vonMathias Broeckers 04.05.2010

taz Hausblog

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„Kalle, gib ma taz“ – den mittlerweile berühmten Kino-Spot der taz ließ der Springer-Verlag im Dezember 2005  wegen vergleichender Werbung per einstweiliger Verfügung verbieten – und verlor anschließend das durch mehrere Instanzen gehende Gerichtsverfahren. Daraufhin klagte die taz die ihr durch das Ausstrahlungsverbot des aufwendig produzierten Werbefilms entstandenen Kosten ein  – und gewann.  Die Axel Springer AG wurde entsprechend der Klage jetzt verurteilt, 21.414,90 Euro zzgl. Zinsen an die taz  zu zahlen. Zum heutigen Tag beträgt die Zinsschuld 6.734,50 Euro, der Gesamtbetrag also 28.149,40 Euro. Gegen das Urteil kann zwar noch Berufung eingelegt werden – die grundsätzliche Antwort der Gerichte  auf das humorlose Verbieten von „Kalle, gib ma taz!“ aber scheint schon sicher: „Axel, gib ma Kohle!“

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=skY4nddl5q0[/youtube]

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