von 17.01.2010

taz Hausblog

Wie tickt die taz? Das Blog aus der und über die taz mit Einblicken, Kontroversen und aktuellen Entwicklungen.

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Manchmal ist nicht nur wichtig, was geschrieben wird. Sondern auch wer schreibt.

Die taz Panter Stiftung finanziert deshalb eine taz-Volontariatsstelle für eine Frau mit Migrationsgeschichte. Es gibt keine Altersbeschränkungen, spezifische Berufsabschlüsse sind nicht zwingend. Soziales Engagement, Lebenserfahrung und Interesse am Qualitätsjournalismus werden vorausgesetzt.

Das Volontariat beginnt am 1. Oktober 2010 und dauert 18 Monate. Es werden sechs Ausbildungsblöcke durchlaufen: ein mehrwöchiger Grundkurs journalistisches Handwerkszeug im Lokalteil, Mitarbeit in diversen Fachressorts, Online, Kultur/Gesellschaft, Blattmachen sowie ein externes Praktikum. Dazu Kurse außerhalb der taz zu Kommentaren, Reportagen und Multimedia.

Gehalt: Netto Bafög-Höchstsatz plus BVG-Monatskarte

Bewerbungen bitte bis zum 20. Februar per Post an:

taz, die tageszeitung
Chefredaktion
Rudi-Dutschke-Str. 23
10969 Berlin

Das Volontariat wird aus Mitteln der gemeinnützigen taz Panter Stiftung finanziert. Spenden jeder Größenordnung helfen, das Volontariat finanziell auszustatten: Das Spendenkonto der taz Panter Stiftung liegt bei der GLS Bank Bochum (BLZ 430 609 67) und hat die Konto-Nummer 11 03 71 59 00.

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kommentare

  • Das Gehalt sollte doch schon genauer dastehen, da ihr per definitionem anscheinend nicht in die beschriebenen Kategorien passt..

    800 € für Miete, Travel und Unterhalt?

    ^^

  • ihr wolfgangs, markusse, thomasse und andreasse – mir kommen die tränen ob eurer schrecklichen diskriminierungserfahrung. schnell zum arbeitsgericht, solch ein unrecht wird euch angetan!

  • nicht nur § 5 AGG erlaubt das. Auch nach § 8 AGG ist eine Ausnahme vom Diskriminierungsverbot möglich, wenn sie aus inhaltlichen Gründen erfolgt. So wäre es z.b. denkbar, dass eine Volontärin mit Migrationshintergrund eingestellt wird, um auch ganz bewusst besseren journalistischen Zugang zu migrantischen Kreisen zu bekommen. Das wäre dann eine sinnvollte doppelte Ausnahme von Diskriminierungsverbot.

  • @ Markus: Und in welche Schublade darf man dich stecken? Wenn du alle Frauen mit Migrationshintergrund zwingend als libanesische oder türkische Hausfrau siehst? Abgesehen davon, ob die Ausschreibung diskriminierend ist oder nicht, aber deine Formulierung ist unmöglich. Multi-Kulti in Deutschland? „Nein, wir haben nur Gastarbeiter aus Anatolien.“
    Schau mal die Definition von Migration an. Das geht sogar bei Wikipedia.
    Wow.
    Und das weiß ich als Frau mit Migrationshintergrund.

  • Warum so umständlich?
    „Billigjob an ungelernte türkische oder libanesische Hausfrau und Mutter mit Interesse an feministischen Themen zu vergeben“ hätte es doch auch getan.

  • Treiben wir’s doch mal auf die Spitze,
    wenn in Deutschland nur noch konform zu irgendwelchen Gesetzen oder Gutmenschenbauchschmerzrücksichten gehandelt werden darf:

    Ich bewerbe mich um das ausgeschriebene Volontariat!
    ERNSTHAFT. Der Spass interessiert mich wirklich.

    Migrationshintergrund?
    In Brasilien gezeugt, obwohl dann zufällig in Deutschland geboren.

    Geschlechtneutral?
    Eigentlich Macho, aber bei Bedarf umoperierbar.

    Keine Altersbeschränkungen?
    Ich werde gerade 70.

    Berufsabschlüsse nicht zwingend?
    Ich habe keine.

    Soziales Engagement?
    Erste Anti-Aids-Kampagne in Berlin und Museumsführer.

    Lebenserfahrung?
    Witwer nach 44 Jahren Ehe und 4 Kindern.

    Interesse an Qualitätsjournalismus?
    Sehnsüchtig nach 30 Jahren als Werbetexter und Romanautor.

    Passt doch, oder?

    Gruß aus Spandau

    PS
    Warum, verdammt und zugetazt, nimmt das niemand erst?

  • @Alber Timm

    Die taz stellt ja sehr wohl Bedingungen an die Qualifikation. In der Ausschreibung heißt es ausdrücklich: “Soziales Engagement, Lebenserfahrung und Interesse am Qualitätsjournalismus werden vorausgesetzt.”

    ymmd :)

  • @Corax: Na dann hat die taz ja tatsächlich alles richtig gemacht. Es ist ja gerade nicht so, dass „offensichtlich schlechter qualifizierte MigrantInnen nur zu dem Zweck eingestellt werden, den MigrantInnen-Anteil im Unternehmen zu erhöhen“ oder dass Migrantinnen „ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Qualifikationen“ gefördert werden. Die taz stellt ja sehr wohl Bedingungen an die Qualifikation. In der Ausschreibung heißt es ausdrücklich: „Soziales Engagement, Lebenserfahrung und Interesse am Qualitätsjournalismus werden vorausgesetzt.“

    Die taz hat auch mit den Kriterien „Frau“ und „Migrationserfahrung“ Kriterien gewählt, die offensichtlich sind. Es gibt auch genaue Untersuchungen, die die tatsächliche Diskriminierung von Frauen und Migranten im Journalismus statistisch belegen.

  • @ Albert Timm

    He said:

    „Bitte aufpassen, bevor man jemandem vorwirft, gegen ein Gesetz zu verstoßen!“

    Wer wirft hier der TAZ vor gegen das AGG zu verstoßen?
    Die Anmerkung [ich zitiere: „wenn unklar ist, ob hier womöglich gegen Diskriminierungsverbote (Geschlecht & Herkunft) nach AGG verstoßen wird.“]

    ist nichts anderes als die Anmeldung meiner Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Stellenausschreibung.

    @hobbyjurist

    Kommentierung zu §§ 2 UND 8 AGG (Rust/Falke AGG-Kommentierung, Erich Schmidt Verlag) gelesen und frage mich immer noch, auf welchen eine Diskriminierung gestattenden Ausnahmetatbestand Sie sich berufen.

  • @Albert Timm

    Wie können positive Maßnahmen nach § 5 AGG durchgeführt werden?

    Bei der konkreten Durchführung positiver Maßnahmen sind die rechtlichen Vorgaben des § 5 AGG zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Grenze zu einer illegitimen „positiven Diskriminierung“ nicht überschritten wird. Eine solche nicht rechtmäßige positive Diskriminierung wären etwa Maßnahmen, die auf eine „automatische und bedingungslose Vorzugsbehandlung bei der Auswahl von Arbeitnehmern hinauslaufen“ (Bell). Dies wäre etwa der Fall, wenn offensichtlich schlechter qualifizierte MigrantInnen nur zu dem Zweck eingestellt werden, den MigrantInnen-Anteil im Unternehmen zu erhöhen. Auch sog. „starre Quoten“ fallen laut Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs unter die Kategorie der illegitimen positiven Diskriminierungen. (De Vos).

    Positive Maßnahmen sollen bestehende Nachteile verhindern oder ausgleichen, können aber auch präventiv zur Vermeidung zukünftiger Nachteile durchgeführt werden. Wichtig ist dabei, dass offensichtliche Kriterien vorhanden sind, die solche Nachteile tatsächlich feststellen lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn Beschäftigte mit Migrationshintergrund in bestimmten Positionen deutlich unterrepräsentiert sind. Ein hilfreiches Mittel zur Feststellung solcher Nachteile und zum Nachweis von systematischen oder strukturellen Diskriminierungen spielen dabei insbesondere statistische Daten. (Simon).

    Des weiteren müssen die positiven Maßnahmen nach § 5 AGG „geeignet und angemessen“ sein. Sie müssen also verhältnismäßig sein in Bezug auf die Benachteiligung anderer Merkmalsgruppen. Sie müssen daher mit einer relativ objektiven Wahrscheinlichkeit geeignet sein, die Nachteile wirklich auszugleichen und wären bspw. illegitim, wenn ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Qualifikationen und auf absoluten Vorrang bspw. migrantische Frauen allen anderen Gruppen beim beruflichen Aufstieg vorgezogen würden.

    http://www.migration-boell.de/web/diversity/48_1201.asp

    nuff said

  • Bitte aufpassen, bevor man jemandem vorwirft, gegen ein Gesetz zu verstoßen! Nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes „ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen“. In § 1 heißt es: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (…), (oder) des Geschlechts (…) zu verhindern oder zu beseitigen“.

    Genauso ist es hier. Frauen sind im Berufsleben allgemein und auch im Journalismus unterrepräsentiert, noch stärker gilt dies für Migranten. Die taz will offenbar dabei helfen, diese bestehende gesellschaftliche Diskriminierung auszugleichen. Die von der taz ergriffene Maßnahme, die Stelle nur an eine Migrantin zu vergeben, ist geeignet und angemessen, um in Richtung des Ziels zu wirken. Die taz handelt damit in voller Übereinstimmung mit den Zielen und Buchstaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

  • Vakante Volontariatsstellen zu bewerben macht einfach Spaß. Insbesondere wenn unklar ist, ob hier womöglich gegen Diskriminierungsverbote (Geschlecht & Herkunft) nach AGG verstoßen wird.
    Bleibt zu hoffen, dass jemand vor dem Arbeitsgericht klagt, damit wir etwas mehr über die Gründe erfahren, warum die Stellenausschreibung diesen und keinen anderen Inhalt hat.

    Mit kollegialem Gruß!

    Andreas Skowronek
    Freier Journalist

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