vonHans Cousto 25.09.2018

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Vor etwa einem Jahrzehnt bekam Ursula von der Leyen den Spitznamen Zensursula, als sie als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich für mehr Überwachung des Internets und für Netzsperren stark machte. Dabei betonte sie immer wieder die große Gefahr, die von Kinderpornographie für die Gesellschaft ausgehe. In den Massenmedien wurde dieses Thema sehr prominent kolportiert. Dabei wurde auch das Thema Terrorbekämpfung immer wieder als weiteren Grund für eine verschärfte Kontrolle des Internets hervorgehoben. Die Praxis zeigte jedoch, dass für die verstärkte Kontrolle des Internets und der Telekommunikation ganz andere Gründe im Vordergrund standen, die man jedoch aus der Debatte heraus hielt und der Bevölkerung nicht in adäquater Weise vermittelte.

Aus den Übersichten zur Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100a StPO) des Bundesjustizministeriums geht hervor, dass der Anteil an Überwachungsmaßnahmen in Sachen Kinderpornographie stets zwischen 0,09 und 0,22 Prozent aller Überwachungsanordnungen lag. Der Anteil an Überwachungsanordnungen in Sachen Drogenfahndung lag in den letzten Jahren stets zwischen 47,0 und 49,3 Prozent. Bei der Überwachung der Telekommunikation steht somit eindeutig die Drogenfahndung im Vordergrund, weit vor allen anderen Delikten wie Mord, Terror, Freiheitsberaubung, Erpressung oder Kinderpornographie.

Die Abbildung zeigt die Anzahl der Überwachungsanordnungen betreffend Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO insgesamt und betreffend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften und Bilder. Zeitreihe 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustitzamt.
Die Abbildung zeigt die Anzahl der Überwachungsanordnungen betreffend Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO insgesamt und betreffend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften und Bilder. Zeitreihe 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustizamt.

 

Eine Telekommunikationsüberwachung ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen Personen sowie aller Personen, die mit ihnen kommunizieren via Telefon, E-Mail oder anderen Kommunikationsdiensten im Internet. Zu diesem Thema findet man jedoch kein Wort im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten. Anscheinend sind für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, solche Eingriffe in die Privatsphäre von Personen so harmlos, dass sie es nicht für nötig erachtet, diese zu erwähnen, obwohl der größte Anteil der Überwachung vermutete Drogendelikte betrifft.

Die Abbildung zeigt die Anteile der Überwachungsanordnungen gemäß § 100a StPO betreffend Drogendelikte und Kinderpornographie als Zeitreihe von 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustizamt.
Die Abbildung zeigt die Anteile der Überwachungsanordnungen gemäß § 100a StPO betreffend Drogendelikte und Kinderpornographie als Zeitreihe von 2008 bis 2016. Datenquelle: Bundesjustizamt.

 

Als der Bundestag letztes Jahr am 22. Juni 2017 den Einsatz von Staatstrojanern in Strafverfahren erlaubt hat (in Kraft getreten am 24. August 2017), haben Juristen und Journalisten gewarnt, dass das zum massenhaften Einsatz „bei ganz normaler Alltagskriminalität“ führen würde. Das wurde seitens der Regierung und von vielen Parlamentariern immer wieder bestritten, das Ermittlungsinstrument sei nur für „schwere und schwerste Straftaten“ und „in wenigen Einzelfällen“ gedacht. Doch jetzt bekamen die Kritiker des Gesetzes betreffend die Staatstrojaner recht – vom Bundeskriminalamt (BKA) dank der Nachfrage via Informationsfreiheitsgesetz von Andre Meister (netzpolitik.org).

Vor fünf Jahren hat das BKA den berüchtigten Staatstrojaner FinFischer gekauft. Zu diesem Zeitpunkt durfte die Polizeibehörde das Instrument zur Verhinderung von internationalem Terrorismus einsetzen, aber nicht zur Strafverfolgung. Damit wollten sich BKA und Landeskriminalämter nicht zufrieden geben, sie forderten eine Gesetzesänderung, um Staatstrojaner bei ganz normaler Polizeiarbeit einzusetzen.

Unterstützung erhielten die Polizeibehörden von der Innenminsisterkonferenz, die ebenfalls Staatstrojaner zur Strafverfolgung erlauben wollte. Um dieser politischen Forderung mehr Gewicht zu verleihen, beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern eine Liste an Fällen zu erstellen, in denen die Polizei ohne Staatstrojaner Ermittlungsdefizite hatte. Das BKA ließ sich von den Polizeibehörden aus Bund und Ländern alle Ermittlungsverfahren melden, die einen polizeifachlichen Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte belegen sollen. In den Jahren 2012 und 2013 kamen 292 Verfahren im Bereich der sogenannten „Schwerkriminalität“ zusammen. 53 Prozent der gemeldeten Fälle ließen sich dem Bereich „Rauschgiftkriminalität“ zuordnen.

Lauschangriffe in Deutschland

Gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung) darf auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat.

In Absatz 2 werden die besonders schweren Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 aufgelistet. Dazu zählen gemäß Nr. 4a auch der unerlaubte Anbau und Handel, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe sowie die unerlaubte Beschaffung von Betäubungsmitteln. Wann eine Straftat als besonders schwer einzustufen ist, wird im Gesetz nicht definiert. Gemäß Gesetz muss jeder, der im Verdacht steht, Drogen für seinen privaten Konsum zu erwerben, damit rechnen, dass ein Staatstrojaner auf seinem Smartphone oder Laptop von Amtes wegen installiert wird.

Gegen das Gesetz, wie im § 100b StPO festgeschrieben, wurden inzwischen Verfassungsbeschwerden eingereicht, so vom TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. am 19. April 2018 und den Gründern von Digitalcourage e.V. am 7. August 2018.

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