vonHans Cousto 28.01.2014

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Wie Mathias Broeckers in diesem Blog unter dem Titel „Eine Million für Hanf!“ berichtete, haben Georg Wurth und der Deutsche Hanfverband  (DHV) am Samstagabend  die „erste demokratische Millionärswahl“ gewonnen. Für den TV-Sender Pro7 war die „Millionärswahl“ ein Quoten-Flop, dessen Finale dann sogar aus dem TV ins Internet verbannt wurde. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) dagegen war  die erste „demokratische Millionärswahl“ ein Segen. Aufgrund der Tatsache, dass eine massive Berichterstattung in den Medien über den Quoten-Flop der „Millionärswahl“ stattgefunden hat, jedoch nur äußerst marginal über den Gewinn des Hanfaktivisten informiert wurde, kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass es seitens der Bundesregierung eine Einflussnahme auf die Berichterstattung gegeben habe.

Während des Auftritts von Georg Wurth im Finale betonte dieser, dass das Thema Cannabis als Medizin für ihn besonders wichtig sei und dass man auch bei diesem Thema anfangen müsse. Doch mit einer Million Euro (abzüglich Steuern) kann man keine Genehmigung für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Abteilung Bundesopiumstelle, kaufen. Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des BfArM und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors).

BfArM-Logo

Günther Weiglein gehört zu den wenige Patienten in Deutschland, die aufgrund einer Erlaubnis des BfArM natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen. Doch der unter chronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nicht leisten (die Krankenkasse zahlt die 14,40 Euro pro Gramm nämlich nicht) und verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird. Nun soll der Schmerzpatient von der Behörde drei lange Monate auf das Gerichtsverfahren hingehalten werden mittels einer „stillscheigenden Fristverlängerung“, die vom BfArM beantragt wurde. Martin Steldinger vom OrgaTeam der Hanfparade hat deshalb eine Petition gegen diese unmenschliche Behandlung gestartet, da diese  Fristverlängerung eine Farce für den Patienten ist. Das BfArM weiß um die Leiden des Patienten und spielt hier auf Zeit. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis wurde die Petition gestartet. Diese wird dem Verwaltungsgericht Köln und dem BfArM bei jeder Teilnahme per eMail zugestellt. Erwartet wird ein grundlegendes Urteil zum Eigenanbau von Cannabis bei medizinischer Notwendigkeit.

Zur Zeit unterstützen schon knapp 500 Personen die Petition, darunter seit neuestem Frank Tempel von der Partei Die Linke. Frank Tempel ist Politiker und seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit Mai 2010 ist er Drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Vor seiner Zeit als Abgeordneter wurde Frank Tempel 1999 zum Kriminalbeamten im gehobenen Dienst ernannt. Von 1995 bis 2002 war Tempel in der Gewerkschaft der Polizei aktiv tätig, darunter zwei Jahre Landesvorsitzender der Jungen Gruppe der GdP in Thüringen.

Anträge auf medizinische Verwendung von Cannabis stark angestiegen

Wie man auf der Website von Frank Tempel lesen kann, ist in einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Tempel ersichtlich, dass die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland stark angestiegen ist. So wurden seit April 2013 bis heute 180 Anträge gestellt. Seit 2008 haben insgesamt 442 Patienten einen entsprechenden Antrag beim BfArM eingereicht. Insgesamt wurden für den gesamten Antragszeitraum bisher 241 Ausnahmeerlaubnisse erteilt. Zum Vergleich: In Israel besitzen ca. 6000 Patienten bei knapp 9 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Kalifornien besitzen weit mehr als eine halbe Million Patienten bei etwas mehr als 38 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Petition: An das Verwaltungsgericht Köln
Keine „stillschweigende Verlängerung“ der Frist im Fall AZ VG 7 K 4447/11 Weiglein!

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https://blogs.taz.de/drogerie/2014/01/28/bundesbehorde-lasst-leute-leiden/

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kommentare

  • Immernoch unglaublich! Cannabis wird seit fast 5000 Jahren als Medikament und Genussmittel eingesetzt aber seit 50 Jahren ist es plötzlich “Teufelszeug” … da stimmt doch was nicht!

  • Das Verwaltungsgericht ließ sich nicht durch die Petition beeindrucken und gewährte die stillschweigende Fristverlängerung. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 8. Juli 2014, 14:00 Uhr im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss, anberaumt worden.

    Das Verwaltungsgericht Köln ist etwa 500 Meter vom Hauptbahnhof Köln entfernt und ist zu Fuß via Trankgasse, Komödienstraße erreichbar. Die Komödienstraße (Südseite) mündet direkt in die Burgmauer (Straße) beim Gerichtsgebäude.

  • Hallo Hans und danke.

    Eine kleine Diskrepanz: Der Prozess findet vor einem VwG statt und Du erwartest ein *grundlegendes* Urteil. Meines Wissens geht das in dieser Instanz noch gar nicht, erst ab OVG ist dann das Urteil “Bestandteil der Rechtssprechung”. Das heißt, gewinnt Günter hier (VwG) gilt das Urteil ihm und nur ihm allein. Geht nach einem (egal welchem) Urteil einer der Parteien in Revision und wird vor einem OVG weiter verhandelt und DIESES Urteil dann ist “grundlegend”.

    Meines Wissens gibt es bisher ein Urteil *eines* OVGs, des OVG Münster für Eigenanbau, falls keine bezahlbare Cannabis-Medizin zur Verfügung steht. Michael, dem Kläger, wurden allerdings nach Prozessbeginn und nach Aufforderung durch das BMG bzw. BfArM seitens seiner Krankenkasse die Kosten einer Fertigarznei übernommen. Da diese Arznei aber von ihm weniger gut vertragen wird als Cannabis-Blüten, ist das Urteil in Revision.

    Man sieht, wie steinig der Weg für die Patienten durch die Instanzen ist, und vor allem, wie intrigant BMG + BfArM hier arbeiten. Das Wohl der Patienten ist ihnen einen Scheißdreck wert.

  • Soll es eines Tages heißen: “Während Millionen von leidenden Bürgern der USA, Uruguay, Israel, Portugal oder den Niederlanden von einer Politik der Vernunft profitierten, erlebten deutsche Patienten eine Euthanasierung auf Raten…?” Wollt Ihr das, die ihr mit dem Aussitzen von notwendigsten Bedürfnissen eurer Bevölkerung Leiden verlängert, erzeugt und sogar tötet..!? Deutschlands Schuld währt noch weit über den Holocaust hinaus, wenn Ihr dieses Elend durch Eure Untätigkeit weiter fördert.

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