vonHans Cousto 22.04.2021

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Am 15. April 2021 haben der Bundesinnenminister Horst Seehofer, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) Thomas Strobl und der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch die polizeiliche Kriminalstatistik 2020 für Deutschland vorgestellt. Im Berichtsjahr 2020 wurden bundesweit insgesamt 5.310.621 Fälle registriert. Im Vergleich zum Jahr 2019 bedeutet das einen Rückgang von 2,3 Prozent. Die Fallzahlen sanken im vierten Jahr in Folge. Die Zahl der registrierten Straftaten in Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stieg hingegen um 1,7 Prozent von 359.747 auf 365.753. Die Fallzahlen stiegen hier seit mehr als zehn Jahren in Folge.

50 Jahre War on Drugs

Vor rund 50 Jahren rief der damalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Richard Nixon, den „War on Drugs“ aus, den Krieg gegen die Drogen. Nicht nur Hersteller und Händlerinnen von illegalen Drogen sollen nun bekämpft werden, sondern auch deren Nutzerinnen und Nutzer. Der Begriff „War on Drugs“ wurde kurz nach der Pressekonferenz von Präsident Nixon am 18. Juni 1971 von den Medien bekannt gemacht. Präsident Richard Nixon erklärte in der Pressekonferenz den Drogenmissbrauch zum Staatsfeind Nummer eins.

Die Ausrufung des „War on Drugs“ am 18. Juni 1971 hatte einen schwerwiegenden politischen Hintergrund und sollte auch von einem Skandal ablenken. Wenige Tage zuvor, am Sonntag, 13. Juni 1971, hatte die New York Times streng geheime Details und sensible Dokumente veröffentlicht, die die Geschichte des US-amerikanischen Entscheidungsprozesses zur Vietnampolitik, besser bekannt als Pentagon Papers, umfassten. Die Pentagon Papers hatten unter anderem gezeigt, dass die Regierung von Präsident Lyndon B. Johnson systematisch gelogen hatte, nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch im Kongress. Die Pentagon Papers enthüllten unter anderem, dass die USA den Umfang ihrer Aktionen im Vietnamkrieg durch Bombenanschläge auf das nahe gelegene Kambodscha und Laos, Küstenangriffe auf Nordvietnam und Angriffe des Marine Corps heimlich massiv erweitert hatten. Der wahre Grund Nordvietnam zu bombardieren, war gemäß Pentagon Papers, eine langfristige Politik der Vereinigten Staaten zur Eindämmung des Einflusses von China in der Region gewesen.

50 Jahre Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Studentin, die den sterbenden Benno Ohnesorg im Arm hält, nachdem er von dem Polizisten Karl-Heinz Kurras erschossen wurde. Foto: Stasi-Archiv
Studentin, die den sterbenden Benno Ohnesorg im Arm hält, nachdem er von dem Polizisten Karl-Heinz Kurras erschossen wurde. Foto: Stasi-Archiv

Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland demonstrierten viele Studenten gegen den Vietnamkrieg. In Deutschland begannen im Jahr 1967 die Studenten ihren Protest betreffend des Verhaltens der Regierung und der Staatsorgane zu intensivieren. Nach der Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg während einer Demonstration am 2. Juni 1967 gegen den Besuch des Schahs von Persien Mohammad Reza Pahlavi in West-Berlin nahmen die Proteste rapide zu. In der Folge formierte sich die „Bewegung 2. Juni“ in West-Berlin als terroristische Vereinigung. Auch in Deutschland musste ein Thema in Szene gesetzt werden, um von den Ursachen der Proteste abzulenken. Das Thema Drogen schien dafür geeignet zu sein.

Bis zur Mitte der sechziger Jahre war die Drogenpolitik im Verhältnis zu anderen Bereichen der Politik ein äußerst kleiner und gesellschaftlich kaum beachteter Politikbereich. Wohl vor allem auf Grund der geringen Zahl der sozial auffälligen Drogenkonsumenten blieb das Opiumgesetz weithin papierene Gesetz ohne akute Verfolgungsrealität. Entsprechend niedrig war die Zahl der auf Grund des Opiumgesetzes Verurteilten Personen. Anfangs der sechziger Jahre lag diese Zahl zwischen 100 und 150 pro Jahr, das heißt zwei bis drei Verurteilungen pro Woche in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.

Ende der sechziger Jahre änderte sich der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik schlagartig. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (internationale Abkommen) und vor allem dem in den USA wahrgenommenen „Jugend-Drogen-Problem“. In Deutschland vermittelte die Presse nach dem reißerischen Vorbild in den Vereinigten Staaten von Amerika ab Ende der sechziger Jahre den Eindruck einer gewaltigen „Haschisch- und Drogenwelle“ , die das Land zu überrollen drohte. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Meinung das Bild eines dramatischen sozialen Problems vorgezeichnet, das zudem mit dem vermutlich wichtigsten innenpolitischen Ereignis jener Zeit in Verbindung gebracht wurde, nämlich der hauptsächlich von Studenten getragenen Protestbewegung, die sich während der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD von 1966 bis 1969 als „Außerparlamentarische Opposition (APO)“ formiert hatte.

Georg von Rauch, Foto: Archiv Haschrebellen
Georg von Rauch, Foto: Archiv Haschrebellen

Kurz vor der Einführung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eskalierte die Situation weiter. Der Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen wurde im Jahr 1969 bekannt durch seine ironisch akzentuierte Protest- und Aktionsformen gegen den deutschen Staat und den West-Berliner Senat und seine Repräsentanten. Das Motto der umherschweifenden Haschrebellen lautete „Frei sein, high sein, immer dabei sein!“ .Die Proteste richteten sich ursprünglich hauptsächlich gegen die restriktive Drogenpolitik des Berliner Senats und die zahlreichen Rauschgiftrazzien in Szenekneipen. Die Medien agitierten heftig gegen die Haschrebellen und diese mediale Agitation eskalierte am 4. Dezember 1971, als der Polizist Hans-Jochim Schulz einen der Initiatoren der Haschrebellen, Georg von Rauch, in der Eisenacher Straße in Berlin-Schöneberg erschoss. Ein Gerichtsverfahren gegen den Polizisten fand nicht statt. Vierzig Jahre später fand am 4. Dezember 2011 in der Eisenacher Straße ein Gedenken an Georg von Rauch statt.

Bei der Gesamtbetrachtung der historischen Entwicklung vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht frei ist, welche Ziele sie im Bereich der Drogenpolitik verfolgen will. Sie ist vielmehr durch eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) gebunden. Es handelt sich hierbei um das Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (sogenannte Single-Convention) und um das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) im Dezember 1971 das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929, das vor allem die verwaltungsmäßige Kontrolle der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)“ ersetzt. Das neue Gesetz vom 22. Dezember 1971, wurde am 24. Dezember 1971 im Bundesgestzblatt veröffentlicht (BGBl I 1971 S. 2092) und trat am 25. Dezember 1971 in Kraft. Das neue Gesetz wurde am 12. Januar 1972 nach redaktionellen Änderungen neu bekannt gegeben (BGBl I 1972 S. 1). Dem neuen Gesetz liegt eine abstrakt-typologische Täterklassifizierung zugrunde, so dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Tätertypus eine Sanktionsstufe zugeordnet werden kann, wobei die Höchststrafe von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt wurde.

Die Tatsache, dass nicht nur der Gesetzgeber, sondern ein Verordnungsgeber der Exekutive Straftatbestände schaffen kann, die mit hohen Freiheitsstrafen (seit dem 25. Dezember 1971 bis zu zehn Jahren, seit dem 1. Januar 1982 sogar Höchststrafen bis zu 15 Jahren) geahndet werden können, hat in den vergangenen Jahren immer wieder heftige und kontroverse Debatten im Kreise der Verfassungs- und Strafjuristen ausgelöst, da einerseits Grundrechtsbegrenzungen nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes erfolgen dürfen und anderseits die strafbewehrte Drogenprohibition kaum geeignet scheint, das gesetzgeberische Ziel (Verfügbarkeit der in den Anlagen des BtMG aufgeführten Stoffe zu unterbinden) zu erreichen.

Tatverdächtige im Zeitvergleich

Bis 1966 lag die Zahl der jährlich erfassten Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich West-Berlin) deutlich unter Eintausend. Erst 1967, dem Jahr in dem die Studentenrevolte sich bundesweit auszubreiten begann und der Student Benno Ohnesorg bei einer Demonstration gegen den Besuch des Schahs von Persien von der Polizei erschossen wurde, registrierten die Behörden über 1.000 Tatverdächtige. Vier Jahre später registrierten die Behörden bereits über 20.000 Tatverdächtige.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat in einem Bundesland festgestellt wurden, wird nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut gezählt worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige „echte“ Zählung, ist ein Vergleich zu früheren Jahren nur eingeschränkt möglich.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen und erreichte in der Folge im Jahr 2004 mit 232.502 einen absoluten Spitzenwert. Danach sank die Zahl kontinuierlich bis 2010 und danach stieg sie wieder kontinuierlich an und überflügelte 2016 erstmals die Anzahl von 2004 und nahm in den folgenden Jahren weiter massiv auf 284.723 zu.

Die Grafik zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das BtMG von 1960 bis 2020. Wegen Änderung der Zählweise gibt es für 1983 keine Daten. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Daten bis 1990: alte Bundesländer und West-Berlin, 1991 und 1992: alte Bundesländer und ganz Berlin, ab 1993: alle Bundesländer. Datenquelle: BKA: PKS, Zeitreihe
Die Grafik zeigt die Zeitreihe der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz respektive das BtMG von 1960 bis 2020. Wegen Änderung der Zählweise gibt es für 1983 keine Daten. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Daten bis 1990: alte Bundesländer und West-Berlin, 1991 und 1992: alte Bundesländer und ganz Berlin, ab 1993: alle Bundesländer. Datenquelle: BKA: PKS, Zeitreihe

In der oben stehende Grafik ist zu sehen, dass ab 1967 bis 1971 die Zahl der Tatverdächtigen stark gestiegen ist. In der unten stehenden Grafik ist die jährliche Zu- oder Abnahme der registrierten Tatverdächtigen für den Zeitraum von 1960 bis 1980 dargestellt. In den Jahren 1967 und 1968 stieg die Zahl jeweils um mehr als die Hälfte (+51,4% und +58,0%), im Jahr 1969 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt (+127,4%) und im Jahr 1970 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht (+267,0%). Im Jahr 1971 hat die Zahl dann nochmals um 43, Prozent zugenommen. Nachdem das BtMG alle politische Hürden überwunden hatte und in Kraft getreten war, nahm die Zahl der Tatverdächtigen wieder leicht ab (–2,6%). In den folgenden Jahren stieg dann die Zahl jährlich zwischen fünf bis knapp zwanzig Prozent.

Die Grafik zeigt die jährliche Zu- oder Abnahme der Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz respektive gegen das BtMG als Zeitreihe von 1960 bis 1980. Datenquelle: BKA: PKS
Die Grafik zeigt die jährliche Zu- oder Abnahme der Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz respektive gegen das BtMG als Zeitreihe von 1960 bis 1980. Datenquelle: BKA: PKS

Jugendliche Tatverdächtige im Zeitvergleich

In den Jahren von 1932 bis 1939 lag die Zahl der jährlich erfassten Rauschgiftvergehen im Deutschen Reich insgesamt durchschnittlich bei 1.200 und es wurden durchschnittlich knapp 1.000 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der Jugendlichen lag dabei zumeist deutlich unter 1 Prozent (1936: 0%; 1937: 0,2%). Zwischen 1956 und 1966 lag die Zahl der Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz stets unter 1.000 und der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) schwankte zwischen 0,3 Prozent und 1,7 Prozent. Durch die Instrumentalisierung des Opiumgesetzes zur Repression gegen die revoltierenden Studenten und Hippies im Jahr 1967 stieg der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen (unter 18-jährige) bis auf 29,4 Prozent im Jahr 1971 an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Winter 1971/72 sank der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger wieder.

Noch deutlicher wird die Entwicklung bei der Einbeziehung der heranwachsenden Tatverdächtigen. Waren im Jahr 1966 nur knapp 10 Prozent aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt, so stieg dieser Anteil bis 1971 auf knapp 70 Prozent an. Nach der Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes ist der Anteil junger Tatverdächtiger bis 1988 kontinuierlich zurückgegangen. Bei den unter 18-Jährigen lag er 1988 bei 4,8 Prozent. Nur 24,4 Prozent der Tatverdächtigen waren unter 21 Jahren alt.

In den 90er Jahren wurde das Betäubungsmittelgesetz, wenn auch nicht ganz so intensiv wie Ende der 60er, erneut instrumentalisiert, um eine aufkommende Jugendkultur in Schach zu halten und die an dieser Kultur partizipierenden Menschen einem intensiven Kontrollsystem zu unterwerfen. Im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends sanken die Anteile der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen dann wieder um danach wieder anzusteigen. In den letzten fünf Jahren blieben diese Werte fast konstant.

Die Grafik zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2020. Rote Linie: unter 21 Jahre; blaue Linie: unter 18 Jahre. Datenquelle: BKA: PKS.
Die Grafik zeigt die Anteile in Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen als Zeitreihe von 1966 bis 2020. Rote Linie: unter 21 Jahre; blaue Linie: unter 18 Jahre. Datenquelle: BKA: PKS.

Vor der Einführung des BtMG konzentrierte sich die Fahndung in Sachen Drogen auf Jugendliche und junge Erwachsene. Vor diesem Hintergrund konnten die Behörden Stimmung gegen Schüler und Studenten wie auch Drogenkonsumenten machen. In den Medien erschienen da Meldungen über steigende Jugendkriminalität und in der Folge über steigende Rauschgiftkriminalität.

Manipulation seitens der Deutschen Bundesregierung

Im Jahre 1969 kritisierte im Vorfeld der Umwandlung des Opiumgesetzes (Höchststrafe 3 Jahre) in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG, Höchststrafe seinerzeit 10 Jahre, heute 15 Jahre) der nicht nur politisch der Studentenbewegung nahe stehende „Spiegel“ das Cannabisverbot, auch die als liberal geltende Wochenzeitung „Die Zeit“ forderte Ende 1969 in einer Artikelserie die Legalisierung oder zumindest die Entkriminalisierung der zum Konsum notwendigen Vorbereitungshandlungen.

Cover des Buches Haschisch Report
Cover des Buches Haschisch Report

Am 4. Juni 1970 informierte Gesundheitsministerin Käte Strobel (SPD) den Bundestag über die Regierungspläne zur Schaffung eines neuen Betäubungsmittelgesetzes, am 13. Juli 1970 präsentierte sie dem Bundeskabinett einen Referentenentwurf, der zwischen den Ministerien abgestimmt und am 12. November vom Kabinett beschlossen wurde. Ziel des Entwurfs war bei den Regelungen betreffend Cannabis eine zum Teil erhebliche Erweiterung der Strafrahmen, „um das Gesetz damit zu einem wirkungsvolleren Instrument bei der Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu machen“ (Deutscher Bundestag 1971:1). Zugleich verabschiedete das Kabinett unter Federführung des Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ein „Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelgebrauchs“ mit ergänzenden Maßnahmen, die vor allem eine Verstärkung der Repression von Handel und Schmuggel zum Inhalt hatten. An zweiter Stelle stand eine zentral organisierte Kampagne zur „Aufklärung der Bevölkerung“ . Neben der offenen Aufklärung umfasste die Kampagne auch verdeckte Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Bundesregierung gezielt nicht als Absender der Information in Erscheinung trat, um den Eindruck einer allgemeinen Trendwende gegen den Cannabiskonsum zu erwecken. So stellte sie etwa Schülerzeitungen und anderen Printmedien kostenlos anonyme Artikel und Rundfunkanstalten Funkspots und Abschreckungsfilme zur Verfügung, die für das Publikum wie redaktionelle Beiträge aussehen sollten. Durch Täuschung sollte somit die Meinung der Bevölkerung manipuliert werden.

Aufgrund eines schriftlichen Appells von Gesundheitsministerin Käte Strobel befasste sich der Deutsche Presserat Anfang Juni 1972 mit dem Thema Drogen und forderte die Redaktionen auf, „bei der Behandlung der Drogen- und Rauschmittelgefahren auf eine sensationelle Berichterstattung ebenso zu verzichten wie auf jede Bagatellisierung der Verwendung von Rauschmitteln“ . Am 17. Juni 1972 wandte sich zudem der parlamentarische Staatssekretär Heinz Westphal (SPD) in einem Brief an Ernst Klett, den Vorsitzenden des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, mit der Bitte, eine vergleichbare Entschließung für den Buchhandel anzuregen, da Bücher wie der „Haschisch-Report“ des Zeit-Redakteurs Rudolf Walter Leonhardt eine „mit Sicherheit … große Anzahl Jugendlicher“ zum Konsum von Cannabis verführt hätten. Die formal begründete Ablehnung Kletts bezeichnete das Ministerium als „enttäuschend“ . Versuche von Zensur scheinen in der Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition zu haben.

Allgemeine Verstöße im Zeitvergleich

Als im Winter 1971/72 das neue Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, verkündete die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz in erster Linie die Verfolgung der Drogenhändler und Drogenschmuggler beabsichtigt sei und erleichtert werden solle. Die Höchststrafe wurde zur Abschreckung von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt. Am 1. Januar 1982 wurde nach einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Obwohl mit dem BtMG in erster Linie Händler und Schmuggler verfolgt werden sollten, lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG) nie unterhalb von 60 Prozent. Bis kurz nach der Jahrtausendwende schwankte der besagte Anteil stets zwischen 60 Prozent und 70 Prozent (einzige Ausnahme 1972), um dann im Jahr 2004 seit Jahrzehnten wieder die 70 Prozent Marke zu überschreiten. In den letzten zwei Jahren erreichte dieser Anteil den neuen historischen Höchstwert von runde 79 Prozent. Die Repression gegen die Drogenkonsumenten hat in den letzten Jahren ein Rekordniveau erreicht. In den folgenden vier unten stehenden Grafiken ist der Trend in den letzten Jahrzehnten gut ersichtlich.

Die Grafik zeigt die Verstöße gegen das BtMG, BtM-Delikte insgesamt und allgemeine Verstöße, Zeitreihe 1971 bis 1996. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Daten bis 1990: alte Bundesländer und Westberlin, 1991 und 1992: alte Bundesländer und ganz Berlin, ab 1993: alle Bundesländer. Datenquelle: BKA: PKS, Zeitreihe
Die Grafik zeigt die Verstöße gegen das BtMG, BtM-Delikte insgesamt und allgemeine Verstöße, Zeitreihe 1971 bis 1996. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Daten bis 1990: alte Bundesländer und West-Berlin, 1991 und 1992: alte Bundesländer und ganz Berlin, ab 1993: alle Bundesländer. Datenquelle: BKA: PKS, Zeitreihe

Innerhalb der letzten zehn Jahre stiegt die Zahl der erfassten BtM-Delikte insgesamt um 55 Prozent, die Zahl der erfassten rein auf den Konsum bezogenen Delikte stieg sogar um 69 Prozent.

Die Grafik zeigt die Verstöße gegen das BtMG, BtM-Delikte insgesamt und allgemeine Verstöße, Zeitreihe 1997 bis 2020 für Deutschland. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe
Die Grafik zeigt die Verstöße gegen das BtMG, BtM-Delikte insgesamt und allgemeine Verstöße, Zeitreihe 1997 bis 2020 für Deutschland. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe

Im letzten Jahrhundert lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte deutlich unter 70 Prozent, in einigen Jahren sogar nur wenig mehr als 60 Prozent.

Die Grafik zeigt die Prozentwerte der Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 1996. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Daten bis 1990: alte Bundesländer und Westberlin, 1991 und 1992: alte Bundesländer und ganz Berlin, ab 1993: alle Bundesländer. Datenquelle: BKA: PKS, Zeitreihe
Die Grafik zeigt die Prozentwerte der Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1971 bis 1996. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Daten bis 1990: alte Bundesländer und West-Berlin, 1991 und 1992: alte Bundesländer und ganz Berlin, ab 1993: alle Bundesländer. Datenquelle: BKA: PKS, Zeitreihe

Im neuen Jahrtausend lag der Anteil in den ersten Jahren noch deutlich unter 70 Prozent, erreichte im Jahr 2004 erstmals einen Wert von mehr als 70 Prozent und lag in den Jahren 2019 und 2020 fast bei 80 Prozent.

Die Grafik zeigt die Prozentwerte der Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1997 bis 2020. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe
Die Grafik zeigt die Prozentwerte der Relation der allgemeinen Verstöße zu allen BtMG-Delikten als Zeitreihe von 1997 bis 2020. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe

Repression gegen Cannabiskonsumenten im Zeitvergleich

Etwa 60 Prozent aller BtM-Delikte betreffen Cannabis. Die Zahl der erfassten BtM-Delikte insgesamt und die Zahl der erfassten Cannabisdelikte zeigen, dass die Repression bei Cannabis genauso zugenommen hat wie die gesamte Drogenrepression.

Die Grafik zeigt die jährliche Anzahl an Verstößen gegen das BtMG in Deutschland (rot) und die Verstöße betreffend Cannabis (grün) als Zeitreihe von 1982 bis 2020. Datenquelle: BKA: PKS, PKS-Zeitreihe
Die Grafik zeigt die jährliche Anzahl an Verstößen gegen das BtMG in Deutschland (rot) und die Verstöße betreffend Cannabis (grün) als Zeitreihe von 1982 bis 2020. Datenquelle: BKA: PKS, PKS-Zeitreihe

Im Jahr 1992 lag der Anteil der Cannabis betreffende Delikte unter 40 Prozent. In den letzten Jahren lag dieser stets bei 60 Prozent und darüber.

Um das Ausmaß der Repression gegen Cannabiskonsumenten zu veranschaulichen, ist es sinnvoll, die Zahl der erfassten Delikte in Relation zur Bevölkerung zu setzen. In der Kriminalistik spricht man hier von Häufigkeitszahlen, Experten im Fachbereich Drogenpolitik nennen diese Zahlen auch Repressionskoeffizienten, da die Zahlen vor allem die Kontrollintensität seitens der Polizei widerspiegeln.

Im letzten Jahr stieg der Repressionskoeffizient bei den auf Cannabiskonsum bezogenen Delikte auf dem Rekordwert von 226,6 Delikte pro 100.000 Einwohner, was einer Zunahme von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Wert von 2004 entspricht – 2004 erreichten die erfassten BtM-Delikte ein Rekordniveau, um danach wieder etwas zu sinken. Bei den auf Handel und Schmuggel bezogenen Delikte lag die Zahl der Delikte mit Bezug zu Cannabis im Jahr 2020 bei 37,7 pro 100.000 Einwohner, was fast ein Viertel weniger ist als 2004. Im Vergleich zum Zeitpunkt vor eineinhalb Jahrzehnten, als die Repressionskoeffizienten einen neuen Höchstand erreichten, hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten deutlich zugenommen, beim Handel und Schmuggel ist dies jedoch nicht der Fall.

Die Grafik zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2020. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe. Die grüne Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die rote Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die hellbraune Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.
Die Grafik zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2020. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe. Die grüne Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die rote Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die hellbraune Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.

Anteile der diversen Cannabisdelikte im Zeitvergleich

In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts lag der Anteil der allgemeinen Verstöße bei den Cannabisdelikten bei 65 Prozent und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel bei etwas über 30 Prozent. In der Folge stieg der Anteil der allgemeinen Verstöße nahezu kontinuierlich und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel sank hingegen nahezu kontinuierlich. Im letzten Jahr erreichte der Anteil der allgemeinen Verstöße einen Spitzenwert mit 83,8 Prozent und der Anteil bezüglich Handel und Schmuggel den tiefsten Wert aller Zeiten mit 13,9 Prozent. Anbau und Einfuhr von nicht geringen Mengen machten zusammen etwas mehr als zwei Prozent der Cannabisdelikte aus.

Die Grafik zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2020. Der illegale Anbau erreichte 2020 einen Anteil von 2,0 Prozent und die illegale Einfuhr in nicht geringen Mengen einen Anteil von 0,3 Prozent. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe
Die Grafik zeigt die Anteile der diversen Cannabisdelikte als Zeitreihe von 1987 bis 2020. Der illegale Anbau erreichte 2020 einen Anteil von 2,0 Prozent und die illegale Einfuhr in nicht geringen Mengen einen Anteil von 0,3 Prozent. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihe

Kokain und Crack

Bei der Vorstellung ihres Jahresberichtes am 26. November 2020 in der Bundespressekonferenz erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), dass Kokain das Megathema geworden sei. Dies führte die Drogenbeauftragte auf die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen der Delikte im Zusammenhang mit dem Handel mit und dem Schmuggel von Kokain zurück. So heißt in ihrem Jahresbericht auf Seite 61:

„Auch im Jahr 2019 wurden mit 4.460 deutlich mehr Kokainhandelsdelikte festgestellt als im Vorjahr (+9,8 Prozent). Der Anteil der Kokainhandelsdelikte an der Gesamtzahl der Rauschgifthandelsdelikte betrug ca. 8 Prozent. Seit dem Jahr 2017 sind die Sicherstellungsmengen von Kokain in Deutschland signifikant angestiegen. Nachdem im Jahr 2017 mit rund 8 Tonnen eine Rekordsicherstellungsmenge in Deutschland verzeichnet wurde, belief sich die Gesamtsicherstellungsmenge im Jahr 2018 auf mindestens 5 Tonnen und erreichte im Jahr 2019 mit mindestens 10 Tonnen ein neuerliches Rekordniveau.“

Was die Drogenbeauftragte dabei nicht erwähnte ist die Tatsache, dass vor 20 Jahren mehr als doppelt so viele Delikte im Zusammenhang mit dem Handel mit und dem Schmuggel von Kokain registriert wurden. Im Jahr 1999 wurden 13.810 allgemeine Verstöße (konsumnahe Delikte) mit Kokain registriert, 10.877 Delikte betreffend Handel und Schmuggel und 812 Delikte betreffend Einfuhr nicht geringer Mengen. Im Jahr 2019 waren es 17.740 allgemeine Verstöße, 4.377 Delikte betreffend Handel und Schmuggel und 315 Fälle von Einfuhr nicht geringer Mengen. Die Zahl der allgemeinen Verstöße hat somit im Vergleich zur Situation vor 20 Jahren um 28 Prozent zugenommen, die Zahl betreffend Handel und Schmuggel hat hingegen um 60 Prozent abgenommen und auch die Zahl betreffend Einfuhr nicht geringer Mengen hat um 61 Prozent abgenommen. Es ist schon bemerkenswert, dass die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig diese langfristige Entwicklung mit keinem Wort in ihrer Pressemitteilung vom 26. November 2020 erwähnte und auch bei der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Berichtes hierzu nichts sagte, obwohl sie Kokain als „Megathema“ bezeichnete.

Die Grafik zeigte die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Kokain (einschließlich Crack) – Zeitreihe von 1993 bis 2020 für Deutschland aufgeschlüsselt nach Deliktarten. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihen
Die Grafik zeigte die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Kokain (einschließlich Crack) – Zeitreihe von 1993 bis 2020 für Deutschland aufgeschlüsselt nach Deliktarten. Datenquelle: BKA: PKS-Zeitreihen

Im Jahr 2020 betrug die Anzahl der registrierten Delikte mit Kokain und Crack 23.903, das entspricht einem Anteil von 6,5 Prozent aller BtM-Delikte. In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts lag bei Kokain und Crack der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße) zwischen 52 und 55 Prozent, in den letzten fünf Jahren jedoch im Bereich von 78 bis 79 Prozent. Die Anzahl der entsprechenden Delikte stieg seit der Jahrtausendwende um etwa die Hälfte. Die Anzahl der registrierten Delikte betreffend Handel und Schmuggel war hingegen 2020 nicht einmal halb so groß wie zur Zeit der Jahrtausendwende.

Fazit

Fünfzig Jahre „War on Drugs“ und fünfzig Jahre Repression nach den Vorgaben des BtMG vermochten keine Minderung des Angebotes, der Nachfrage und des Konsums von Drogen bewirken. Es ist eher das Gegenteil eingetreten, Angebot, Nachfrage und Konsum haben zugenommen. Die repressiven Maßnahmen sind ganz offensichtlich nicht geeignet dem Zweck des BtMG gerecht zu werden. Der Krieg gegen die Drogen ist gescheitert, die Idee mittels Repression das Drogenproblem zu lösen muss als große Illusion klassifiziert werden. Maßnahmen im Rahmen der Drogenrepression enden hingegen in Ländern wie Mexiko, den Philippinen oder auch Thailand oft tödlich. Doch auch in Deutschland kommt das immer wieder mal vor. So starb erst vor ein paar Wochen in der Nacht zum 6. März 2021 der 19-jährige Qosay Khalaf, nachdem er im Polizeigewahrsam das Bewusstsein verloren hatte und in die Notaufnahme eines Delmenhorster Krankenhauses gebracht werden musste. Vorausgegangen war ein Polizeieinsatz wegen eines Joints bei dem der 19-jährige offensichtlich von der Polizei mit tödlichen Folgen malträtiert wurde. Um solche Vorfälle zu verhindern sollte der Krieg gegen die Drogen beendet werden und eine neue Herangehensweise betreffend Umgang mit Drogen eingeführt werden. Für diese Forderung wird seit mehr als zwanzig Jahren jedes Jahr in Berlin auf der Hanfparade demonstriert. Die Forderungen der Hanfparade sind in der „Berliner Deklaration“ vom 11. August 2018 nachzulesen. Die 25. Hanfparade wird am 14. August 2021 stattfinden.

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kommentare

  • Was mir noch fehlt ist die Relation zu den tatsächlichen Bevölkerungszahlen. Ansonsten danke für die sehr detaillierte Aufschlüsselung.

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