vonSchröder & Kalender 03.02.2021

Schröder & Kalender

Seit 2006 bloggen Schröder und Kalender nach dem Motto: Eine Ansicht, die nicht befremdet, ist falsch.

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Es ist dunkel, ich sehe nicht, wie der Bär flattert.

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Diese Geschichte erschien zuerst in ›Schröder erzählt‹: Bei einem seiner Besuche meinte Otto Jägersberg, damals noch auf DKP-Linie: »Am 22. April ist Lenins hundertster Geburtstag. Der Weltpostverein hat seinen Mitgliedern die Herausgabe einer Gedenkmarke empfohlen. Frankreich, Holland, Italien und die sozialistischen Staaten machen das. Die Bundesrepublik weigert sich natürlich. Wollen wir nicht eine drucken lassen? Wäre doch eine wunderbare politische Aktion, und bedenke mal den astronomischen Sammlerwert!« Die Idee fand ich gut, weil ich ja auch immer für Putz zu haben bin. Also geheime Kommandosache: Uve Schmidt weihte den ehemaligen Banknotenfälscher Horst Baerenz ein, der inzwischen bei ›Pardon‹ arbeitete. Baerenz stellte die Reinzeichnung her: eine rote Zwanziger mit Lenin-Kopf in Kupferstichmanier, links daneben: Deutsche Bundespost. Das sah sehr offiziell aus. Jedoch, wer sollte uns das drucken? Zunächst war kein Drucker bereit, die paar Blatt durchzunudeln, aber schließlich ließ sich die DKP-Druckerei in Frankfurt breitschlagen. Unter verschwörerischer Vergatterung druckte und perforierte sie die Bogen. Als die Auflage fertig war, stellte sich heraus, daß der Fälscher das falsche Geburtsdatum in die Reinzeichnung gesetzt hatte, statt 22. stand da 11. April 1970. Also mußte die Marke noch mal durch die Presse.

Und als sie endlich fertig war, entwarfen Uve Schmidt und ich einen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der mit dem Satz endete: »Kein unschuldiges Kuvert muß rot werden, wenn es die historische Wahrheit im rechten oberen Eck befördert.« Diese Briefe an die Volksvertreter frankierte ich mit einer echten Zehner- und unserer Lenin-Marke. Wir schickten natürlich auch einige Briefe an Freunde.

Ein paar Tage später lud mich die Staatsanwaltschaft wegen Wertzeichenfälschung vor, und es kam zu einem Prozeß. Zwar hatte Rechtsanwalt Johannes Riemann mir vor der geplanten Aktion in einem Gutachten versichert, daß die Sache strafrechtlich unbedenklich sei, es könne höchstens eine Ordnungsstrafe dabei herausspringen. Ja, denkste, im Prozeß ließ die Bundespost einen Ministerialdirigenten auftreten, der als Gutachter gegen mich herumposaunte. Der gravierende, strafbewehrte Fehler bei meiner Sendung war nämlich, daß ich nicht dreißig Pfennig in gültigen Postwertzeichen neben die Fälschung geklebt hatte. Dann hätte die Bundespost den Lenin als Verschluß- oder Schmuckmarke werten müssen, und es wäre nur eine Ordnungsstrafe für mich herausgekommen, hundertfünfzig Mark ans Rote Kreuz oder so. Statt dessen wurde ich wegen Wertzeichenfälschung und Portodefraudation verurteilt, ein Vergehen, auf das Knast steht, an dem ich gerade noch mal vorbeischrammte. Die Strafkammer nahm es mir besonders übel, daß ich mich weigerte Drucker und andere Mittäter zu nennen.

Zwölftausend Mark brummten sie mir auf, die ich, nachdem die Berufung verworfen worden war, in Raten abstottern durfte. Denn rechtskräftig wurde das Urteil erst drei Jahre später, als ich wegen des ersten März-Konkurses mit dem Geld gerade sehr knapp war. Da meldete sich Jakob von Uexküll, der Stifter des alternativen Nobelpreises, ein Briefmarkenexperte. Neulich habe ich gelesen, daß er seine wertvolle Sammlung verkauft hat, um den Preis zu finanzieren. Jedenfalls, dieser Sammler aus alter baltischer Humanistenfamilie fragte mich, ob ich noch einige jener Lenin-Marken besäße. Ich hatte natürlich welche, dazu ein paar Ganzsachen, also gelaufene Briefe, welche mir die Freunde als Belege abgeliefert hatten. Uexküll zahlte sechstausend Mark für das Konvolut, so daß ich fünfzig Prozent der Strafe gutmachte. Außerdem klärte er mich darüber auf, daß er erst von der Sache erfahren habe, nachdem sie rechtskräftig geworden war, sonst hätte er als Gegengutachter bei Gericht auftreten können, und es wäre nicht zu diesem Urteil gekommen. In anderen Fällen sei die Post bei Benutzung getürkter Wertzeichen strafrechtlich immer hinten runtergefallen.

Also ein regelrechtes Fehlurteil, aber eben rechtskräftig. Na ja, es gehört zum Schicksal der fröhlichen subversiven Aktionen, daß sie im Mief der Gerichtssäle enden. Was uns davon bleibt, ist das eine oder andere Bonmot wie das berühmte Teufelsche: »Wenn es der Wahrheitsfindung dient.« Die geflügelten Worte, die aus meiner Lenin-Aktion heraussprangen, standen eine Woche später im ›Spiegel‹: »Entschuldigen Sie, daß ich ›wir‹ sage, sagte der Angeklagte, ›wenn ich ›wir‹ sage, meine ich immer ›ich‹.«

(BK / JS)

 

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