vonMartin Kaul 11.04.2017

taz Hausblog

Wie tickt die taz? Das Blog aus der und über die taz mit Einblicken, Kontroversen und aktuellen Entwicklungen.

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Auf taz.de läuft Werbung über Google „AdSense“. Nun bekamen wir eine irritierende E-Mail mit dem Hinweis, wir würden gegen Richtlinien der Firma verstoßen.

Seit knapp einer Woche sind wir in der taz irritiert: Wenn wir das richtig verstehen, will Google, dass wir auf taz.de den Inhalt eines Textes ändern – und droht ansonsten damit, uns die Werbung zu entziehen. Das wäre aber harter Tobak: Dabei könnte es für die taz im Ernstfall um viel Geld gehen.

taz.de will kritischen Journalismus bieten und diesen mit dem Geld finanzieren, das der Verlag unter anderem durch Werbung erzielt, etwa durch Werbebanner auf taz.de. Deswegen will die taz, einerseits, die Anzeigebanner, die auf taz.de teils über den Google-Service „AdSense“ eingespielt werden, gerne behalten. Andererseits will die taz aber nicht ihre Texte (auf Internetsprache: Content) ändern, weil sich das Anzeigenkunden so wünschen.

Es könnte natürlich auch sein, dass wir das nun alles ganz falsch verstehen. Neulich jedenfalls kam eine E-Mail von Google AdSense. Das ist der Teil von Google, der im Internet – und auch auf taz.de – Werbebanner aussendet. Das heißt nicht, dass Google dabei für sich selbst wirbt, sondern dass Anzeigenkunden die Google-Infrastruktur nutzen können, um darüber ihre eigene Werbung auszuspielen – etwa auf taz.de.

Damit verdient Google Geld und die taz verdient damit Geld und ein Unternehmen namens Yieldlove GmbH verdient damit ebenfalls Geld. Das ist eine Agentur aus Hamburg, die in Zusammenarbeit mit der taz-Anzeigenabteilung die Werbeplätze auf taz.de vermarktet und dazu auch mit Google AdSense zusammenarbeitet. Wieso die taz das macht und was das bedeutet, hat die taz seinerzeit hier aufgeschrieben.

Google AdSense möchte, ganz generell, dass die Werbung, die das Unternehmen vermittelt, nicht in Schmuddelecken erscheint. Das ist nachvollziehbar, denn dies könnte schließlich schlecht für die Werbekunden sein. Deswegen regelt das Unternehmen in seinen Programmrichtlinien, was alles nicht auf einer Webseite passieren darf, wenn eine Webseite gerne Geld mit Werbung verdienen möchte, die über Google AdSense ausgespielt wird.

Weil Google der Marktführer ist, hat das Unternehmen so auch großen Einfluss darauf, mit welchen Angeboten sich im Netz Werbeerlöse erzielen lassen. Andererseits: Das ist das gute Recht von Google. Kein Unternehmen muss schließlich seine Anzeigen in einem Anzeigenumfeld schalten, das dem Unternehmen nicht gefällt. Wer Schmuddel-, Schnutzel- und Schniedelkram ins Netz stellen will, kann das ja weiterhin tun, dann halt ohne Google-AdSense-Werbung.

Das Gleiche gilt also eigentlich auch für die taz. Nur dass wir finden: Was wir da ins Netz stellen, ist doch eigentlich gar kein Schmuddelkram. Oder doch?

Was ist Schmuddelkram und was nicht?

Wer also Werbebanner über Google AdSense einspielen lassen will, muss bestimmte Regeln befolgen. Zum Beispiel, nicht die eigenen Klickzahlen zu frisieren. Das regeln die „Programmrichtlinien“ von Google AdSense. Google macht auch Vorgaben im Hinblick auf Inhalte. Das wiederum regeln die „Contentrichtlinien“ von AdSense.

Nicht vorkommen auf einer Seite mit Google-Werbung sollten zum Beispiel:

  • Gewaltverherrlichender Content
  • Pornografischer Content
  • Obszönitäten
  • Content zum Verkauf von Bier oder Tabak oder
  • verschreibungspflichtigen Medikamenten oder
  • Content zum Verkauf von Waffen oder Munition (z. B. Schusswaffen, Waffenzubehör, Kampfmesser oder Elektroschockpistolen) oder
  • Content zur Verbreitung von Unterrichtsmaterialien und Studienarbeiten
  • und noch allerlei anderes, zum Beispiel:
  • Jeglicher sonstiger Content, der illegal ist, illegale Aktivitäten bewirbt oder die Rechte anderer verletzt.

Wir würden natürlich annehmen, dass es auch für Google kein Problem sein dürfte, wenn wir als taz.de nun über, sagen wir, den Verkauf von Bier oder Tabak berichten.

Google sagt nun, die taz hätte gegen diese Richtlinien verstoßen. Am 31. März 2017 erhielt unser Partner, die Yieldlove GmbH, eine Email von Google. „Betroffene Website: taz.de“

Darin bemängelt Google konkret diese taz-URL und schreibt: „Nehmen Sie umgehend Änderungen an Ihrer Website vor, sodass sie wieder den AdSense-Programmrichtlinien entspricht.“ In der offenbar maschinell erstellten Mail heißt es: „Im Fall von weiteren Verstößen ist es möglich, dass wir die Anzeigenschaltung auf der oben genannten Website deaktivieren. Nehmen Sie sich daher umgehend Zeit dafür, Ihren Content zu überprüfen und sicherzustellen, dass er unseren Richtlinien entspricht.“

Nachfolgend, so steht in der Mail, seien „weitere Informationen sowie die Schritte aufgeführt, die auf Ihrer Seite durchzuführen sind.“ Dann heißt es, neben allerlei Allgemeinheiten, etwa: „Gemäß unseren Programmrichtlinien dürfen Google Anzeigen nicht auf Seiten mit Content platziert werden, der Nutzern die Irreführung anderer Personen ermöglicht. Dies umfasst unter anderem Content, der gefälschte oder falsche Dokumente, Informationen oder Produkte zum Bestehen von Drogentests sowie betrügerische Aktivitäten bewirbt.“

Eines bleibt der taz allerdings freigestellt: Wenn taz.de die bemängelten Inhalte nicht verändern möchte, kann es auch die Werbung drumrum abklemmen. Im Wortlaut: „Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, weil der Content auf einer Seite gegen die Richtlinien verstößt, entfernen Sie entweder den betreffenden Content von Ihrer Website oder entfernen Sie Anzeigen von den Seiten mit diesem Content.“

Fair enough?

Was genau könnte nun mit dieser Mail aus den Tiefen der googleschen Algorithmusmaschine gemeint gewesen sein? Denn immerhin handelt der konkret bemängelte Text ja nicht von Sex mit Tieren oder Waffenschmuggel oder verschreibungspflichtigen Medikamenten oder Bier und Tabak, sondern lediglich von einem Streit zwischen zwei Unternehmen.

Achso, Moment: Der Text handelt von einem Streit zwischen Google und noch einem anderen Unternehmen.

In dem von Google bemängelten Text berichtet die taz (bereits 2012) von einem Streit zwischen Google und dessen Google-Tochter YouTube sowie einer Homepage namens youtube-mp3.org. Diese schlichte Homepage ermöglicht es, aus Videodateien, die auf Youtube zu finden sind, Sounddateien zu machen. Viele Menschen nutzen das seit vielen Jahren, um aus Musikvideos Musikdateien zu generieren, die sie sich dann unterwegs anhören können – und nicht kaufen müssen. Die Seite ist so erfolgreich, dass sie ein Vielfaches der Klickzahlen von, sagen wir, Deutschlands meistbesuchter Nachrichtenseite Bild.de generiert.

Diese schlichte Seite, die nur eine einzige Funktion hat, gehört offenbar zu den paar Tausend meistbesuchten Webseiten der Welt. Nur weil Leute sich da neue Files beschaffen können. Da steckt Musik drin: Es geht um Allgemeine Geschäftsbedingungen, Urheberrechtsfragen und Kartellbedingungen.

Und weil Google wohl nicht gefällt, was die Webseite ermöglicht, ging das Unternehmen schon vor Jahren gegen ihren Gründer Philip Matesanz vor. Davon überhaupt handelt ja dieser nun kritisierte taz-Text.

Google war jedoch seit damals auch verhältnismäßig erfolglos. Bis heute steht Matesanz Seite noch immer im Netz. Das Impressum der Homepage verweist dabei übrigens nicht auf ein Firmendasein als Briefkastenfirma auf irgendeiner Karibikinsel, sondern auf einen Sitz im niedersächsischen Wedemark. Das sieht zumindest nicht nach vollmegakrassillegal aus, sondern eher danach, dass es da zwei Unternehmen gibt, die zu ihrem wechselseitigen Daseinsverhältnis unterschiedliche Rechtsauffassungen pflegen.

Amüsantes Detail: Matesanz, der inzwischen ein stolzes Vermögen mit seiner Konvertiererhomepage gemacht haben dürfte, verdiente sein Geld selbst lange mit der Ausspielung von Google-Werbung. Das hat das Unternehmen längst unterbunden. Werbung von Google AdSense läuft auf dessen Seite schon lange nicht mehr. So weit, so gut.

Die Frage bleibt

Aber was will Google also nun von der taz?

Ist es auch nur denkbar, dass Google Einfluss auf einen Text nehmen möchte, bei dem es um Google selbst geht – und um einen renitenten Website-Betreiber, gegen den Google seit Jahren vorgeht? Das wäre doch strunzdoof. Selbst wenn Google gegen die Berichterstattung der taz vorgehen wollte: Warum tut das Unternehmen dies dann nicht mit presserechtlichen Mitteln, sondern schleichend, durch die Hintertür? Nutzt Google seine „Programmrichtlinien“ zum Einfluss auf journalistische Berichterstattung?

Oder, anders überlegt: Vielleicht geht es Google bei seiner Beanstandung ja gar nicht um den Text auf taz.de. Vielleicht geht es nur um einen Link in diesem Text, etwa den dort gesetzten Link zu youtube-mp3.org. Das ist die Homepage, über die im Text berichtet wurde. Das wäre also eine These: Der von Google AdSense programmierte Crawler durchforscht das Internet auf unliebsame Links und versucht dann, diese aus der Welt zu schaffen.

Es ließe sich auch sagen: Eventuell denkt Google ja, dass die Seite, auf die der taz-Text verlinkt, rechtswidrig ist, obwohl sie das (noch) gar nicht ist. Oder es ließe sich denken: Möglicherweise nutzt Google seine Marktmacht, um einen ungeliebten Nebenbuhler, youtube-mp3.org, aus dem Markt zu drängen – nicht weil dessen Angebot rechtswidrig ist, sondern nur weil Google selbst es als solches definiert.

Was, Google, haben wir falsch gemacht?

Deswegen hat der taz-Verlag kurz nach Eingang der entsprechenden E-Mail umgehend unseren Partner, die Yieldlove GmbH, gebeten, die Sachlage mit Google zu klären. Das tat Yieldlove auch – allerdings ohne eine inhaltliche Reaktion von Google. Und so hat sich am Donnerstag letzter Woche auch die taz-Redaktion an die Pressestelle von Google gewandt, um zu klären, wie derzeit das genaue Verhältnis gestaltet ist zwischen der Contentrichtlinie von Google AdSense und dem beanstandeten Text auf taz.de.

Leider konnten wir auf diese Frage bis heute noch keine Antwort erhalten. Aber interessieren täte es uns schon. Allein schon damit wir sagen können: Wenn Verlage mit Google zusammenarbeiten, dann gibt es nichts zu befürchten.

Update: In dieser Sache hat sich was getan. Und das steht hier.

Titelbild: Ist der nicht süüüß, der kleine Google Android? Nö.; (c) Foto: dpa

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https://blogs.taz.de/hausblog/werben-mit-google-ist-die-taz-schmuddelkram/

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kommentare

  • Mit den „Contentrichtlinien“ kennen die keinen Spass – und keine Auslegung außer der eigenen. Freiheit der Meinungsäußerung kann man vergessen, wenn der Monopolist den Geldhahn zudreht und keine Werbung mehr schaltet.

    Ihr solltet einfach auf der monierten Seite den Ad-Sense-Code löschen und danach weitersehen. Tatsächlich ist es Zensur, was deren Werbeabteilung treibt, aber die haben nix als Beton im Kopf und eine Überanpassung an die vermeintlichen Ansichten ihrer Werbekunden.

  • Wäre nett, wenn der Artikel mal ein Update bekommen würde, nachdem sich ja jetzt alles geklärt hat — https://www.heise.de/newsticker/meldung/Per-Adsense-gegen-Youtube-MP3-Warnhinweis-von-Google-an-die-taz-3683409.html
    „“Der betreffende Artikel hat einen automatischen Richtlinien-Verstoß ausgelöst, der sich nach einer Überprüfung jedoch als unzutreffend herausgestellt hat“, teilte das Unternehmen mit.“
    Bleibt dann halt nicht viel übrig von der Empörung, wa?

  • „Google: ihr seid schon praktisch, aber wir können auch ohne euch.“

    Welches „wir“ meinst du? Die Zeitungsverlage und Verleger? Die können eher nicht ohne Google (kein Scherz).

    These: Ohne Google können die Zeitungsverlage und Verleger aufhören und „wir“ lesen dann nur noch Zeug, das Google-Nutzer geschrieben haben.

    • „und „wir“ lesen dann nur noch Zeug, das Google-Nutzer geschrieben haben.“

      inwiefern ist das jetzt anders?
      ansonsten scheinnst du nicht ganz verstanden zu haben, was eine _suchmaschine_ ist [1] — denn „was Google-Nutzer schreiben“ wäre bei enger auslegung wohl eher, was auf G+ erscheint. und wer liest das, so oder so?

      [1] aber das gilt auch für gefühlt 99% aller journalisten und law-and-order-fuzzies

  • Super, danke für den Link – und ich kann auch schon lange ohne Google, nämlich mit DuckDuckGo :-), je mehr es wissen umso besser für alle.

  • Die relevanten Fragen sind nicht:
    „Was ist Schmuddelkram und was nicht?“
    „Fair enough?“
    und schon gar nicht:
    „Was, Google, haben wir falsch gemacht?“

    sondern:

    Sollte sich die taz vorschreiben lassen, welche Inhalte sie veröffentlichen darf?

    „… Google macht auch Vorgaben im Hinblick auf Inhalte.“

    „Nicht vorkommen auf einer Seite mit Google-Werbung sollten zum Beispiel:“

    „… „Nehmen Sie umgehend Änderungen an Ihrer Website vor, …“

    Meine Antwort lautet übrigens: Nein.

  • Es wäre unverschämt, dumm und kontraproduktiv, wollte Google seine Markmtacht über AdSense nutzen, nur um zu verhindern, dass der Link youtube-mp3.org gezeigt wird. Denn zu klären, ob die Firma hinter youtube-mp3.org illegal handelt, ist Sache der Gerichte. Google kann das natürlich doof finden und youtube-mp3.org nicht zeigen wollen, aber dann sollte man doch auch dazu stehen.
    Google: ihr seid schon praktisch, aber wir können auch ohne euch.

    Emr, das war youtube-mp3.org, oder?
    :)

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