von 10.11.2014

taz Hausblog

Wie tickt die taz? Das Blog aus der und über die taz mit Innenansichten, Kontroversen und aktuellen Entwicklungen.

Mehr über diesen Blog

vorhernachherIm Jahr 2011 änderte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Bebauungsplan für das Grundstück, auf dem die taz jetzt ihr neues Verlagshaus bauen will. Der neue Bebauungsplan erlaubt vier Meter mehr Haus als der alte. Zum Vergleich ist rechts durch ein rotes Rechteck markiert, welche Bebauung der alte Plan (links) an der Friedrichstraße erlaubt, und welche der neue. Die Baugrenze verschob sich um oben um vier Meter nach Norden in Richtung Besselpark.

Unter den Anwohnern regt sich Protest gegen die Baupläne insgesamt und so stellte eine Anwohnerin mehrere schriftliche Bürgeranfragen zu dieser Planänderung, die auf der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung behandelt wurden:

Wieso gab es eine derart gravierende Bauplanänderung zwischen dem als “festgesetzter” Bauplan jetzt veröffentlichten Bauplan (taz-Gebäude wurde 4 Meter weiter in die Straßenflucht der Hedemannstraße geschoben) und dem Bebauungsplan, der seinerzeit veröffentlicht wurde und wohl einigen wenigen Anwohnern zur Verfügung gestellt wurde?

Hätte bei einer so grundlegenden Änderung der Bebauung nicht erneut die Öffentlichkeit informiert/gehört werden müssen?

Stadträtin Jana Borkamp (Grüne) trug in der Sitzung folgende Antwort vor:

Im Zuge der Baufeldentwicklung wurde die künftige Neubebauung der Baufelder um den ehemaligen Blumengroßmarkt geregelt.

Das erfolgte nach Festsetzung des Bebauungsplanes VI-150d-2a im April 2006, da erst zu diesem Zeitpunkt die Verlagerung des Blumengroßmarktes entschieden wurde. Im Vorfeld wurden seitens des Bezirksamtes und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einem umfangreichen Beteiligungverfahren Strategien für die Südliche Friedrichstadt diskutiert, die in der gleichnamigen Broschüre “Südliche Friedrichstadt” im Sommer 2007 veröffentlicht wurde. Zuvor wurde in einer Öfentlichen Verabnstaltung in der Berlinischen Galerie am 14. 12. 2006 über die Ergebnisse diskutiert. Neben zahlreichen Bürgern und Anwohnern waren Vertreter der Verwaltungen sowie der im Gebiet ansässigen Akteure vertreten wie: Stadtteilmanagement/Quartiersmanagement, Gewobag, Büro für Sozialplanung, AOK, Bundesarchitektenkammer, BVG, Waldorfschule, Amerika-Gedenk-Bibliothek, Jüdisches Museum, Haus am Checkpoint Charlie, Druckgrafisches Zentrum und viele mehr.

linieDie Hauptthemen wurden im Rahmen einer Ausstellung auf Ausstellungtafeln im Sommer 2007 dokumentiert.
Die Änderung der Verschiebung der nördlichen Bauflucht um 4 m resultiert aus städtebaulichen Gründen, um dem Besselpark nun eine einheitliche Bauflucht mit dem angrenzenden Baufeld Frizz23 zu geben. (Siehe rote Linie in der Grafik – Sebastian Heiser)

buergerbeteiligungDie frühzeitige Bürgerbeteilgung zum Änderungsverfahren erfolgte vom 15. 6. bis 30. 6. 2009, das Verfahren wurde in der Berliner Zeitung und dem Tagesspiegel am 12. 6. 2009 öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentliche Auslegung fand vom 20. 1. 2011 bis 09. 2. 2011 statt und wurde wiederum im Tagesspiegel und der Berliner Zeitung am 6. 1. 2011 öffentlich bekannt gemacht.

Es wurden keinerlei Belange vorgebracht, die zu einer Änderung der Planung führten.
 
Im Jahre 2009 liefen die Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt. Das durch SenStadt beauftragte Büro Planergemeinschaft hat umfangreiche Bestandaufnahmen auch mit den im Quartier ansässigen Bewohnern und Akteuren wie auch insbesondere dem Quartiersmanagement vorgenommen. Eine öffentliche Ausstellung mit Schautafeln in den Schaufenstern der Räume der Mietervertretung Friedrichstraße 4 fand zwischen dem 8. und 19. 2. 2009 statt, darüber hinaus eine gut besucht öffentliche Informationsveranstaltung in der Aula der Galileo-Schule am 19. 2. 2009. Seit Festsetzung des Sanierungsgebietes und Wahl der Gebietsvertretung sowie des Sanierungsbeirates tagt dieser seit Januar 2013 regelmäßig in öffentlichen Sitzungen.
 
Im Jahr 2010 wurde das Wettbewerbsverfahren für die Freiraumgestaltung der Flächen um die Blumengroßmarkthalle durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt. In einer öffentlichen Veranstaltung wurden am 30. 9. 2010 die Vorschläge der planenden Büros vorgestellt und Anregungen und Kritik seitens der Bürger aufgenommen, um in die weitere Planung – vor Juryentscheid – einfließen zu können. Im Januar 2011 wurden die Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausgestellt.
 
Parallel führten die Initiative “Kunst – und Kulturquartier KuKQ” unter Mitwirkung des damaligen Bürgermeisters zahlreiche Aktivitäten im Quartier durch, die sich unterschiedlichsten Themen widmeten. Diese wurden stets öffentlich bekannt gemacht.
 
Seit 2013 informieren die Eigentümer der Baufelder um den Blumengroßmarkt auch mit öffentlichen Aktionen über ihre Planungen. In diesem Jahr wurde ein groß angelegtes Wettbewerbsverfahren für den Stadtbereich Mehringplatz, Hallesches Tor, Blücherplatz durch Senat und Bezirk durchgeführt, mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 9. 5., einem öffentlichen Ausgabekolloquium am 12. 6., einer Zwischenpräsentation auf dem Mehringplatz am 30. 8. und einer öffentlichen Endpräsentation am 18. 10. 2014.
 
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass seit dem Jahr 2006 und der Entscheidung über eine Verlagerung des Blumengroßmarktes aus ganz unterschiedlichen Hintergründen kontinuierlich die Entwicklung des Gebietes mit unterschiedlichsten Akteuren im Gebiet öffentlich bekannt gemacht und diskutiert wurde, verschiedene Formen der Beteiligung gegeben waren und sind, das Quartiersmanagement als Gebietsvertretung involviert war und die Planungen für die Grundstücke Friedrichstraße 18 bis 22 sowohl in den Planungen des Senats, Planwerk Innenstadt, der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung, dem Rahmenplan für das Areal des Blumengroßmarktes sowie letztlich auch dem Rahmenplan zum Sanierungsgebiet öffentlich bekannt sind und auch über das Internet auf Informationen zugegriffen werden kann. Insofern geht die Annahme, dass die Planungen “nur einigen wenigen Anwohnern zur Verfügung gestellt wurde” fehl.

Die fragestellende Anwohnerin kritisiert diese Antwort auf der Facebook-Seite der Initiative gegen den taz-Neubau:

BVV = Pseudokratieveranstaltung

welch eine Farce!

Da steht man als Bürger in der Bütt, liest seine Fragen vor, in dem Fall fünf, anschliessend werden die Fragen noch mal vorgelesen um dann langatmige Antworten zu hören, fein säuberlich recherchiert, gefüllt mit Paragraphen und “Beweisen”, nur…… es hat nichts mit der Realität zu tun!!!!!

Denn wie kann es sein, daß ich, seit 25 Jahren mit diesem Gebiet der südlichen Friedrichstraße familiär und seit 2004 in diesem, meinem Lehrbetrieb selbstständig —- erst am 18ten August 2014 erfahren habe, daß 18 Meter vis à vis meines Geschäftes 28,5 Meter hohe Gebäude geplant sind!!!!!

Wo mir das junge Fräulein vom Amt doch gerade ganz emotionslos mitteilt, daß seit 2006 schon fleissig Öffentlichkeitsarbeit mit allen Betroffenen “geleistet” wurde!!!!!!

Wo waren ich und all die anderen Gewerbebetreibenden, die tagtäglich die Steuern für dieses BVV-Spektakel verdienen!!!!

Einen Trost habe ich, die belügen sich in der BVV ja gegenseitig!!!

Anzeige

Wenn dir der Artikel gefallen hat, dann teile ihn über Facebook oder Twitter. Falls du was zu sagen hast, freuen wir uns über Kommentare

https://blogs.taz.de/hausblog/buergerbeteiligung-zum-taz-grundstueck/

aktuell auf taz.de

kommentare

  • Den “Trost”, den sie sich da besorgt hat, wird die besagte Selbständige vermutlich bitter nötig haben. Belügt sie doch womöglich nicht bloß Andere, sondern sogar sich selbst. Ich jedenfalls kann mir keine Verwaltung vorstellen, die öffentlich Behauptungen über den Ablauf eines Planverfahrens aufstellt, die “nichts mit der Realität zu tun” haben. Gegen Bauleitpläne kann man nämlich locker klagen als davon Betroffener. Und wenn der eigene Anwalt dann beweisen kann, dass die Verwaltung dreist gelogen hat, hat die Verwaltung ein Finanz- und oft ein Personalproblem dazu. Dass man allerdings persönlich abgeholt und auf einem roten Teppich zum Ort der Auslegung geleitet werden muss von der Verwaltung, weil “18 Meter visà vis []eines Geschäftes 28,5 Meter hohe Gebäude geplant sind” in einer Stadt wie Berlin, steht in keinem derzeit gültigen Gesetz. Das, glaub ich, wüsste ich als (noch) aktiver Bauleitplaner. Ein ganz klein wenig haben also auch die Unternehmer noch die Pflicht, sich um sich selbst zu kümmern. Zumindest dann, wenn sie nicht ganz so mächtig sind wie Mehdorn oder Ackermann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert