt vor, dass die Kreisregierungen „die Schaffung eines gegenseitig durchmischten Wohnumfelds vorantreiben und die sozialen Bedingungen für das gemeinsame Leben und Lernen aller Ethnien verbessern“(3)  sollen. Um die Bedeutung dieser „gegenseitigen Durchmischung“ zu verstehen, muss man frühere Beispiele betrachten. So hat beispielsweise die Stadtverwaltung von Liuzhou im Autonomen Gebiet Guangxi (Zhuang) ein Armutsbekämpfungsprojekt gefördert, das darauf abzielte, Angehörige Dutzender verschiedener ethnischer Minderheiten zu urbanisieren, indem sie in dieselben neu errichteten Wohngebiete in den Städten umgesiedelt wurden; dies sollte die Umsetzung der Parteipolitik erleichtern, „die sozialen Bedingungen für das gemeinsame Leben und Lernen aller Ethnien zu verbessern“. Um dies zu erreichen, greift der Staat massiv auf Gemeindeebene ein – von der Stadtplanung über die Förderung des Mandarin zulasten der Sprachen der Minderheiten bis hin zur erzwungenen Umsiedlung der Minderheiten aus ihrer Heimat. Das neue Gesetz erwähnt mit keinem Wort, dass die Zustimmung der Minderheiten eingeholt werden müsse. In dieser Hinsicht kann man der Partei nicht vorwerfen, gegen Verfassungsbestimmungen zu verstoßen – die Klausel zur Freizügigkeit wurde bereits 1975 abgeschafft.

Dieses Gesetz zur ethnischen Einheit – zusammen mit all den ähnlichen repressiven Gesetzen und Vorschriften sowie deren Umsetzung seit 2012 – deutet auf ein China hin, das zunehmend totalitäre Züge annimmt und sich einer rechtsextremen Form des Nationalismus annähert.

Das Verständnis von „Einheit“

Nicht zuletzt ist besonders alarmierend der spezifische Begriff, der verwendet wird, um die „Einheit“ zu bekräftigen. Dies ist weniger offensichtlich, wenn man lediglich die englische Übersetzung des Gesetzes liest. In der Präambel heißt es: „Alle ethnischen Völker Chinas haben stets an dem Ideal der Einheit festgehalten, wonach das Staatsgebiet der Nation nicht geteilt werden darf.“ Diese Übersetzung ist ungenau und irreführend. Der chinesische Originalbegriff für das hier genannte „Ideal der Einheit“ lautet Dayitong (大一統). Eine treffendere Übersetzung wäre „das Ideal der großen Einheit“ (oder „umfassenden Einheit“), wenngleich auch dies nicht ganz zufriedenstellend ist, da es um mehr als nur „Einheit“ geht. Als Konzept wurde Dayitong ursprünglich in dem antiken Geschichtswerk Gongyangzhuan geprägt; die darin enthaltene politische Idee ist vergleichbar mit der von Thomas Hobbes – wenn auch 2500 Jahre später formulierten – Vorstellung eines Einheitsstaates unter einem absoluten Souverän. Diese Idee wurde von Qin Shihuang, dem ersten chinesischen Kaiser, in die Praxis umgesetzt, als er China im Jahr 221 v. Chr. vereinte. Sein Streben nach „Einheit“ ging so weit, dass sein Reich nur 15 Jahre Bestand hatte, bevor es durch zahlreiche Aufstände gestürzt wurde. Doch nach geringfügigen Anpassungen wurden sowohl seine Grundidee als auch seine Methoden zum Standardmodell für die Reichsbildung im späteren China. Zu den Bewunderern dieses Modells zählte auch der Vorsitzende Mao. Der Kern des Konzepts Dayitong liegt nicht nur in der Vorstellung eines Einheitsstaates, der Minderheitenrechte missachtet, sondern auch in der absoluten Macht des Kaisers. Der Historiker Ge Zhaoguang von der Fudan-Universität erklärt:

Ausgehend von der ursprünglichen Bedeutung der „großen Einheit“ sollte das Konzept zunächst die absolute Kontrolle der kaiserlichen Autorität über das Reich sichern – und zwar gegenüber Aufständen von „Barbaren“, Feudalherren und lokalen Machthabern. (4)

Obwohl der Begriff Dayitong im Gesetz nur ein einziges Mal vorkommt, handelt es sich dabei keineswegs um eine Randnotiz. Bereits 2014 sprach Xi Jinping über die Vorzüge von Dayitong.(5) In einer weiteren Rede Xis auf dem Symposium über kulturelles Erbe und kulturelle Entwicklung im Jahr 2023, verwandte er den Begriff viermal positiv.(6) In diesem Zeitraum – und gefördert durch staatliche Verlage – entstanden Hunderte von Forschungsarbeiten zu diesem Thema, zeitgleich mit der zunehmenden Machtkonzentration in Xis Händen. Nun hat die KPCh den Begriff offiziell in das neue Gesetz aufgenommen. Angesichts des genannten Kontexts lässt sich der Begriff unweigerlich mit Spekulationen über Xis Streben nach absoluter Macht auf Lebenszeit in Verbindung bringen – ein Bestreben, das nach der Abschaffung der Amtszeitbegrenzung für das Präsidentenamt durch den Volkskongress zwar einerseits kritisch gesehen, andererseits aber als Tugend im gemeinsamen Streben nach der „großen Wiedergeburt der chinesischen Nation“ dargestellt wird.

Einheit in der Republik

Seit der chinesischen Revolution von 1911 wandte sich ein Großteil der gebildeten Schicht Chinas vom Absolutismus ab und dem Republikanismus zu. Es stellt sich die Frage, wie viele von ihnen sich offen zum Dayitong – dem Konzept der nationalen Einheit – als Weg zur Einigung Chinas bekannten. Kurz darauf gründeten Chen Duxiu und seine Mitstreiter die Kommunistische Partei Chinas. In ihrem Manifest von 1922 hieß es dazu ausdrücklich:

Das chinesische Volk sollte sich daher sowohl gegen die von Warlords dominierte Autonomie einzelner Provinzen als auch gegen die Einigung im Sinne des Dayitong mit militärischen Mitteln wenden; vielmehr gilt es, zunächst alle Warlords zu stürzen, das eigentliche China durch das Volk zu vereinen und eine wahrhaft demokratische Republik zu errichten. Zugleich würde unser Ansatz – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Lebensweisen von Minderheiten und Han-Chinesen – die Machtausdehnung der Warlords unterbinden und die Autonomie der Randvölker respektieren; dies würde die Schaffung autonomer Regionen für die Mongolei, Tibet und Xinjiang ermöglichen, die sich sodann zu einer Föderativen Republik China zusammenschließen könnten – wodurch eine wahrhaft demokratische Einigung erreicht würde.(7)

Das Bekenntnis der KMT zu Republikanismus und Demokratie war stets halbherzig. Schon bei der Gründung der Republik im Jahr 1911 war es KMT trotz der Rhetorik über Minderheitenrechte nie ernst damit gewesen. Nachdem Chiang Kai-shek 1927 die Revolution der KPCh niedergeschlagen und die nationale Macht übernommen hatte, offenbarte er bald sein eigentliches Ziel: die Macht in seinen eigenen Händen zu konzentrieren. Sein einziges Problem bestand darin, dass ihm die Mittel fehlten, um seinen Anspruch auf die Wiederherstellung der effektiven Kontrolle über die Tibet, Xinjiang und der Mongolei durchzusetzen.

Angesichts der umfassenden japanischen Invasion ab 1939 entbrannte – zunächst in akademischen Kreisen – eine Debatte über das Verhältnis zwischen den Han und den Minderheiten. Der führende Historiker Gu Xiegang vertrat die Ansicht, dass es auf chinesischem Staatsgebiet nur eine einzige Nation gebe – die chinesische Nation –, da auch die Minderheiten für ihn als „Chinesen“ galten. Dies lief faktisch darauf hinaus, ihnen spezifische Rechte als ethnische Minderheiten abzusprechen. Der bekannte Soziologe Fei Xiaotong kritisierte diese These als zu einseitig, da die „chinesische Nation“ kein homogenes Ganzes darstelle, sondern von großer Vielfalt geprägt sei. Chiang Kai-shek beendete die Debatte im Jahr 1943 in seinem Buch „Das Schicksal der chinesischen Nation“, indem er sich auf die Seite von Gu stellte. Er argumentierte, dass die Minderheiten lediglich „Zongzu“ (宗族) – also „Clans“ – innerhalb derselben Familie der Zhonghua Minzu (中華民族), der chinesischen Nation. Indem er rundweg bestritt, dass es sich bei den Minderheiten überhaupt um eigenständige, von den Han zu unterscheidende Nationen handelte, hob er all ihre Sonderrechte auf.(8) In dem Buch bekräftigte zudem seinen berühmten Slogan: „Eine Nation, eine Partei, ein Führer“. Damals verwendete er auch zweimal den Begriff Dayitong (Große Einheit), wenngleich dieser eher den Charakter des kaiserlichen China beschrieb; festzuhalten ist jedoch auch, dass er weder den Begriff noch die damit verbundenen Praktiken kritisierte.

Die Revolution von 1949 hatte zum Ziel, die Einparteienherrschaft der KMT bzw. die Diktatur Chiangs durch eine Volksdemokratie zu ersetzen. Dies wurde in der neuen Verfassung von 1954 verankert: Artikel 2 legte die Volkssouveränität fest, Artikel 4 die Autonomie der Minderheiten. Die Bilanz der KPCh bei der Umsetzung dieser Bestimmungen war jedoch äußerst dürftig – und hat sich seit der Machtübernahme durch Xi Jinping weiter verschlechtert. Anstatt den ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen das zu gewähren, was ihnen zusteht, legt das neue Gesetz beiden Gruppen lediglich eine noch engere Schlinge um den Hals.

Angesichts dieses Gesetzes können vernünftige Taiwaner erkennen, was ihnen bei einer „Wiedervereinigung“ Taiwans mit China blühen würde: Wahrscheinlich würden Sprachen wie Taiwanisch-Hokkien, Hakka sowie die 16 verschiedenen Sprachen der indigenen Völker aus den Schulen verbannt – genau wie zu der Zeit, als Chiang Kai-shek über Taiwan herrschte. Ihre Kinder wurden bestraft, wenn sie es wagten, diese Sprachen in der Schule zu sprechen. Ganz zu schweigen davon, dass sich das Gesetz ausdrücklich gegen Organisationen und Einzelpersonen außerhalb des Territoriums der VR China“ richtet, „die Handlungen gegen die VR China begehen, welche die ethnische Einheit und den Fortschritt untergraben oder ethnische Spaltung hervorrufen; diese sind nach geltendem Recht strafrechtlich zu verfolgen.

Tatsächlich könnten nicht nur in Taiwan lebende Taiwaner ins Visier geraten. Das Gesetz richtet sich buchstäblich gegen alle ausländischen Staatsangehörigen, die es wagen, die ethnische Einheit Chinas zu „untergraben“.

Übersetzung aus dem Englischen von P. Franke, Forum Arbeitswelten 

Anmerkungen
*
Wikipedia bietet auf Englisch einen Überblick und auf Deutsch eine umfangreiche Darstellung der Volksgruppen
1)  Arab News 30.6.2026
China’s new ethnic unity law legalizing cultural ‘erasure’, minorities warn at UN Siehe auch Malaymail 14.3.2025  UN rights chief voices concern over China’s ‘ethnic unity’ law  und Deutsche Welle 16.3.2026  Chinas KP will Assimilation von Minderheiten erzwingen
2) China Law Translate 12.3.2026 Law on the Promotion of Ethnic Unity and Progress
3) 打造“互嵌式”社区 绘就民族团结新蓝图
4)  Fairbank Center for Chinese Studies at Harvard University The Great Unity Debate
5) Hohot Minzu College 28.7.2020
Xi Jinping über die Arbeit in den Bereichen Ethnien und Religionen (2014) 习近平论民族和宗教工作,
6)
Qiushi Journal online, Zeitschrift des ZK der KPCh 在文化传承发展座谈会上的讲话 
7)
中国共产党第二次全国大会宣言 Nach der englische Übersetzung des Verfassers.
8) Siehe erstes Kapitel der chinesischen Ausgabe

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