Der „Alternative Drogen- und Suchtbericht 2016“ wird von den drei Bundesverbänden akzept e.V. (Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik), Deutsche AIDS-Hilfe und JES (Junkies, Exjunkies und Substituierte) e.V. herausgegeben. Ziel dieses Alternativen Drogen- und Suchtberichtes ist es, den offenkundigen Reformstau in der Drogenpolitik zu thematisieren und Vorschläge für eine Veränderung zu unterbreiten. Die Herausgeber erwarten von der Bundesregierung eine verstärkte strategische Steuerung in Drogenfragen auf der Grundlage evidenzbasierten Wissens.
Der „Alternative Drogen- und Suchtbericht 2016“ sollte zur Pflichtlektüre für alle Parteipolitiker, für alle Richter sowie für alle Polizeibeamte erklärt werden. Dann gäbe es die Hoffnung, dass sich auch in Deutschland eine Mehrheit für eine wissenschaftlich fundierte Drogenpolitik engagiert und sich von den nicht selten kontraproduktiven fundamentalistischen Ansätzen verabschiedet. Die folgenden Passagen aus dem Bericht zeigen die Schwerpunkte auf, denen die Autoren besondere Aufmerksamkreit gewidmet haben.
Perspektiven zukunftsweisender Drogenpolitik in Deutschland
Immer mehr Drogentote, verschwendete Milliarden für die wirkungslose und sogar kontraproduktive Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, anhaltend hoher Tabak- und Alkoholkonsum: drei Beispiele für die Folgen verfehlter Drogenpolitik. Wirksame Gegenmaßnahmen sind längst bekannt und erprobt, werden jedoch nicht umgesetzt. Die Bundesregierung und ihre Drogenbeauftragte lehnen selbst eine Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes ab. Die Herausgeber des Alternativen Drogen- und Suchtberichtes fragen deshalb: Wie kann Deutschland in Zukunft eine wissenschaftlich fundierte Drogenpolitik sicherstellen?
Auch in diesem Jahr ist ein Alternativer Drogen- und Suchtbericht dringend notwendig. Weder die Bundesregierung noch ihre Drogenbeauftragte geben auf die brennenden Herausforderungen in der Drogenpolitik zeitgemäße und wissenschaftlich fundierte Antworten. Auf viele Fragen antworten sie sogar überhaupt nicht. Dabei könnte die Politik durchaus Rahmenbedingungen schaffen, die individuelle und gesellschaftliche Schäden, die durch Drogenkonsum entstehen, erheblich reduzieren würden. Stattdessen zementieren sie denn Stillstand. Da Drogenpolitik immer unmittelbar das Leben und die Gesundheit von Menschen und damit ihre fundamentalen Rechte betrifft, ist diese Untätigkeit in keiner Weise akzeptabel.
Das Thema Drogen ist zu ernst, um es parteipolitischen Interessen und Instrumentalisierungen zu überlassen. Vielmehr brauchen wir in Deutschland eine kontinuierliche, verlässliche und rationale Drogenpolitik, die an Sachlichkeit, wissenschaftlicher Evidenz und systematisierten Erfahrungen ansetzt.
Viel berechtigte Kritik
Die globale Situation der Drogenpolitik befindet sich in einer Sackgasse und kann aus Sicht eines Menschen, der sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzt, als Desaster bezeichnet werden. Die demokratischen Staaten Europas haben für den schlechten Zustand der internationalen Drogenpolitik eine Verantwortung. Statt demokratische Alternativen vorzuleben, bestärken und legitimieren sie über die Prohibition autoritäre und diktatorische politische Systeme.
Die Kriminalisierung von Konsumierenden verhindert keinen Drogengebrauch, stigmatisiert die Betroffenen und führt zu Ausgrenzung. Dies verstärkt drogenbedingte Probleme und blockiert effektive Hilfsangebote. Wesentliche Aufgabenstellung der Drogenhilfe ist es, die entsprechende Zielgruppe mit Beratung, Begleitung, Gesundheits- und Lebenshilfe bis hin zu einer Ausstiegsunterstützung tatsächlich zu erreichen. Eine Entkriminalisierung der Konsumierenden würde die Situation der Drogenhilfe signifikant verbessern. Der Zugang zu Angeboten wäre für Betroffene, ohne Angst vor einer eventuellen Strafverfolgung, leichter.
Die gesetzlichen Regelungen zu illegalen Substanzen im Rahmen einer Straßenverkehrsteilnahme, zielen nicht auf die Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Selbst bei Cannabis setzen Gesetzgeber und Verwaltung auf totale Abstinenz, nicht auf das Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme. Selbst wer illegale Substanzen konsumiert und unter deren direkten Einfluss öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder nur zu Fuß läuft, kann der aktuellen Rechtslage zufolge die Fahrerlaubnis verlieren. Die Forderung vieler anerkannter Fachleute, die im internationalen Vergleich sehr repressive Gesetzeslage wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, bleibt bislang ungehört.
Die Gefährlichkeit von Drogen
Der Konsum psychoaktiver Substanzen kann sicher gefährlich sein, wird aber oft ziemlich undifferenziert ganz generell mit dem Label gefährlich versehen, auch wenn meist nicht eindeutig zu definieren ist, was genau daran gefährlich ist. Drogenkonsumierende konsumieren zudem komplex, meist mehrere Substanzen gleichzeitig oder in Abfolge, phasenweise oder ständig, ritualisiert in Gemeinschaft oder alleine, aus medizinischen oder rein aus Genussgründen, wenig, viel oder zu viel, aus sozialen oder genetischen Gründen, manchmal auch aus Überzeugung oder Abhängigkeit. Und daher ist es so schwierig, Gefährlichkeitsabschätzungen darüber zu machen, welche Substanz oder gar Substanzen nun wie und in welcher Kombination und unter welchen Voraussetzungen gefährlich sind.
Psychoaktive Substanzen sind immer auch Träger soziokulturell beeinflusster, individueller Bedeutungswelten und kollektiver Sinngebungen, die sich im Laufe der Zeit verändern. Der Versuch, psychoaktive Substanzen zu isolieren und Ursache und Wirkung auf das Individuum alleine an der Substanz festzumachen, muss daher scheitern. So handelt es sich schon alleine bei der Entscheidung, welche psychoaktiven Substanzen in einer Gesellschaft akzeptiert und somit legal und welche verboten sein sollen, um einen Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, der sich teils über Jahrzehnte hinweg zieht – und oft eher Ängste und Unwissen kondensiert als systematische Analysen.
In Großbritannien wurden in den Jahren 2007 und 2010 unter Federführung von David Nutt ähnliche Studien durchgeführt. Auch in diesen Studien (Ein vernünftiger Maßstab zur Bewertung der Gefahren von Drogen und Alkohol ist die schädlichste Droge, noch vor Crack und Heroin) wurde Alkohol stets als wesentlich gefährlicher eingestuft als Cannabis.
Die Abbildung 1 zeigt die Gefährlichkeit von Drogen (individuelle und gesellschaftliche Gefährdung insgesamt) gemäß Studie von David Nutt et al. aus dem Jahr 2010. Die relative Gefährlichkeit wird hier in einer Skala von 0 bis 100 angegeben, 0 heiß null Gefährdung und 100 heißt höchstmögliche Gefährdung. Alkohol rangiert hier auf Rang 1 mit 72 Punkten, Tabak auf Rang 6 mit 26 Punkten und Cannabis auf Rang 8 mit 20 Punkten. Die Zauberpilze liegen auch hier auf dem letzten Rang mit 6 Punkten und weisen somit gemäß dieser Studie auch hier die geringste Gefährlichkeit auf.
Entkriminalisierung mindert den Schaden
In einem umfassend angelegten Ranking über die Schäden gebräuchlicher Drogen kommen die Autoren van Amsterdam, Nutt, Philipps und van den Brink in ihrer Veröffentlichung „European rating of drug harms“ zu dem Ergebnis: „Die EU und die nationalen drogenpolitischen Maßnahmen sollten den Schwerpunkt legen auf die Drogen – einschließlich Alkohol und Tabak – mit dem höchsten Gesamtschaden. Hingegen sollte Drogen wie Ecstasy und Cannabis ein geringerer Rang eingeräumt werden, was auch eine Herabstufung in der rechtlichen Bewertung einschließt.“
In der Studie „Ranking van drugs – Een vergelijking van de schadelijkheid van drugs“ (Ranking von Drogen – Ein Vergleich von der Schädlichkeit diverser Drogen) des Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport haben 20 Experten die Gefährlichkeit von Drogen für das Individuum wie auch für die Gesellschaft untersucht. Zum Expertenteam gehörten Apotheker, Ärzte, Biologen, Epidemiologen, Psychiater, Toxikologen sowie Experten der Polizei. Die Niederländer untersuchten die akute sowie die chronische Toxizität von Drogen, das sogenannte Abhängigkeitspotenzial und zudem die individuelle sowie die gesellschaftliche soziale und allgemeine Schädigung. In den folgenden Abbildungen sind die Ergebnisse in der Übersicht dargestellt.
Die Abbildung 2 zeigt die akute Gefährdung durch Vergiftungserscheinungen nach der Einnahme verschiedener Drogen, auch akute Toxizität genannt. Zum Vergrößern der Abbildung, bitte Bild anklicken. Die relative Gefährlichkeit wird in einer Skala von 0 bis 3 angezeigt. Null bedeutet keine Gefährdung, 3 zeigt ein Höchsmaß an Gefährdung an. Crack und Heroin haben den höchsten akuten Gefährdungswert von 2,4; gefolgt von Methamphetamin mit 2,0 Gefähdungspunkten, gefolgt von Kokain, Alkohol und Methadon mit jeweils 1,9 Punkten. Die Zauberpilze (Violett markiert) liegen mit 0,9 Punkten auf Rang 15 und Cannabis (Grün markiert) mit 0,8 Punkten auf Rang 16 der 19 untersuchten Substanzen.
Die Abbildung 3 zeigt die chronische Toxizität, das heißt die Gefährdung nach Dauerkonsum von verschiedenen Drogen. Alkohol liegt hier mit 2,5 Punkten auf Rang 2, Cannabis mit 1,5 Punkten auf Rang 8 und die Zauberpilze liegen mit 0,1 Punkten auf dem letzten Rang (Rang 19). Zauberpilze haben gemäß dieser Studie mit Abstand die geringste chronische Toxizität.
Die Abbildung 4 zeigt das sogenannte Abhängigkeitspotenzial von Drogen, das heißt die Gefahr, sich von einer bestimmten Droge abhängig zu machen. Auf Rang 1 mit 2,9 Punkten liegt hier Heroin, gefolgt von Tabak und Crack mit jeweils 2,8 Punkten. Alkohol liegt hier mit 2,1 Punkten auf Rang 6, Cannabis mit 1,1 Punkten auf Rang 12 und LSD sowie die Zaubepilze mit 0,0 Punkten auf den letzten Rängen 18 und 19.
Die Abbildung 5 zeigt die individuelle soziale Schädigung durch Drogen, respektive die soziale Gefährdung der Konsumenten. Hierunter versteht man das Risiko, dass der Konsument eingeht, sozial ausgegrenzt zu werden. Die Skala wird hier von Crack mit 2,6 Punkten angeführt, gefolgt von Heroin mit 2,5 Punkten. Auf Rang 3 liegt Alkohol mit 2,2 Punkten gefolgt von Tabak mit 2,1 Punkten. Cannabis liegt hier mit 1,3 Punkten auf Rang 10 und die Zauberpilze mit 0,7 Punkten auf Rang 18.
Die Abbildung 6 zeigt die individuelle Schädigung durch Drogen insgesamt, das heißt die gesundheitliche und soziale Gefährdung insgesamt von Konsumenten von Drogen. Das höchste Risiko gehen Konsumenten von Crack und Heroin ein. Crack liegt mit 2,63 Punkten auf Rang 1 gefolgt von Heroin mit 2,53 Punkten. Auf Rang 3 liegt Tabak mit 2,20 Punkten gefolgt von Alkohol mit 2,16 Punkten. Cannabis liegt mit 1,19 Punkten auf Rang 12 und die Zauberpilze liegen mit 0,40 Punkten auf dem letzten Rang.
Die Abbildung 7 zeigt den gesellschaftlichen Schaden durch Drogen insgesamt. Auch hier liegt Crack auf Rang 1 (mit 2,41 Punkten). Auf Rang 2 folgt hier Alkohol mit 2,36 Punkten. Tabak liegt auf Rang 4 mit mit 2,27 Punkten, Cannabis auf Rang 11 mit 1,26 Punkten. Die Zauberpilze liegen auch hier auf dem letzten Rang und erreichen gerade einmal 0,31 Punkte.
Aufgrund der hier gezeigten Datenlage, wurde in diesem Blog schon 2013 ein Plädoyer für Magic Mushroom Social Clubs veröffentlicht. Darin heißt es: „Magic Mushroom Social Clubs sind ein Pendant zu Cannabis Social Clubs. Sie bieten die gleichen Vorteile wie Cannabis Social Clubs, sind jedoch nicht auf die Kultur von Pflanzen, sondern auf die Kultur von Zauberpilzen ausgerichtet. Das Züchten von Zauberpilzen verlangt mehr Sachkunde als das Züchten von Cannabispflanzen, insbesondere, da bei einigen Arbeitsgängen steril gearbeitet werden muss. Gemeinschaftlich gelingt dies oft besser, als wenn ein Laie beginnt, mit der Pilzzucht zu experimentieren. Da Zauberpilze als weniger gefährdend eingestuft werden als Cannabis und viele andere Drogen, ist auch die Schwelle für eine amtliche Genehmigung von Magic Mushroom Social Clubs wohl niedriger einzustufen als dies bei den Cannabis Social Clubs der Fall ist. Magic Mushroom Social Clubs sind auf jeden Fall geeignet, den Bedarf an „neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) zu senken. Dies ist vor allem deshalb relevant, weil die Risiken, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, bis dato kaum bekannt sind.“
Religionsfreiheit und Drogenfreiheit
Es gab eine Zeit, als die Obrigkeit im Auftrag der Kirchen meinte, sie müsse durchsetzen, was Menschen glauben dürften und was nicht. Andersgläubigkeit oder gar Nichtgläubigkeit wurde kriminalisiert und verfolgt. Es gab Sondergesetze, Sonderermittlungsbehörden und Sondergerichte. Die Gewalt des Staates in Sachen Religion nahm Formen des Terrors an. Dann weichte die Sache schrittweise auf und es galt: „Cuius regio, eius religio“ – wobei die jeweilige Landesmacht bestimmte, welche Religion zugestanden wurde. So gab es protestantische, katholische, sunnitische und schiitische Gebiete. Dagegen entstand eine zivile Oppositionsbewegung, die sich für eine umfassende Gewissensentscheidung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen einsetzte. Die Niederlande unter Willem von Oranje waren eines der ersten Länder, in denen sich einstige Ketzer, Täufer als auch jüdische Menschen ohne Angst vor Verfolgung niederlassen konnten. Die Religionsfreiheit wurde unter großen Anstrengungen den Herrschenden abgerungen und sie stellt eine bedeutende zivilisatorische Errungenschaft dar. Jeder Mensch entscheidet frei, welchen Glauben er wählen oder ob er keiner Religion angehören will. Die Religionsfreiheit wurde in den Kanon der Menschenrechte aufgenommen und ist in jeder demokratischen Verfassung verankert.
Drogenpolitisch befinden wir uns noch in dem voraufklärerischen Zustand eines „Cuius regio, eius pharmaca“. Der bevormundende Staat will entscheiden, welche Drogen seine Untertanen nutzen dürfen und welche nicht. Dabei regeln dies Landesregierungen je nach Lust und Laune. Sie ist in den meisten muslimischen Ländern Alkohol kriminalisiert. In Bolivien wurde Koka relegalisiert, während weltweit sogar der harmlose Mate de Coca strafbewehrt ist. Psychoaktiver Hanfgebrauch ist ohne Verfolgung unter anderem in Uruguay, Colorado und in den Niederlanden möglich, doch in Saudi-Arabien, Vietnam oder Iran können Menschen wegen Besitz größerer Mengen hingerichtet werden.
Die Drogenverbote sollen in inquisitatorischer Tradition mit Sondergesetzen, Sonderermittlungsbehörden und Sondergerichten durchgesetzt werden. Die Gewalt des Staates in Sachen „Prohibition“ nimmt global Formen von Krieg und Terror an.
Wenn Menschen allein aus dem einen Grund, weil sie sich für eine bestimmte psychoaktive Substanz entschieden haben, ausgegrenzt und kriminalisiert werden und wenn Menschen allein aus dem einen Grund, weil Drogengebrauch zu ihrer Lebenskultur dazugehört, künstlich erzeugten Gesundheitsrisiken ausgesetzt oder gar in den Tod getrieben werden, dann haben wir es mit einer Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu tun. Prohibition stellt eine Spielart gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dar.
Ein Lichtblick: Cannabisblüten werden verschreibungsfähig
Die Bundesregierung hat im Januar 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorgelegt. Dieser sieht eine Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten, die Erstattungsfähigkeit von Cannabis-basierten Medikamenten unter bestimmten engen Voraussetzungen sowie den Aufbau einer Cannabisagentur vor, die unter anderem den kommerziellen Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland überwacht. Am 6. April 2016 verpflichtete das Bundesarbeitsgericht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, einem Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen.
In Kanada, den Niederlanden, Israel und mehr als 20 Staaten der USA sowie Washington, D.C. ist die medizinische Verwendung von Cannabis mit einer ärztlichen Empfehlung bzw. Verordnung erlaubt.
Aufgrund neuer Forschungen könnten etwa zwischen 1 und 2% der Bevölkerung westlicher Industrienationen mittel- bis langfristig Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, wenn dies möglich wäre. Dies entspräche übertragen auf Deutschland einer Zahl von 800.000 bis 1,6 Millionen Patienten. Ausgehend von diesen Schätzungen besteht somit aktuell in Deutschland eine deutliche Unterversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis. Derzeit haben in Deutschland nur etwas mehr als 600 Patienten eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Verwendung von Cannabisblüten als Heilmittel.
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