vonHelmut Höge 29.05.2007

Hier spricht der Aushilfshausmeister!

Helmut Höge, taz-Kolumnist und Aushilfshausmeister, bloggt aus dem Biotop, dem die tägliche taz entspringt. Gonzo-Journalismus der feinen Art.

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kommentare

  • Es gibt auch Aushilfsamtswalter mit Befugnissen aus dem Gewaltmonopol des Staates. Da rottet auch was vor sich hin!

    Das Regel-Ausnahme-Verhältnis,
    zur Überwachung von Unternehmen und Arbeitgebern auf gesetzeskonformes Verhalten!

    Die Übertragung von Rechten und Pflichten, der Bundesanstalt f ü r Arbeit durch gute Leistungen zu helfen, ihre hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Durchsetzung staatliche Normen zu realisieren!

    Wie pervers muss jemand in staatlicher Verantwortung oder eine Behörde sein, die einen zeitlich begrenzt (befristet) angestellten Arbeitnehmer u.a. zur strafrechtlichen Verfolgung (illegale Ausländerbeschäftigung, -verleih) auf diese Firmen und Arbeitgebern ansetzt, auf die er nach Fristablauf unbedingt zur Findung einer neuen Arbeitsstelle angewiesen ist, um seinen Lebensweg weiter gestalten und seine Existenz aus Eigeninitiative sichern zu können?

    Ist es nicht ekelhaft, wenn so etwas durch einen Mann gerechtfertigt wird, der als Politkader daran beteiligt war, den Menschen in der DDR demokratische Grundsätze zu verwehren und hier nun wieder legitimiert ist, dem Bürger persönliche Freiheiten nehmen zu dürfen?

    Widerlich ist, wenn dieses Vorgehen auch noch durch die Volkspartei SPD mit der Aussage ihres Staatsministers, jetzt parlamentarischer Staatssekretärs, Rolf Schwanitz gestützt wird, der anfänglich aber mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “Das ist kein haltbarer Zustand, das geht doch nicht. Hierzu muss ich unbedingt beim Landesarbeitsamt in Chemnitz vorsprechen“. Ein Jenachdemer?

    Liebe Grüße

    Joachim Kraus
    Tel. 037436 83988 Mail: fredomail@web.de

    P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret:

    Warum ist es in unserem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger, an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese dann daraus nachhaltige persönliche Schädigungen erleiden?

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