31.07.2011 von Wolfgang Koch
Am 29. Juli 2011 schrieb die taz-Leserin Kati in einem Kommentar: »Die Instrumentalisierung der Toten von Oslo zur Untermauerung der eigenen subjektiven Meinung ist unanständig«. – Kann sein, liebe Kati, aber welcher Instanz, möchte ich rückfragen, haben wir denn dieses harte Urteil zu verdanken?
Warum soll ich mich denn nicht zu einer blutige Realität äußern, deren medialer Zeitzeuge ich doch letzte Woche geworden bin? Weil die Realität des Doppelattentats schrecklich wie ein Schlachtgemälde war, weil Leichen am Boden lagen oder leblos im Fjordwasser trieben?
Nein, liebe Kati, dann dürften wir morgen auch nicht mehr über Vegetarismus oder über gesunde Ernährung sprechen, weil wir dabei geschlachtete Tiere und gezüchtete Pflanzen »zur Untermauerung unserer subjektiven Meinung« über Hülsenfrüchte, Bratstufen und Sylviasauce »instrumentalisieren«.
Das wäre doch ausgesprochen konterproduktiv, oder? Und am Ende sprächen wir vielleicht über gar nichts mehr, was direkt mit dem Leben zu tun hat, wir kehrten in ein mythisches Schweigen zurück, weil doch… weiter lesen
30.07.2011 von Wolfgang Koch
»If guns are outlawed, only outlaws will have guns«, raunt man in den Wohnzimmern der USA. Diese Redenart inspirierte die Autorin Eva Ziessler auf der rechtsgerichteten Website für ein liberales Waffenrecht in Deutschland zu folgendem, ihrerseits inspirierenden Kommentar:
»Die Entwaffnung friedlicher Bürger durch den Staat ist es nämlich, die uns in umfassender Weise wehrlos gegenüber solchen Tätern macht und es ihnen erlaubt, wie in Norwegen, ungestört und ungehindert eineinhalb Stunden lang ein Gemetzel unter 700 vollkommen verteidigungsunfähigen Menschen anzurichten«.
Eva Ziessler plädiert in ihrer Wortmeldung dringend für die gesetzliche Aufhebung des Waffenverbots für erwachsene Bürger. Nur so könne die Zahl der Toten bei Taten, wie der von Anders Behring Breivik in Utøya gesetzen, in relativ engen Grenzen gehalten werden.
Die gute, alte »Abschreckung« steht hier zur Debatte. Da ist etwas dran! Nur der Punkt ist nicht der Mangel an Schusswaffen, wie ein Forumsteilnehmer gegen Ziessler richtig einwandte, »sondern die absolute… weiter lesen
29.07.2011 von Wolfgang Koch
Nach einer Woche breitester Diskussion in Massenmedien und Internetforen über das monströse politische Verbrechen in Oslo frage ich: Warum fordert eigentlich niemand die Todesstrafe für Anders Behring Breivik?
Nirgends, auch in den dümmsten Leserbriefspalten der Boulevardmedien nicht – in denen sonst für jeden Kinderschänder sofort nach dem Galgen gekrächzt wird –, erhebt sich der Ruf nach finaler Vergeltung für die Morde an jugendlichen Sozialdemokraten und Zufallsopfern der Bombe im Regierungsviertel von Oslo.
Das wirkt seltsam steril, abwesend, gefühlsfremd. – Es ist, als verbeuge sich die Masse der Kolumnisten und Kommentatoren höflich vor einem Mann, der für seine kalkulierten Morde an Landsleuten höhere Intentionen und ein Diktat des Gewissens ins Spiel bringt: den Eroberungsgeist der Kreuzritter, die Rettung der Nation, die Menschheitsveredelung der Freimaurer, den Gerechtigkeitswillen der Christenheit.
Das Fehlen der Forderung nach der Todesstrafe wirkt auf mich, als mache der kleine Mann in Europa einen Kotau vor dem Pseudoakademismus einer… weiter lesen
10.07.2011 von Wolfgang Koch
Wie, fragt man sich als Beobachter, will der Gesetzgeber das unterschiedliche Regime rechtfertigen, wie die erklärte Ungleichbehandlung von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, wie die Bevorzugung von älteren Kulten vor neuen?
Derzeit stehen elf Aufstiegskandidaten in Österreich auf der Liste der staatlich anerkannten Bekenntnisgemeinschaften, darunter Aleviten, Baptisten, Evangelikale, Pfingstler, Hindus und Mennoniten. Mit ihren vor zehn Jahren erhobenen 3.629 offiziellen Bekennern haben die Anhänger Shivas und Vishnus keine Chance mehr am Minoritenplatz. Sikhismus, Rastafite, Voodoo – Synkretismen stehen vor dem Gesetz da wie die schlimmsten Unberührbaren.
Statt Privilegien aufzuheben, schafft der österreischische Staat ein immer ungerechteres System. Warum will der Gesetzgeber partout den rechtlichsten Status der Weltanschauungsgemeinschaften nicht anheben? Die Gewährleistung der »Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit« stellt ja auch für Atheisten, Agnostiker, Skeptiker und Gleichgültige – also für alle Andersungläubigen – ein wertvolles Gut dar.
Freidenkerische und humanistische Zirkel werden bald auch in Österreich auf analoge staatliche Anerkennung ihrer Vernunftphilosophien drängen.… weiter lesen
09.07.2011 von Wolfgang Koch
Das Chaos der Auffassungen ist für die Dauer unhaltbar. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind Verfahren anhängig. Die Baptistengemeinden wollen – wie die Methodisten – den Religionsunterricht gemeinsam mit der Evangelischen Kirche veranstalten; die Zeugen Jehovas (ca. 23.000 Anhänger) wiederum wollen nicht von all ihren Rechten Gebrauch machen.
Um das Fass voll zu machen, wird es in Hinkunft in Österreich folgende Klassen nach absteigendem Status geben: 1. Kirchen und Religionsgemeinschaften nach historischen Spezialgesetzen (dzt. 7), 2. Kulte nach dem Anerkennungsgesetz von 1874 (dzt. 8), 3. zusätzlich nach einem Gesetz der Zweiten Republik anerkannte Kulte (dzt. 6), 4. Kulte nach der Novelle 2011, 5. eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (dzt. 11), 6. religiöse Vereine, Verlage, Kultbaugesellschaften, 7. Weltanschauungsvereine nach dem Vereinsgesetz.
Es gibt also weiterhin durch das Anerkennungsgesetz von 1874 sowie durch historische Spezialgesetze (Protestantengesetz 1781, Staatsgrundgesetz 1867, Israelitengesetz 1890, islamisch-hanefitischer Ritus 1912, Konkordat 1934) geschaffene Religionsgemeinschaften, deren Aufkündigung an einen Beschluss des… weiter lesen
08.07.2011 von Wolfgang Koch
Den von der Nationalratsmehrheit favorisierten Kompromiss formulierte zuerst die Österreichische Bischofskonferenz. Man möge doch bitte »das Unterschreiten der Mitgliederzahl als Grund für die Aberkennung der Anerkennung ausdrücklich auszunehmen«.
Die Juristen des Bundeskanzleramt schlugen »die Möglichkeit eines Ermessenentscheides« bei der Quote vor. Doch der Wert von 0,2 Prozent liegt ohnehin schon erheblich unter dem eigentlich Notwendigen für das Schmied-Ministerium.
Die Wurzel des Problems reicht offenbar tiefer. Um einen Kult auszuüben, bedarf es nicht zwingend einer Organisation. Der Buddhismus zum Beispiel durchläuft gerade zum dritten Mal in seiner Geschichte den Status einer Modereligion in Österreich, Buddha ist in den letzten Jahren zu einer Art neuem Gartenzwerg aufgestiegen. Die ÖBR vereint als Dachorganisation buddhistische Orden und Gruppen von unterschiedlichster Herkunft und Zielsetzung – ein internationales Vorzeigemodell trotz einer mickrigen Mitgliederzahl von ca. 6.000 Personen.
Das es so wenige sind, hat nichts zu sagen. Viele BuddhistInnen verwehren sich nun einmal gegen die »Verkirchlichung« ihres Weges. Sie… weiter lesen
07.07.2011 von Wolfgang Koch
Das Heilige Land Tirol ist rundum zufrieden mit der neuen Regelung des Religionsfriedens in Österreich; ebenso das Finanzministerium. Umso mehr Einwände kommen von den betroffenen Religionsgemeinschaften selbst. Nahezu übereinstimmend sprechen sie seit Wochen von einem »untauglichen Versuch einer Minimalkorrektur«.
Für den Bund der Baptistengemeinden ist die Mindeststärke »uneuropäisch« und »so nur in Serbien und Weißrussland wieder zu finden«. Die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ca. 60.000 Mitglieder) kritisiert den »unzumutbare großen Interpretationspielraum« für das Kultusamt und sieht bereits einer Teilaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof entgegen.
Der Evangelische Oberkirchenrat A. und H.B. spricht von einer »deutlichen Verschlechterung«, plädiert für eine Mindeststärke von 300 Mitgliedern, verurteilt die Dehnbarkeit der Sechs-Monate-Entscheidungsfrist des Amtes, den 20-jährige Beobachtungszeitraum sowie die Existenzdauer von 200 Jahren (»50 muss genügen!«).
Der Begriff Mitglieder sei erst einmal auf das jeweilige Selbstverständnis der Bekenntnisgemeinschaft abzustellen, etwa im Zusammenhang mit der Erwachsenentaufe. Und in der Loyalitätsforderung erkennt der Oberkirchenrat »einen rechtlich unzulässigen Eingriff in… weiter lesen
06.07.2011 von Wolfgang Koch
Nach jahrelanger Kritik regelt der Gesetzgeber die Zu- und Aberkennung des Status Religionsgemeinschaft in Österreich neu. Der »Reparaturversuch« des geltenden Gesetzes von 1997 ohne die Betroffenen ist dabei gründlich missglückt.
September 2010 hob der Verfassungsgerichtshof das bisherige Anerkennungskriterium des Bestandes einer Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre (davon mindestens 10 Jahre als Bekenntnisgemeinschaft) als »gleichheitswidrig« auf. Europäische Menschenrechtshüter hatten zwei Jahre davor darauf hingewiesen, dass das nicht ausreichend auf die individuelle Situation der verschiedenen Konfessionen eingehen.
Als eine weitere Hürde hatte sich die Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens zwei Promille der Bevölkerung Österreichs nach der letzten Volkszählung erwiesen. Zum Vergleich: in Deutschland zählt eine Mitgliederstärke von ein Promille auf Landesebene (Kultushochheit).
Die Mitgliederstärke ist ein der Sektenhysterie geschuldetes Kriterium; kurios war diese Quote in Österreich schon beim Gesetzesbeschluss 1997, hatten doch gleich sieben der damals zwölf anerkannten Religionsgemeinschaften weniger Mitglieder. Um die hohe Quote zu umgehen, musste 2003 für… weiter lesen
05.07.2011 von Wolfgang Koch
Hat Jesus nicht zu seinen Jüngern gesagt: »Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen«? Mit diesem Wort aus Matthäus 28.20 ist die wohl großzügigste Definition eines religiösen Kultes gegeben, die sich denken lässt, – und man möchte alle jene Gläubigen aus vollem Herzen beglückwünschen, die in dieser Zahl gleich auch die Obergrenze für ihre Gemeinschaft erkennen.
Staatliche Instanzen sehen das paradoxerweise anders, da aus der Anerkennung einer Bekenntnisgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmte Kosten für den Steuerzahler erwachsen: gesetzlicher Schutz der Lehre, Grundsteuerbefreiung, Erteilung von Religionsunterricht, Militärseelsorge, Beistand in Krankenhäusern, u. a.
Für den Staat rechne sich die Ausbildung von Lehrkräften erst ab zehn Absolventen im Jahr, behaupten Experten des österreichischen Unterichtsministeriums. Nach diesem Schlüssel benötigt man bundesweit mindestens 750 angebotsinteressierte Schülerinnen oder Schüler je Schulstufe: »Bei durchschnittlicher Lebenserwartung ergäben sich rund 30.000 bis 40.000 Anhänger als Erfordernis für einen langfristig… weiter lesen