Gadget – wieder so ein neumodisches Wort, sagt meine Nachbarin und zeigt mir eine Optiker-Werbung für eine Gadget Sonnenbrille, mit der auch Filme geschaut, fotografiert und Musik gehört werden kann. Später schaue ich mich im Prinzenbad um, ob sich hier schon Träger so einer Sonnenbrille finden lassen. Ich kann es nicht beurteilen – von aussen sehe ich nix.
Wie kann das überhaupt überprüft werden…? In Potsdam werden nun smarte Brillen mit Kameras in den Schwimmbädern und Saunen verboten. Die Stadtverordneten haben das vor ein paar Tagen beschlossen. Das Verbot soll auch in die Haus- und Badeordnung der Bäderlandschaft Potsdam aufgenommen werden.
Unauffällig können Bild- und Videoaufnahmen mit so einer Smart Brille angefertigt werden, ohne das die aufgenommen Personen dies erkennen können. Schon jetzt werden Aufnahmen in den sozialen Medien veröffentlicht, ohne dass die betroffenen Personen davon wissen.
Bildaufnahmen sind ja jetzt schon in den Bädern verboten – auch in Berlin. Das Verbot von Smart Glasses wird jedoch in Berlin nicht extra in der Haus- und Badeordnung aufgenommen. Auf eine dpa Anfrage hin, teilten die Berliner Bäderbetriebe mit: „Das Verbot bezieht sich auf alle Geräte, mit denen Foto- und Filmaufnahmen möglich sind, schließt also Smart Glasses ein.“ Diese Vorgehensweise wird in den sozialen Netzwerken und in den rbb24 Kommentaren heftig kritisiert.
Apropos Gadgets: PrinzenbadlerInnen müssen nicht auf ihre Schwimm-Gadgets verzichten. Es gibt Schwimm-Utensilien, die schon seit langer Zeit im Bad zu finden sind: Flossen, Fitness-Tracker, Pull Kicks, Powerbreather (spezielle Schnorchel), Fingerpaddles, Handpaddles, MP3 Player fürs Schwimmen… um nur einige wenige zu nennen. Einige davon dürfen nicht auf allen Bahnen benutzt werden. Schwimm-Gadgets, die mit einem erhöhten Verletzungsrisiko einhergehen wie z.B. Flossen und Paddles dürfen nur auf einer Bahn im Sportbecken getragen werden.
Teaser-Foto: ©Sigrid Deitelhoff