Heute am Mittwoch, 7. Oktober 2020, ist der 7. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Herausgeber sind der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept e.V. und die Deutsche Aidshilfe. Die Redaktion setzte sich aus den drei renommierten Professoren zusammen: Dr. phil. Gerrit Kamphausen und Dr. Bernd Werse (beide vom Centre for Drug Research an der Goethe Universität in Frankfurt am Main und Mitherausgeber der Jahresberichte des Monitoring-Systems Drogentrends – MoSyD) und Dr. Heino Stöver (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences – ISFF und Vorsitzender des akzept e.V.
Schützen statt Bestrafen
Das Vorwort der Herausgeber Dirk Schäffer, Heino Stöver und Bernd Werse fokussiert auf die Frage, wie Schäden durch Drogenkonsum so gering wie möglich gehalten werden können mit einer konstruktiv-kritische Perspektive auf die aktuellen Entwicklungen im Drogen- und Suchtbereich. Ein Korrektiv sei in der deutschen Drogenpolitik dringend notwendig, obwohl Deutschland über ein differenziertes Hilfesystem verfüge, dennoch bleibe eine Vielzahl an Möglichkeiten ungenutzt, betonen die Herausgeber und konstatieren, dass Individuen und die Gesellschaft noch weit besser vor den Folgen des Drogenkonsums geschützt werden könnten, als es bisher geschieht. Sie postulieren:
„Die Zahl der Menschen, die an den Folgen ihres Drogenkonsums versterben, könnte wesentlich geringer ausfallen. Gesundheitsschäden ließen sich reduzieren oder vermeiden. Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgekosten könnten drastisch sinken. Das bedeutet auch: Ein sehr viel effektiverer Einsatz von Ressourcen ist möglich.“
Nicht zufällig bildet deshalb die Schadensminimierung im Jahr 2020 einen Schwerpunkt des Alternativen Drogen- und Suchtberichts. Ziel dieses Ansatzes ist, die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Substanzkonsums so gering wie möglich zu halten, statt nur auf Abstinenz zu dringen. Die stetig zunehmende Strafverfolgung für Erwerb und Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf verschleudert enorme Ressourcen in der Polizeiarbeit und der Justiz. Sie vergibt auch die Chance, über eine kontrollierte Abgabe von Substanzen eine Regulierung und Qualitätskontrollen einzuführen, also den bestmöglichen Jugend- und Verbraucherschutz im Sinne von Schadensminimierung zu ermöglichen.
In Deutschland sind heute mehr Drogen zu niedrigeren Preisen auf dem Markt als je zuvor. Die Prohibition verfehlt nicht nur ihr Ziel, Drogenkonsum zu unterbinden, sondern sie verstärkt Risiken und Schäden; viele bringt sie selbst erst hervor. Der 7. Alternative Drogen- und Suchtbericht zeigt sehr klar die Notwendigkeit, den Erwerb und Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch – unabhängig von der Substanz – komplett straffrei zu stellen. Darüber hinaus wird festgestellt, dass man in Deutschland eine Debatte über regulierte Zugänge zu allen heute illegalen psychoaktiven Substanzen braucht um ein effizientes Risikomanagement bei den Konsumenten zu ermöglichen, sei es über spezielle Fachgeschäfte oder das Medizinsystem.
Wissenschaftlich und partizipativ
Mit der neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) haben die Herausgeber des Alternativen Drogen- und Suchtberichts wie auch andere Personen aus Wissenschaft und Praxis, vielversprechende Gespräche geführt. Ihre Dialogbereitschaft und die Ankündigung, auf Fortschritte bei der Schadensminimierung hinzuwirken, insbesondere bei der Substitutionsbehandlung sowie der Einrichtung weiterer Drogenkonsumräume hatte Zuversicht geweckt. Sie zeigte sich außerdem offen bezüglich Modellen des Drug-Checkings, also der Überprüfung von Drogen auf ihre Inhaltsstoffe, um Überdosierungen und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Auch ihre anfängliche Ankündigung, sich mit dem „Portugiesischen Modell“ der Entkriminalisierung auseinanderzusetzen zu wollen, wies in die richtige Richtung.
Diese Gespräche haben Hoffnung auf Fortschritte gemacht, auch weil es an einer engeren Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Selbsthilfe in der deutschen Drogenpolitik lange gemangelt hat. Dann allerdings hat, für viele überhaupt nicht nachvollziehbar, die Drogenbeauftragte die neue Linie wieder verlassen. In der Diskussion über eine Legalisierung von Cannabis agierte sie plötzlich mit unnötiger Schärfe, verwendete dabei längst überholte Argumente und verweigerte sich weiterer Diskussion.
Deutlich wird in Momenten wie diesen immer wieder ein Systemfehler: Die Drogenpolitik unterliegt mächtigen parteipolitischen Beschränkungen und dabei werden unabhängige und evidenzbasierte Expertisen ausgeblendet. Daher fordern viele Experten schon seit Jahren eine interministerielle Kommission mit Fachleuten aus Wissenschaft und Selbsthilfe, die drogenpolitische Entscheidungen mitgestaltet, ähnlich wie es zum Beispiel in der Schweiz der Fall ist.
Beispiel Drug-Checking
Im Kapitel „Drogenkonsumräume – Die Notwendigkeit von rechtlichen und strukturellen Anpassungen“ von Dirk Schäffer und Urs Köthner (Geschäftsführer des Vereins freiraum hamburg e.V.) wird festgestellt, dass Drogenkonsumräume auch ein Standort für Drug-Checking-Angebote sein könnten. Aber auch hier steht die aktuelle Gesetzeslage einer Realisierung entgegen. Hierfür müsste jedoch im §10a BtmG der erste Teil des 4. Absatzes gestrichen werden.
Um den Nutzer/innen der Drogenkonsumräume einen sichereren Konsum von Drogen zu ermöglichen und damit das Risiko einer Überdosierung oder/und Schädigung durch Strecksubstanzen zu senken, wären Drug-Checking-Angebote ein sinnvoller erster Schritt. Die bisher in Deutschlands Nachbarländern erfolgreich betriebenen Drug-Checking-Angebote, werden mehrheitlich von Konsument/innen wahrgenommen, die sogenannte Partydrogen wie Ecstasy, Speed und Kokain konsumieren und nicht zur Gruppe der Drogengebraucher/innen gehören, die das Angebot eines Drogenkonsumraums nutzen. Angenommen, dass es bald auf Grundlage einheitlicher Rechtsauffassungen zu ersten Modellprojekten mit dem Fokus auf Konsument/innen von Stimulanzien kommt, so könnte man mit der Implementierung eines solchen Drug-Checking-Angebots in Drogenkonsumräumen eine ganz andere und mit multiplen Risiken behaftete Zielgruppe erreichen.
Auch im Kapitel „Safer Nightlife: Eine Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen“ von Rüdiger Schmolke, Tibor Harrach, Wolfgang Sterneck, Pia Eigenstetter, Katharina Tietz und Scharif Bahri (alle im Sonics e.V. Safer Nightlife Bundesverband) wird die Forderung eines Drug-Checkings gut begründet und es wird festgestellt, dass eine wesentliche Stärkung des Safer-Nightlife-Bereichs auch dadurch erfah-
ren könnte, wenn der Bund sich entscheidet, nicht nur punktuell einzelne Maßnahmen zu fördern, sondern eine bundesweit agierende Fachstelle zur Schadensminimierung und Gesundheitsförderung im Nachtleben einzurichten, die unter anderem Drug-Checking-Ergebnisse und Drogentrends im Nachtleben sammelt, aufarbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, wie beispielsweise die in der Schweiz bei Infodrog angesiedelte Stelle Nightlife und Freizeitdrogenkonsum, die speziell auch auf ihrer Website über Drug-Checking informiert.
Drug-Checking (Qualitätskontrollen von Drogen) ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit. In der Schweiz gibt es derzeit in sieben Städten stationäre Drug-Checking-Programme, so in Zürich, Bern, Basel, Olten, Luzern, Biel und Genf. Darüber hinaus wird an großen Partys und Festivals ein mobiles Drug-checking vor Ort durchgeführt. Um Schweizer Niveau in Sachen Prävention zu erzielen müssten in Deutschland etwa 70 Drug-Checking-Programme etabliert werden, da Deutschland etwa zehnmal mehr Einwohner hat als die Schweiz. Doch Deutschland ist von diesem Ziel noch weit entfernt, obwohl es in Berlin in den Jahren 1995 und 1996 in Berlin ein Drug-Checking-Programm gab, das der Verein zur Förderung der Party- und Technokultur und die Minderung der Drogenproblematik Eve & Rave e.V. iniziiert und durchgeführt hatte. Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave Berlin musste aber aufgrund behördlicher Maßnahmen wieder eingestellt werden.
Vor knapp zwei Jahren Jahr konnte man lesen, dass ein Modellprojekt Drug-Checking in Berlin gestartet habe, jetzt heißt es wohl erst in 2020 oder 2021. Am 1. November 2018 berichtete zwar die Pharmazeutische Zeitung unter dem Titel Berlin – Modellprojekt zum Drug Checking gestartet, dass in Berlin ein solches Projekt gestartet habe. Wörtlich heißt es in dem Artikel:
„Nach jahrelangen Überlegungen will Berlin Testmöglichkeiten für Drogen wie Ecstasy-Pillen schaffen. Ein Modellprojekt zum sogenannten Drug Checking starte am Donnerstag, teilte ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.“
Diese Meldung aus der Gesundheitsverwaltung vom November 2018 muss man wohl als Fake News klassifizieren, da man immer noch nicht seine Drogen in Berlin testen lassen kann.
In einer Stellungnahme der Hessischen Landesregierung vom 13. Januar 2020 wurde die „aufgeschlossene Haltung der Bundesdrogenbeauftragten zum Thema Drug-Checking“ begrüßt. Beim Drug-Checking können Konsumenten von Partydrogen anonym die entsprechenden Substanzen chemisch analysieren lassen. Der zuständige Minister für Soziales und Integration bezeichnete das Drug-Checking als wichtige und sinnvolle Maßnahme der Gesundheitsvorsorge mit dem Ziel, Abhängigkeiten und gefährliche Konsumhandlungen zu verhindern. Bislang hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anträge von Bundesländern abgelehnt, das Drug-checking im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten durchzuführen. Dies betraf auch eine entsprechende Initiative des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Nach Auffassung des BfArM bestimmt sich die Zulässigkeit des Drug-checkings nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Demnach bedarf eine Drogenanalyse grundsätzlich einer Erlaubnis, um die Strafbarkeit des Besitzes auszuschließen. Quelle: Hessischer Landtag – Drucksache 20/3411 vom 10. 09. 2020.
Da der Widerspruch gegen den abgelehnten Antrag vom Bundesinstitut ebenfalls negativ beschieden wurde, habe das Land Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt, erläuterte das Ministerium für Soziales und Integration. Das Verfahren laufe noch. Bei dem zeitlich befristeten Modellprojekt solle sowohl ein stationäres als auch ein mobiles Testangebot im Umfeld von Musikveranstaltungen etabliert werden.
Die Bundesregierung und ihr unterstellte Organisationen wollen das Thema offensichtlich nicht angehen. So sucht man im Drogen- und Suchtbericht 2019 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der am 5. November 2019 veröffentlicht wurde, vergeblich nach Informationen zum Thema Drug-Checking, der Begriff kommt in dem Bericht nicht vor. Auch auf der Website drugcom.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird das Thema Drug-Checking nicht aufgegriffen; im redaktionellen Teil der Website kommt der Begriff Drug-Checking nicht vor.
Beispiel unabhängigen Fachkommission
In dem Kapitel „Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik!“ von Philine Edbauer und Julia Meisner von der Initiative mybrainmychoice wird eine Petition an die Bundesdrogenbeauftragte und den Gesundheitsminister, die am 1. Juni 2020 von der #mybrainmychoice Initiative zusammen mit Mitstreiter/innen aus Wissenschaft, Parteien und Zivilgesellschaft gestartet wurde, vorgestellt. Mit der Petition wurde von der Bundesdrogenbeauftragten, Daniela Ludwig, sowie dem Gesundheitsminister der Bundesregierung, Jens Spahn, gefordert, eine unabhängige und transdisziplinäre Kommission unterschiedlicher Expert/innen einzuberufen, die die zukünftige Ausrichtung drogenpolitischer Strategien bestimmt. Damit sollte zum einen garantiert werden, dass Drogenpolitik nicht weiter von unqualifizierten Personen getragen wird, zum anderen wäre durch die transdisziplinäre Zusammensetzung der Kommission aus Wissenschaftler/innen, Betroffenen und Sozialarbeiter/innen sichergestellt, dass jede gesellschaftliche Gruppe hinreichend berücksichtigt wird. Dabei wird gleichzeitig dem Umstand Rechnung getragen, dass Drogen- und Drogenpolitikforschung von Kriminologie über Kulturwissenschaft bis zur Psychologie in unzähligen Disziplinen betrieben wird und alle Ergebnisse und Erfahrungen dieser Bereiche dringend auf politischer Ebene sichtbar gemacht und in ein drogenpolitisches Konzept einfließen müssen, das einem Anspruch auf Vollständigkeit gerecht wird und die herausfordernde Komplexität einer idealen Gestaltung anerkennt.
Sich nach jahrzehntelangen, erwiesenermaßen schädlichen und gescheiterten repressiven Strategien endlich offen gegenüber einer legal regulierten Abgabe zu positionieren und Konsumierenden illegalisierter Drogen zuzutrauen, ein eigenes Interesse an gesundheitsfördernden und schützenden Rahmenbedingungen zu haben, scheint bei der aktuellen und den vergangenen Bundesdrogenbeauftragten undenkbar zu sein. Nachdem die SPD-Fraktion sich in ihrem Positionspapier vom Frühjahr 2020 positiv zu gewissen Formen der Cannabis-Entkriminalisierung und Modellprojekten positioniert hatte, hat Daniela Ludwig ein Schreiben an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der sie als Abgeordnete angehört, verschickt und darin gewarnt, dass eine Cannabis-Debatte „auf uns“ zukomme. In diesem Brief bezieht sie Stellung zu den fünf angeblich gängigsten Pro-Entkriminalisierungs-Argumenten, denen sie jeweils ein Contra-Argument gegenüberstellt. Ludwigs Antworten auf die gängigsten Fragen zu Cannabis sind beschämend fehlerhaft, wie es bereits am 31. Juli 2020 in diesem Blog ausführlich im Artikel „An die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“ wie auch im Artikel vom 7. September 2020 im Hanf Journal „Ludwigs falsche Angaben“ detaliert beschrieben wurde.
Gemäß Pressemitteilung vom 29. September 2020 der Initiative #mybrainmychoice haben sich Philine Edbauer und Zhana Jung als Vertreterinnen der Initiative mit der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig getroffen, um die 24.273 Unterschriften zu überreichen und das Anliegen der Petition zu besprechen – das Engagement einer unabhängigen, transdisziplinären Fachkommission zur Generalüberholung der Drogenpolitik.
Im Gespräch mit der Initiative blockte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, die Forderung nach einer unabhängigen Fachkommission für eine neue Drogenpolitik ab. Im Gespräch mit Philine Edbauer und Zhana Jung lehnte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung die Forderung nach einer Fachkommission vehement ab. Als Begründung sagte Ludwig, dass es derzeit keine parlamentarischen Mehrheiten gebe, um die Ergebnisse einer solchen Kommission durchzusetzen. Quelle: DAH-Meldung vom 29. September 2020 „Keine neue Drogenpolitik mit dieser Bundesregierung“
Es ist schon eine krasse Vorgehensweise, die Daniela Ludwig hier an den Tag legt: Erst die Bundestagsabgeordneten mit Falschinformationen füttern und dann als Begründung für die Ablehnung einer Fachkommission angeben, im Bundestag gebe es keine parlamentarischen Mehrheit für ein solches Vorhaben. So ein Verhalten ist nicht nur mies, sondern echt fies.
Fazit
Zum Glück gibt es engagierte Leute die ehrenamtlich einen Alternativen Drogen- und Suchtbericht in gewissenhafter Weise schreiben und veröffentlichen, so dass die Öffentlichkeit sich sachlich korrekt informieren kann, denn bei den Verlautbarungen der Drogenbeauftragten Daniela Ludwig handelt es sich nicht selten um nichts anderes als Fake News im Sinne des gewünschten parteipolitischen Framings.
Hinweis
Der 7. Alternative Drogen-und Suchtbericht wurde am 07. Oktober 2020 in Berlin der Presse vorgestellt. Dei Printversion kann bei akzept bestellt werden (20,00 Euro) oder direkt beim Verlag: ISBN 978-3-95853-636-4 ; eBook: ISBN 978-3-95853-637-1; www.pabst-publishers.de. Das PDF des Berichtes ist auf der Website der Deutschen AIDShilfe verfügbar.
„Schützen statt strafen“: Pressekonferenz zum Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2020 vom 7. Oktober 2020: https://www.youtube.com/watch?v=u2RZXrrwudc#t=29m50s
Zu dieser ganzen Geschichte der Legalisierung von Cannabis,sollte man auch die wirtschaftlichen Aspekte nicht ausser Acht lassen.Stellen sie sich mal folgendes Szenario vor,Deutschland hat fast 90 Mio.Einwohner,von denen bestimmt 10 % regelmässig Cannabis oder deren Produkte konsumieren.
Geht man davon aus,dass diese Menschen durchschnittlich 1 Gramm Marihuana oder Ähnliches pro Tag konsumieren und der Staat an jedem Gramm min. 5 Euro verdienen könnte,kann sich jeder ausrechnen wie viel Geld zusätzlich in die Staatskasse fliessen könnte. Oder man überlässt weiterhin das Geschäft kriminellen Organisationen,denn konsumiert wird mit oder ohne Segen unserer Regierung.
Also noch mal zum mitrechnen ca.8 mio. Konsumenten mal 1Gramm pro Tag mal 5 Euro pro Gramm mal 365 Tage pro Jahr macht zusammen 14600 Mio.Euro oder 14,6 Mrd.
Kann dieses Land in diesen Zeiten auf so viel Geld verzichten,wo es doch an allen Ecken und Enden fehlt ???