vonGerhard Dilger 24.05.2015

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Vom FDCL (Pressemitteilung)

Der chilenische Ermittlungsrichter Jorge Zepeda hat durch sein Mitte Mai verkündetes Gerichtsurteil wegen der Entführung und Ermordung von Álvaro Vallejos Villagrán im Jahr 1974 ein neues Kapitel Rechtsgeschichte geschrieben.

 

alvarovallejosDer Fall um die Entführung und Ermordung des Mitglieds der Bewegung der Revolutionären Linken (MIR) Álvaro Vallejos ist einer der bekanntesten Verschwundenen-Fälle, die seit Jahrzehnten mit der Colonia Dignidad in Verbindung gebracht werden. Bereits 1979 hatte der ehemalige Agent der chilenischen Geheimpolizei DINA Samuel Fuenzalida vor dem Landgericht Bonn ausgesagt, er habe den Gefangenen Vallejos nach seiner Festnahme von einem Haftzentrum in Santiago in die Colonia Dignidad gebracht und ihn „den Deutschen“ übergeben. Der Sektenführer Paul Schäfer habe den Gefangenen weggebracht und sei nach wenigen Minuten alleine wiedergekommen. Er sei daraufhin mit der Hand über seinen Hals gefahren und habe und habe „fertig“ gesagt, um zu bedeuten, dass Vallejos umgebracht wurde. Vallejos Villagrán war am 20.05.1974 in Santiago verhaftet worden und ist seitdem verschwunden.

 

Während im strafrechtlichen Teil des Urteils fünf ehemalige Agenten der chilenischen Geheimpolizei DINA zu jeweils 10 Jahren und das Führungsmitglied der Colonia Dignidad Gerhard Mücke zu 3 Jahren Haft verurteilt wurden, sprach Zepeda im zivilrechtlichen Teil des Urteils nicht nur den Angehörigen des Opfers eine Entschädigung in Höhe von etwa einer halben Million Euro zu. Er ordnete gleichzeitig dem chilenischen Staat an, auf öffentlichem Strassenland am Eingangstor der Colonia Dignidad ein Gedenkmuseum zu errichten, das die im Rahmen von verschiedenen Urteilssprüchen festgestellte systematische Beteiligung der Colonia Dignidad an Folter und Ermordung von chilenischen Oppositionellen während der Pinochet-Diktatur dokumentieren und sichtbar machen soll.

 

Gleichzeitig wies der Richter den Staat an, die auf dem Gelände der Siedlung gefundenen Massengräber zu konservieren und zugänglich zu halten. Im Rahmen der Ermittlungen waren in den vergangenen Jahren eine Reihe von Massengräbern entdeckt worden.  Die Gräber enthielten jedoch keine sterblichen Überreste der dort im Jahr 1973 und 1974 verscharrten Personen mehr, da diese im Jahr 1978 wieder ausgegraben und verbrannt wurden. Bis heute sind Identität der Ermordeten sowie die Namen der Täter nicht bekannt. Führungsmitglieder der Colonia Dignidad haben gestanden, Fahrzeuge mit mehreren Dutzend Gefangenen in den Wald gefahren zu haben. Zuvor hatten sie dort Gruben ausgehoben. Die späteren Schüsse hätten sie jedoch nur aus der Ferne gehört.

 

Menschenrechtsorganisationen wie die Asociación por la Memoria y los Derechos Humanos Colonia Dignidad (AMCD) fordern seit Langem die Umwandlung der Deutschensiedlung in eine Gedenkstätte. Bislang wohnen dort immer noch etwa 150 ehemalige Sektenmitglieder. Sie betreiben dort unter dem Namen „Villa Baviera“ einen Tourismuspark, ohne die Vergangenheit des Ortes als Haft- und Folterstätte zu thematisieren. Im letzten Jahr hatte die AMCD gemeinsam mit der Gedenkstätte Villa Grimaldi Zivilklage im Rahmen des Verfahrens wegen der Ermordung von Vallejos Villagrán eingereicht und vom Staat als Reparationsmaßnahme die Errichtung einer Gedenkstätte in der Colonia Dignidad gefordert.

 

Richter Zepeda kam dieser Forderung mit seinem Urteilsspruch nun nach. Da die Siedlung Privatgelände sei, solle das Gedenkmuseum jedoch am Rande der öffentlichen Zufahrtsstraße zur Colonia Dignidad errichtet werden. Die AMCD und Villa Grimaldi begrüßten den Richterspruch, der einen Präzedenzfall in der juristischen Aufarbeitung der Pinochet-Diktatur darstellt, indem er die staatliche Verantwortung für den Bau eines Gedenkortes feststellt. Sie riefen die chilenische Regierung auf, das Urteil schnell umzusetzen. Chile solle zudem Deutschland auffordern, sich an der Errichtung der Gedenkstätte zu beteiligen.

 

Gleichzeitig kritisierten sie den strafrechtlichen Teil des Urteilsspruchs. Als einziges Colonia-Mitglied wurde Gerhard Mücke verurteilt, der ursprünglich als Mittäter der Entführung und Ermordung Villagráns angeklagt war, nun aber als Komplize eingestuft und zu einer geringen Haftstrafe verurteilt wurde. In ihrer Pressemitteilung aus Anlass des Richterspruchs erinnerten beide Organisationen daran, dass “bis zum heutigen Tage kein Führungsmitglied der Colonia Dignidad wegen Beteiligung an den hunderten Folterfällen und dutzenden Ermordungen in der Siedlung zu einer rechtskräftigen Haftstrafe verurteilt wurde“. Die richtige Entscheidung eine Gedenkstätte zu errichten dürfe daher nicht das Ende der strafrechtlichen Aufarbeitung bedeuten, die nach Jahrzehnten noch ganz am Anfang stehe. Álvaro Vallejos sei nur einer von Dutzenden in der Colonia Dignidad ermordeten Personen gewesen, viele andere Fälle seien weiterhin straflos. Die chilenische und auch die deutsche Justiz müssten mehr für die Aufklärung tun.

 

 

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