vonHans Cousto 12.03.2021

Drogerie

Aufklärung über Drogen – die legalen und illegalen Highs & Downs und die Politik, die damit gemacht wird.

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Am 4. Dezember 2020 erschien der Bericht zuhanden des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in Bern „Studie zu den Effekten der Drug-Checking-Angebote in der Schweiz“ von der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten und dem Forschungsinstitut Interface (Politikstudien Forschung Beratung GmbH) in Luzern. Auftraggeber war das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern.

Im Erhebungszeitraum dieser Studie stand der Konsum von psychoaktiven Substanzen immer wieder im Fokus von Medienberichten. Dabei wurde auch von Todesfällen bei Jugendlichen berichtet, die im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen, chemischen Substanzen (z.B. synthetische Cannabinoide) stehen. Auch scheint bei einigen Fällen die Einnahme unterschiedlicher Substanzen, die in ihrer Kombination eine tödliche Wirkung entfalteten können, eine Rolle zu spielen. Mit den Drug-Checking-Angeboten sollen ebensolche Vorfälle verhindert werden. In diesem Kontext kann die vorliegende Studie zu den Effekten der Drug-Checking-Angebote in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur leisten, denn bis anhin liegen noch keine vergleichbaren Studien zu den Effekten von Drug Checking vor.

Seit den 1990er-Jahren wird in der Schweiz Drug Checking (DC) angeboten. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe für diese Studie gab es in der Schweiz entsprechende Angebote in Basel, Bern, Genf und Zürich. In der Zwischenzeit sind Angebote in weiteren Städten aufgebaut worden, beispielsweise in Olten, Biel oder in Luzern.

In der Studie wird die Entwicklung eines Wirkungsmodells beschrieben, über 40 leitfadengestützte Interviews mit DC-Nutzenden ausgewertet, die Online-Befragung bei DC-Nutzenden und bei Nutzenden des Online-Tools für Substanzwarnungen ausgewertet, Zusammenfassungen der leitfadengestützte Interviews mit den operativ verantwortlichen Teams vermittelt und eine Statistische Webanalyse vorgenommen, um die Nutzungszahlen und die Reichweite der Online-Aktivitäten im Zusammenhang mit Drug Checking (Webseiten der DC-Angebote und Online-Tools für Substanzwarnungen) zu erheben.

Zur historischen Entwicklung von Drug-Checking in der Schweiz heißt es in der Studie lediglich:

Drug-Checking-Angebote gibt es in der Schweiz seit Ende der 1990er-Jahre. In Bern seit 1998, in Zürich seit 2001, in Basel seit 2013 und in Genf seit 2017. In der Zwischenzeit sind Angebote in weiteren Städten aufgebaut worden, beispielsweise in Olten, in Biel oder in Luzern. Diese neuen Angebote wurden in dieser Studie nicht untersucht.

Das erste Drug-Checking Programm in der Schweiz startete jedoch bereits im Sommer 1995, das zweite im Winter 1996/1997 und im Frühjahr 1997 gab es in Zürich eine große Drug-Checking-Konferenz zum Thema Drug-Checking. Da die Genese des Drug-Checkings in der Schweiz in der Studie nicht dargestellt wird, soll dieser Beitrag hier diese Lücke füllen.

Extrem hochdosierte Ecstasypillen (MDMA-Pillen) mit mehr als 200 mg Wirkstoff
Extrem hochdosierte Ecstasypillen (MDMA-Pillen) mit mehr als 200 mg Wirkstoff

Vorläufer in Amsterdam und Berlin

Die Notwendigkeit, mittels Substanzkontrollen die Drogenkonsumenten vor Überdosierungen oder vor der Einnahme von ungewollten Substanzen zu schützen, wurde in den Niederlanden bereits vor mehr als 40 Jahren erkannt. 1988 begann dort das Institut von August de Loor (Stichting Adviesburo Drugs) in Amsterdam die auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Produkte systematisch auf ihre chemische Zusammensetzung hin zu untersuchen und installierte ein Netz von Beratungszentren, in denen die Drogenkonsumenten nicht nur ihre Drogen zur Analyse abgeben konnten, sondern auch nach Bedarf sachliche Informationen bezüglich Wirkungen und Nebenwirkungen der entsprechenden Drogen erhalten konnten. Die im Rahmen des Drug-Checking-Programms ermittelten Analysendaten wurden seit 1993 in einem nationalen Monitoring-System (DIMS) erfasst und dienten als Informationsgrundlage für ein ebenfalls das ganze Land abdeckendes Frühwarnsystem. Siehe hierzu: „Drug-Checking in den Niederlanden – Ergebnisse einer Informationsreise von Eve & Rave.“ Der Bericht enthält Zusammenfassungen der Informationsgespräche vom März 1995 mit Eric Fromberg (wissenschaftlicher Direktor des NIAD), August de Loor (Adviesburo Drugs in Amsterdam) und Jaap Jamin vom Jellinek Institut.

Im Februar 1995 begann in Berlin der Verein zur Förderung der Party- und Technokultur und zur Minderung der Drogenproblematik, Eve & Rave, ein eigenes Drug-Checking-Programm zu installieren. Ziel des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave war nicht nur die Minderung der gesundheitlichen Risiken für Drogengebraucher/innen, sondern auch die Förderung der Drogenmündigkeit, die mit zunehmenden Maße eine Reduzierung der Notwendigkeit von Fürsorge durch das Drogenhilfesystem zur Folge hat. Der Analysenservice von Eve & Rave e.V. Berlin musste aufgrund staatlicher Repressionsmaßnahmen am 30. September 1996 eingestellt werden. Insgesamt ließ Eve & Rave Berlin 145 verschiedene Proben (mit unterschiedlichen Merkmalen) analysieren und veröffentlichte die Resultate in Listen. Siehe hierzu: „Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave e.V. Berlin Chronologie des Programms und der staatlichen Repressionsmaßnahmen gegen das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave.

Das erste Drug-Checking in der Schweiz

In der Schweiz hat das Drug-Checking für die Ecstasy-Szene seinen Ursprung in Zürich. Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme ZAGJP bot im Sommer 1995 einen für die gesundheitliche Prävention sehr förderlichen Service an, wo Ecstasy-Gebraucher/innen ihre Pillen nicht nur qualitativ, das heißt bezüglich der Inhaltsstoffe an und für sich, sondern auch quantitativ, das heißt bezüglich der Menge der Inhaltsstoffe, analysieren lassen konnten. Dieser Analyse-Service musste im November des selben Jahres wegen einer Anzeige eingestellt werden.

Im Kanton Bern wurde seinerzeit ein ähnlicher Service angeboten, jedoch wurden dort nur die qualitativen Ergebnisse ohne Angaben zur quantitativen Analyse mitgeteilt. Im Kanton Bern wurden die zu untersuchenden Pillen von den Apotheken entgegengenommen und an das Pharmazeutische Institut der Universität Bern weitergeleitet. Dieser Service erfolgte anonym.

Ab November 1995 gab es in der Schweiz keine Möglichkeit, Ecstasy-Pillen bezüglich der darin enthaltenen Wirkstoffmengen untersuchen zu lassen. Dieser Missstand war mit ein Grund, hierzulande eine Eve & Rave Gruppe zu gründen, damit ein funktionierendes Drug-Checking-Programm aufgebaut und etabliert werden konnte. Denn nur durch die Bekanntgabe der in den Pillen enthaltenen Wirkstoffmengen können die Drogengebraucher/innen vor Überdosierungen geschützt werden.

Bislang war es vornehmlich mangels politischen Willens nicht möglich, ein flächendeckendes und kontinuierliches Drug-Checking-Programm unter Einbeziehung eines Monitoring-Systems in der Schweiz zu etablieren. Die Ereignisse, die das Auf und Ab des Drug-Checking-Programms in der Schweiz prägten, sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt.

Chronologie 1995

Mai bis Juli 1995 – Mitglieder/innen von Eve & Rave Berlin korrespondierten mit der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP) zum Thema Drug-Checking.

13.08.1995 – Besuch der Street Parade in Zürich von Mitglieder/innen von Eve & Rave Berlin und Realisierung von zwei Radiosendungen in Zürich über Eve & Rave. Treffen mit Mitarbeiter/innen der ZAGJP.

30.08.1995 – Die ZAGJP vereinbart mit dem Pharmazeutischen Institut der Universität Bern, dass das Institut für die ZAGJP Ecstasy-Pillen in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht untersucht und die Ergebnisse der ZAGJP schriftlich mitteilt.

18.10.1995 – Eine Delegation von Eve & Rave Berlin nimmt an der internationalen Fachtagung „Rauschhaft“ in der Roten Fabrik in Zürich teil. Die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus verschiedenen Ländern findet große Resonanz in den Medien.

November 1995 – Die ZAGJP wird angezeigt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Analyseservice muss eingestellt werden. In der Zeit von August bis November 1995 werden 19 Proben getestet.

Hans-Cousto-Vom-Urkult-zur-Kultur-Drogen-und-Techno
Hans-Cousto-Vom-Urkult-zur-Kultur-Drogen-und-Techno

15.12.1995 – Internationaler Technoworkshop in Solothurn. Die Jugendherberge von Solothurn ist für diesen Tag in einen Multimedia-Techno-Tempel verwandelt worden zur Betrachtung von zahlreichen kulturellen Darbietungen aus dem Space der Technowelt. Im Rahmen eines Vortrages und einer Podiumsdiskussion stellt Hans Cousto sein neues Buch „Vom Urkult zur Kultur – Drogen und Techno“ , das im Nachtschatten Verlag erschienen ist, vor. In dem Buch wird ein Kapitel der Arbeit von Eve & Rave gewidmet, in einem anderen Kapitel wird das Thema Drug-Checking ausführlich abgehandelt. An einem Informationstisch werden alle Materialien von Eve & Rave Berlin präsentiert. Die Referenten waren: Prof. Franz Vollenweider, Universität Zürich; Katrin Bracher, Pharmazeutisches Institut Universität Bern; Hans Cousto, Eve & Rave Berlin; Nicolas Keller, Betäubungsmitteldienst Kanton Solothurn und Beat Rütishauser, „Inform“ Fachstelle Suchtprävention. Siehe hierzu: Pressemitteilung vom 24. November 2004 Eve & Rave Berlin: Zwanzig Jahre Nachtschatten Verlag.

Chronologie 1996

6.01.1996 – 90. Geburtstag von Albert Hofmann – Obwohl Albert Hofmann erst am 11. Januar 1996 Geburtstag hatte, wurde bereits am 6. Januar gefeiert, da dieser Tag ein Feiertag ist. Eingeladen zur Geburtstagsparty hatte der Nachtschatten Verlag. Etwa fünfzig Personen, vor allem frühere Berufskollegen von Albert Hofmann, Mitglieder des Europäischen Collegiums für Bewusstseinsstudien (ECBS) und persönliche Freunde der Familie Hofmann folgten der Einladung in das Kultur- und Gasthaus Teufelhof am Leonardsgraben 47 in Basel. Zu den Gästen zählte auch Rudolf Brenneisen vom Pharmazeutische Institut der Universität Bern. Bei dieser Feier besprachen Albert Hofmann, Roger Liggenstorfer (Nachtschatten Verlag), Rudolf Brenneisen und Hans Cousto (Eve & Rave Berlin) die Vorgehensweise für ein Drug-Checking in der Schweiz.

Januar 1996 – Der Zürcher Gemeinderat Daniel Holzreuther (SVP) wirft in einer Interpellation der ZAGJP vor, sich gesetzwidrig zu verhalten und Konsumenten den Eindruck zu vermitteln, sie schluckten etwas Unschädliches. Der Stadtrat von Zürich teilt diese Ansicht der SVP ausdrücklich nicht, wie er in einer Antwort auf den Vorstoß festhält.

16.02.1996 – Gründung des Vereins Eve & Rave Schweiz in der Buchhandlung DOGON in Solothurn.

14.05.1996 – Die Bezirksanwaltschaft Zürich stellt das Verfahren gegen die verantwortlichen Mitarbeiter/innen der ZAGJP ein. Die Einstellung des Verfahrens wird am 29.05.1996 rechtskräftig.

7.11.1996 – Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) veranstaltet in Bern im Haus der Schweizerischen Nationalbank ein Experten-Meeting zum Thema Drug-Checking. Zur Frage: „Ecstasy: Sind Monitoring und Pillentests geeignete Instrumente für die Prävention?“ referieren Dr. Richard Müller, Direktor der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA), Martin Sijes, Stiftung De Brijder, Haarlem (NL) und Jaap de Vliege, Drogenexperte der Polizei von Rotterdam (NL). Eve & Rave Schweiz wird offiziell zum Experten-Meeting eingeladen und beteiligt sich rege an der offenen Diskussion.

Chronologie 1997

Januar 1997 – Das Pharmazeutische Institut der Universität Bern vereinbart mit Eve & Rave Schweiz im Rahmen eines auf ein Jahr beschränkten Pilotversuchs Ecstasy-Pillen qualitativ und quantitativ zu analysieren. Dieser rein zu Forschungszwecken eingerichteten Pilotversuch geschieht nicht im Sinne eines Dienstleistungsauftrages, sondern ist Bestandteil eines vom BAG unterstützten Forschungsprojektes „Ecstasy-Monitoring“ gemäß vertraglicher Regelung vom 12. März 1996 (Vertrag Nr. 316.93.0372) zwischen dem BAG und dem Pharmazeutischen Institut der Universität Bern. Die Analysen werden von der öffentlichen Hand finanziert. Es entstehen somit keine Kosten für die an den Tests interessierten Drogengebraucher/innen. Die Kosten für die mit der Analytik verbundenen Infrastruktur (Entgegennahme, Kodierung, Katalogisierung, Vermessung, Weiterleitung, etc. der Pillen und die Veröffentlichung der Resultate in Listen) werden von Eve & Rave Schweiz übernommen. Im Jahr 1997 werden weit über 250 Proben zur Untersuchung in das Institut weitergeleitet. Verschiedentlich kommen mehrere Proben aus einer Herstellungscharge ins Labor. In diesem Fall wird nur jeweils eine Probe in die Liste aufgenommen und in der Statistik als nur eine einzige Probe erfasst. Insgesamt sind 183 verschiedene Proben in der Statistik erfasst und in der Pillenliste von 1997 aufgelistet.

1.04.1997 – Der Tagesanzeiger vermeldet unter der Überschrift „Noch kein Ecstasy-Test – Rechtsunsicherheit bleibt: Die Unsicherheit über die Zulässigkeit von Ecstasy-Tests bleibt vorerst bestehen: Ein vom Bundesamt für Gesundheitswesen bestelltes Gutachten brachte nicht die erhoffte Klarheit.“ In dem Artikel wird BAG-Direktor Thomas Zeltner mit den Worten zitiert, dass das Gutachten „ambivalent ausgefallen“ sei und es habe nicht die erhoffte Klarheit gebracht. Deshalb könne das BAG noch kein grünes Licht für ein Ecstasy-Testing geben.

Das von dem Berner Juristen Dr. Hansjörg Seiler erarbeitete Rechtsgutachten ist per 21. Februar 1997 signiert und in der Folge nicht mehr abgeändert worden. Das Gutachten wird erst am 2. Juni 1997 veröffentlicht, am gleichen Tag, an dem auch das von der ZAGJP in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Peter Albrecht, dem Strafgerichtspräsidenten von Basel-Stadt, zum gleichen Fragenkomplex anlässlich einer von Eve & Rave Schweiz organisierten Fachtagung „Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene“ in Zürich der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Nach der Veröffentlichung der Gutachten, die zu übereinstimmenden Ergebnissen bezüglich der Legalität des Ecstasy-Testing gekommen, stellt das BAG die Legalität des Testens von Ecstasy-Pillen nicht mehr in Frage. BAG-Direktor Thomas Zeltner muss sich jedoch die Frage gefallen lassen, was ihn zu der nicht nachvollziehbaren, weil sachlich falschen, Aussage veranlasste, das Gutachten sei „ambivalent ausgefallen“.

Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, dass aus dem Bericht von Martin Huber im Tagesanzeiger deutlich hervorgeht, dass die Einsicht einer Notwendigkeit derartige Tests durchzuführen beim BAG durchaus nicht fehlt. Wörtlich heißt es „Auch für BAG-Direktor Thomas Zeltner steht fest, dass es einen Bedarf an solchen Tests gibt.“ Dem aufmerksamen Beobachter der ganzen Vorgänge in diesem Bereich drängt sich hier die Frage auf, ob eventuell von politischer Seite Druck auf den BAG-Direktor ausgeübt wurde, den legalen Status des Drug-Checking-Programms noch nicht der Öffentlichkeit kund zu tun, sondern die Bevölkerung noch eine Weile diesbezüglich im Unklaren zu lassen. Von ganz besonderem Interesse ist hier auch die Frage, sollte dies der Fall sein, wer hinter dieser repressiven Energie steht. Es stimmt einen außerordentlich nachdenklich, wenn man sich des Eindrucks nicht verwehren kann, dass intelligente und sachkundige Persönlichkeiten in ihrem Amt sich aufgrund nicht durchschaubarer politischer Gegebenheiten genötigt sehen, die Prioritäten in ihren Aussagen nach anderen Kriterien zu setzen, als nach denen, die im Einklang mit der eigenen Erkenntnis und Überzeugung sind.

Titelseite des Buches Drug-Checking von Hans Cousto. Die erste Auflage erschien 1997, die zweite 1999.
Titelseite des Buches Drug-Checking von Hans Cousto. Die erste Auflage erschien 1997, die zweite 1999.

2.06.1997 – Eve & Rave Schweiz lädt zur Fachtagung „Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice“ im Kirchgemeindehaus Außersihl in Zürich ein. Prof. Dr. Peter Albrecht, Strafgerichtspräsident von Basel-Stadt, stellt dort sein von der ZAGJP in Auftrag gegebenes Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ecstasy-Testings der Öffentlichkeit vor. Gemäß diesem Gutachten ist das Durchführen eines Drug-Checking-Programms nicht rechtswidrig. Genötigt durch die Veröffentlichung des oben bezeichneten Rechtgutachtens, stellt das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) am gleichen Tag ein eigenes in Auftrag gegebenes und bislang unter Verschluss gehaltenes Gutachten von Dr. Hansjörg Seiler (datiert vom 21.02.1997) zum gleichen Thema in Bern der Öffentlichkeit vor. Auch das „Juristische Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings“ ist zum gleichen Schluss gekommen: Drug-Checking-Programme und -Monitoring sind in der Schweiz nicht illegal.

Beide Rechtsgutachten sind vollständig mit allen Quellenangaben in dem Fachbuch „Drug-Checking – Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen“ von Hans Cousto abgedruckt (Nachtschatten Verlag). Ebenso sind der Beitrag von Prof. Dr. Peter Albrecht an dieser Tagung als auch die dort verfasste „Zürcher Resolution vom 2. Juni“ zum Thema Drug-Checking in vollem Wortlaut im DrugChecking-Buch veröffentlicht.

An der Tagung „Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice“ von Eve & Rave Schweiz in Zürich nehmen über hundert Delegierte öffentlicher und privater Institutionen und Organisationen teil. An der Fachtagung in Zürich referieren die renommiertesten Fachleute aus der ganzen Schweiz, so:

• Franz Vollenweider, Dr. med., Oberarzt, Forschungsabteilung, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, zum Thema: Erste Resultate der Projektstudie: „Kognitive und somatische Kurz- und Langzeiteffekte von Ecstasy“.
• Rudolf Brenneisen, Prof. Dr. pharm., Departement für klinische Forschung, Universität Bern, zum Thema: „Zur pharmakologischen (und toxikologischen) Besonderheit von Partydrogen: Folgerungen bezüglich Durchführung von Labortests“.
• Felix Gutzwiller, Prof. Dr. med., Leiter des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin, Universität Zürich, zum Thema: „Grenzen, Glaubwürdigkeit und Wirkung öffentlicher und privater Gesundheitsvorsorge am Beispiel des sich ausbreitenden Mischkonsums von Partydrogen“.
• Peter Albrecht, Prof. Dr. jur., Strafgerichtspräsident der Stadt Basel, zum Thema: „Der Gesundheitsschutz im Konflikt mit dem Betäubungsmittelgesetz“.
• Thomas Kessler, Leiter der Abteilung Drogenfragen, Justizdirektion der Stadt Basel, zum Thema: „Diskussion weiterer Schritte eines nationalen Drug-Checking“.
• Patrick Walder, Journalist und Co-Autor zweier Bücher über Ecstasy aus Zürich und Günter Amendt, Sozialwissenschaftler und Sachbuchautor aus Hamburg gemeinsam zum Thema: „Ecstasy & Co. – Alles über Partydrogen“ bei gleichzeitiger Vorstellung ihres neuen Buches, dass unter obigen Titel im Rowohlt-Taschenbuch-Verlag in Hamburg erschienen ist.

Chronologie 1998

Januar 1998 – Das Forschungsprojekt „Ecstasy-Monitoring“ des BAG wird nicht verlängert, so dass Eve & Rave Schweiz keine Analysen am Pharmazeutischen Institut der Universität Bern mehr in Auftrag geben kann. Eve & Rave Schweiz stellt jedoch das Drug-Checking-Programm nicht ein, sondern lässt die Analysen in verschiedenen zur Analytik von Betäubungsmitteln legitimierten Labors auf eigene Rechnung durchführen. Die Resultate wurden als Pillenliste 1998 veröffentlicht.

Sommer 1998 – Die Stiftung Contact in Bern erfüllt im Rahmen ihrer ambulanten Jugend-, Eltern- und Drogenarbeit verschiedene Aufgaben. Entsprechend vielfältig sind ihre Angebote und Dienstleistungen, die koordiniert und geleitet werden müssen. Eine dieser Dienstleistungen war das Pilotprojekt Ecstasy (Pilot E), das in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern realisiert wurde. Das Pilotprojekt Ecstasy wurde in den Jahren 1998 und 1999 durchgeführt. Im Gegensatz zu Eve & Rave wurden die Analysen nicht in einem stationären Labor, sondern vor Ort an den Parties durchgeführt. Mobilität, genaue Identifizierung und Quantifizierung der Substanzen ließen sich erst verwirklichen, als Daniel Allemann, Mitarbeiter des Pharmazeutischen Kontrollabors des Kantons Bern, ein mobiles Analysesystem aus dem Bestand des Kantonsapothekeramtes mittels HPLC (high performance liquid chromatography) konstruierte. Diese technische Entwicklung gestattete Präventionsarbeit vor Ort mittels präziser qualitativ hochstehender Mess- und Analysetechnik. Auf 17 Parties wurden insgesamt 162 Proben untersucht.

Die weitere Entwicklung und die derzeitige Vorgehensweise im Bereich Drug-Checking in der Schweiz kann der „Studie zu den Effekten der Drug-Checking-Angebote in der Schweiz“ von der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten und dem Forschungsinstitut Interface (Politikstudien Forschung Beratung GmbH) in Luzern entnommen werden.

Extrem hochdosierte Ecstasytabletten mit mehr als 200 Milligramm Wirkstoff; Fotos von Saferparty in Zürich

Würdigung

Mit dem „Lifetime Award“ des Swiss Nightlife Award 2017 wurde Daniel Allemann für seine langjährige Pionierarbeit im Bereich des Drug-Checking und damit auch für seinen Beitrag zur Partysicherheit in der Schweiz geehrt. Diese Würdigung hat Daniel Allemann für sein stetiges Engagement wahrlich verdient, ist er doch seit mehr als zwei Jahrzehnte immer wieder mit seinem mobilen Labor in Clubs und auf Festivals präsent, analysiert Proben und informiert Leute. Ohne seine Arbeit gäbe es heute wohl kaum ein so ausgereiftes System von Drug-Checking-Programmen.

Eine Würdigung für sein Engagement hat hier auch Alexander Bücheli verdient, der über viele Jahre hinweg maßgeblich am Aufbau des Drug-Checking-Programms von safer party in Zürich gearbeitet hat wie auch maßgeblich an der Entwicklung des Drogeninformationszentrums DIZ in Zürich beteiligt war. Die Warnungen von saferparty werden nicht nur in der Schweiz sondern auch im benachbarten Ausland von vielen Menschen gelesen und beim Konsum entsprechender Substanzen in das individuelle Risikomanagement einbezogen. Seit 2015 ist Alexander Bücheli selbständiger Berater in Präventions- und Schadensminderungsanliegen, Projektmitarbeiter Safer Nightlife Schweiz und international ein gern gesehener Referent auf Kongressen. Seine Programme dort sind oft recht dicht gedrängt, wie man dem Programm der Stadt nach Acht Konferenz 2017 in Berlin entnehmen kann. 2019 gehörte Alexander Bücheli zu den Kuratoren der Stadt nach Acht Konferenz 2019 in Berlin .

Vergleiche hierzu in diesem Blog

[21.01.2021] Zu oft zu hoch dosiert
[07.01.2021] Vorerst kein Drug-Checking in Deutschland
[31.12.2020] Daten und Fakten zu Kokain
[13.12.2020] Haschisch mit hohem THC-Gehalt
[26.11.2020] Gesetzesantrag des Landes Hessen

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https://blogs.taz.de/drogerie/2021/03/12/drug-checking-in-der-schweiz/

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