vonChristian Russau 15.12.2017

Latin@rama

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Zwei Berichte über die Frage der Kollaboration von Volkswagen do Brasil mit den Repressionsorganen der brasilianischen Militärdiktatur machen in den Medien die Tage die Runde. Einer erstellt vom Bielefelder Historiker Christopher Kopper, den dieser im Auftrag der vormaligen VW-Vorstandsfrau Christine Hohmann-Dennhardt erstellte und die am Donnerstag in São Bernardo do Campo veröffentlicht wurde. Der andere ist vom ehemaligen Polizeikommissar Guaracy Mingardi, der sie als offizieller Gutachter der brasilianischen Bundesstaatsanwaltschaft, die in dem Fall seit September 2015 ermittelt, erstellt hat.

Beide Berichte widmen sich den vom brasilianischen Betroffenen- und Menschenrechtskollektiv Fórum de Trabalhadores por Verdade, Justiça e Reparação („Arbeiterforum für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung“) in ihrer Anzeige vom 22. September 2015 erhobenen Vorwürfen gegen Volkswagen do Brasil, die sich grob einteilen lassen in die Fragen 1) aktive Mitwirkung an Verhaftung von VW-Mitarbeitern, 2) Schikane und Entlassungen von oppositionellen Mitarbeitern, 3) Beihilfe zur Folter, 4) Unterstützung des Folterzentrums Operação Bandeirante (OBAN), ab 1970 berüchtigt unter dem Namen DOI-CODI und 5) Verschwörung und Mitwirkung am Militärputsch von 1964.

Der Bericht des brasilianischen Gutachters Guaracy Mingardi bestätigt grundsätzlich die Vorwürfe der Kollaboration VWs mit der Militärdiktatur. Mingardi bestätigt „nicht nur die Kollaboration durch den Informationsaustausch [mit den Repressionsorganen], sondern auch die aktive Repression der eigenen Mitarbeiter“. Die Aussagen der ehemaligen VW-Mitarbeiter Lúcio Bellentani (Foto) und Heinrich Plagge, dass sie am Arbeitsplatz bei VW unter Beisein der VW-Sicherheitskräfte von Agenten der politischen Polizei des DOPS gefangen genommen wurden und von dort ins Folterzentrum DOPS verschleppt wurden, werden von Mingardi durch dessen Recherchen ebenfalls explizit bestätigt.

Mingardi bestätigt ebenfalls die Aussage Heinrich Plagges. Dieser hatte Mitte 2017 seine Aussage vor den Staatsanwälten getätigt. Am 8. August 1972 wurde er demnach gegen 14 Uhr in das Büro des VW-do-Brasil-Managers Ruy Luiz Giometti gerufen, wo neben Giometti zwei Unbekannte auf ihn warteten und ihn für verhaftet erklärten. Plagge wurde in das DOPS verschleppt, dort 30 Tage lang gefoltert und anschließend in ein Gefängnis verlegt, aus dem er am 6. Dezember – rund vier Monate nach seiner Verschleppung – freigelassen wurde. Am 22. Dezember 1972, 16 Tage nach seiner Entlassung, erhielt er die Kündigung durch Volkswagen.

Auch Heinrich Plagges Frau hat dieses Jahr beim Staatsanwalt ausgesagt: Sie berichtet, wie an jenem 8. August 1972 am Nachmittag ein höherer VW-Mitarbeiter zu ihr nach Haus kam und ihr mitteilte, ihr Mann habe kurzfristig für die Firma auf Dienstreise gehen müssen, daher habe er keine Zeit mehr gehabt, ihr dies mitzuteilen. Erst Monate später habe sie erfahren, wo Plagge war: im Folterzentrum DOPS. Dies weist eindeutig nicht nur auf Kenntnis der Verhaftung Plagges seitens des höheren Managements von VW do Brasil hin, sondern auch auf den mutmaßlichen Versuch, die Taten der Militärdiktatur zu verschleiern.

Der Kopper-Bericht seinerseits bestätigt ebenfalls die Kollaboration von VW do Brasil mit den Repressionsorganen:

1969 begann die Zusammenarbeit des Werkschutzes mit der Politischen Polizei des Regimes (DEOPS), die erst 1979 endete. Diese Zusammenarbeit kam maßgeblich durch den Leiter des Werkschutzes Ademar Rudge zustande, der sich aufgrund seiner früheren Position als Stabsoffizier der Armee den Sicherheitsorganen besonders verpflichtet fühlte. Er handelte dabei auf eigene Initiative, aber mit dem stillschweigenden Wissen des Vorstands.

Da es keine gesetzliche Anzeigepflicht für oppositionelle Meinungsäußerungen gab, agierte die Leitung des Werkschutzes bei der Überwachung und Denunziation oppositioneller Aktivitäten in der Belegschaft auf eigene Verantwortung und aus der als selbstverständlich empfundenen politischen Loyalität zum Militärregime. Obwohl sich der Anteil des Werkschutzes bei der Aufdeckung und Verhaftung einer illegalen kommunistischen Gruppe nicht genau bestimmen lässt, hätte ein nicht kooperatives Verhalten des Werkschutzes die Festnahmen zumindest verzögern und eventuell verhindern können.

Der Werkschutz überwachte oppositionelle Aktivitäten seiner Beschäftigten und erleichterte durch sein Verhalten die Verhaftung von mindestens sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als der Einsatz von Folter durch die Politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war.

Bemerkenswert ist, wie Volkswagen in der am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung des Konzerns auf folgende, geschickt im Schnelldurchlauf mehrere und vor allem verschiedene Tatbestände und historische Entwicklungen salopp miteinander verknüpfende Formulierung kommt: „Vor dem Hintergrund der wissenschaftlich ausgewerteten Quellen kommt Professor Kopper zum Ergebnis, dass ‚eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedern des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil und der Politischen Polizei (DOPS) des früheren Militärregimes stattgefunden hat. Aber es konnten jedoch keine klaren Beweise gefunden werden, dass die Zusammenarbeit auf einem institutionellen Handeln seitens des Unternehmens basiert.‘ Kopper führt weiter aus, dass ein unternehmerischer und kultureller Wandel 1979 und in den frühen 1980er Jahren einsetzte, als Volkswagen do Brasil mit der Einrichtung eines Betriebsrates zu einem Vorreiter der betrieblichen Mitbestimmung in Brasilien wurde. Als Novum erfolgte dort 1982 eine Betriebsratswahl in einem geheimen Wahlverfahren, das auch Gewerkschaftsmitglieder nicht mehr benachteiligte.“

Was bei den Leserinnen und Lesern hängen bleibt, wäre demnach: Einerseits „eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedern des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil und der Politischen Polizei (DOPS) des früheren Militärregimes“ und andererseits dass „jedoch keine klaren Beweise gefunden w[u]rden, dass die Zusammenarbeit auf einem institutionellen Handeln seitens des Unternehmens basiert“, bevor ganz schnell geschickt der zeitliche Fokus von den „bleiernen Jahren“ der brasilianischen Militärdiktatur, 1969 bis 1975, hin zu den Jahren der langsamen schrittweisen Öffnung ab 1979 verschoben wird, wo dann auf den in der Tat „unternehmerischen und kulturellen Wandel“ des Unternehmens als fortschrittlichem, Arbeiter/innenrechte anerkennenden und fördernden Unternehmen eingegangen wird. Dies hat VW in seiner Pressemitteilung geschickt gemacht – und die Mehrzahl der Presse ist prompt darauf reingefallen und hat dies so übernommen.

Um den Blick auf die beiden Analysen zu schärfen, fokussieren wir auf die bleiernen Jahre 1969 bis 1975. VW schreibt in der Pressemitteilung, dass „jedoch keine klaren Beweise gefunden werden, dass die Zusammenarbeit auf einem institutionellen Handeln seitens des Unternehmens basiert“. Also nur Einzelfälle „einzelner Mitglieder des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil“? Christopher Kopper schreibt: Der Werkschutzchef Adhemar Rudge habe „auf eigene Initiative, aber mit dem stillschweigenden Wissen des Vorstands“ gehandelt.

Das klingt schon gar nicht mehr so nach Einzeltat, denn wenn der weisungsbefugte Vorstand von VW do Brasil darüber Bescheid wusste, und damals, wie Christopher Kopper schreibt, „der Einsatz von Folter durch die politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war“, dann hat der damalige Vorstand von VW do Brasil wissentlich und billigend in Kauf genommen, dass sein ihm weisungsgebunden unterstellter Werkschutz Menschen der Folter ausgeliefert hat. Wann, wenn nicht in diesem Fall, sollte von Beihilfe zur Folter gesprochen werden?

Doch es geht noch weiter und wird noch düsterer für den damaligen „Saubermann“, „O Homem Volkswagen“, den damaligen langjährigen VW-do-Brasil-Chef Wolfgang Sauer. Diesem attestiert Christopher Kopper: „Das Management von VW do Brasil verhielt sich gegenüber der Militärregierung uneingeschränkt loyal und teilte ihre wirtschaftspolitischen und innenpolitischen Ziele.“ Aber es ging in der Tat noch darüber hinaus, wie ein Blick in den Bericht des Gutachters der brasilianischen Bundesstaatsanwaltschaft zeigt. Guaracy Mingardi zitiert ein Dokument aus den Akten des Inlandsgeheimdienstes der Militärdiktatur SNI. Dieses Dokument besteht aus einem Telex vom 11.9.1975, das vom Ministerium für Arbeit und Rentenversicherung besprochen wurde.

Der Inhalt: VW-Werkschutzchef Adhemar Rudge erklärt darin das Vorgehen bei der Erstellung und Weitergabe von Daten an die Geheimdienststellen: „Die bekannten Daten wurden dem Direktor vorgelegt, da dieser – neben der Unterstützung der Durchführung von Operationen zur Information[sgewinnung] – als Präsident [der Firma] die Verantwortung über die Freigabe anderer Unterstützungen, auch permanenten Charakters, hat, die den OI („OI = órgãos de informação“, also Geheimdienstorgane) bereitgestellt werden. Der Direktor-Präsident, Herr Wo[lf]gang Sauer, wollte sich über die Situation besser ins Bild setzen und sie mit dem Rechtsberater Dr. Jacy Mendonça, besprechen“.

Der Gutachter Guaracy Mingardi schlussfolgert (Seite 28 des Guaracy-Berichts) daraus: „Dies zeigt klar und deutlich, dass der Werkschutz von Volkswagen sich mit dem [Geheimdienst] SNI abgestimmt hat. Und vor allem, dass es seitens des Firmendirektors [Wolfgang Sauer] Kenntnisse über diese Vorgänge gab, der überdies die Möglichkeit hatte, die „anderen Unterstützungen“ an die Geheimdienstorgane zu bewilligen.“

Das klingt doch schon nach deutlich mehr als der von VW in der Pressemitteilung vertretenen These der Einzelfälle „einzelner Mitglieder des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil“.

Die Frage Wie viel wusste das Management, welche Verantwortung hatte die Führung?“ scheint damit unausweichlich dahin zu weisen: Das höchste Management von VW do Brasil, Herr Wolfgang Sauer, wusste Bescheid, dass und wie Informationen seines ihm weisungsgebunden unterstellten Werkschutzes an die Repressionsorgane der brasilianischen Militärdiktatur weiter gegeben wurden, ja, sehr wahrscheinlich auch mehr: Sauer ließ die von Rudge zusammen gestellten Informationen, bevor sie an die Agenten der Repression weiter gegeben wurden, zur Freigabe erst über seinen Schreibtisch laufen. Wie das, wenn es, wie Christopher Kopper schreibt, „zu einem Zeitpunkt [erfolgte], als der Einsatz von Folter durch die Politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war“, nicht als vorsätzliche und wissentliche Beihilfe zur Folter gewertet werden kann, erschließt sich Beobachtern in der Tat nicht.

Leider geht es noch weiter. Es geht dabei um die Frage, hat VW do Brasil – wie andere Firmen auch – dem Folterzentrum Operação Bandeirante (OBAN), ab 1970 berüchtigt unter dem Namen DOI-CODI, finanzielle oder Sachleistungs-Unterstützung zukommen lassen?

Christopher Kopper schreibt dazu (Seite 114): „Für die Vermutung, dass VW do Brasil den Betrieb eines Folterzentrums der Streitkräfte (DOI-CODI) materiell unterstützte, fanden sich keine eindeutigen Indizien. Eine indirekte finanzielle Beteiligung durch die Mitgliedsbeiträge an den Industrieverband FIESP ist ebenso möglich wie die kostenlose Gestellung von Fahrzeugen.“ Auf Seite 50 schreibt er: „Da keine Akten der OBAN überliefert sind, lässt sich die Frage nach ihrer materiellen Unterstützung durch die Autoindustrie im allgemeinen und durch VW im besonderen nur durch Zeugenaussagen von Angehörigen der OBAN klären. […] Da der Industrieverband FIESP die OBAN aktiv unterstützte und VW zu den größten Mitgliedern des Verbandes gehörte, erscheint eine direkte (durch die Gestellung von Fahrzeugen) oder indirekte materielle Förderung der OBAN (über die Mitgliedsbeiträge an die FIESP) durch VW do Brasil wahrscheinlich.“

Der brasilianische Gutachter Guaracy Mingardi geht da deutlich weiter. Auf Seite 63 schreibt er: „So bleiben keine Zweifel, dass es wirklich Unterstützung seitens Volkswagen für das [Folterzentrum] OBAN und vielleicht selbst für das [spätere so genannte Folterzentrum] DOI-CODI gegeben hat”.

Das OBAN wurde 1969 gegründet, 1970 in DOI-CODI umbenannt und dem Heer unterstellt. Dort wurden 66 Menschen ermordet, 39 von denen starben dort unter der Folter, neuesten Erhebungen zufolge wurden dort 2.000 Menschen eingekerkert, meist ohne Prozess, sehr viele wurden gefoltert. Genaue Zahlen kennt niemand, denn nahezu alle Dokumente wurden vernichtet. Bekannt ist, dass das OBAN in seiner Anfangszeit als Folterzentrum Finanzprobleme hatte und dass die Unternehmerschaft São Paulos Geldspenden von durchschnittlich 100.000 US-Dollar je Jahr sammelte und dem OBAN spendete.

Dass VW sich, wie andere Firmen auch, an der Sammelaktion für das Folterzentrum beteiligt habe, wird in mehreren diesbezüglichen Untersuchungen behauptet, aber es fehlt noch immer der konkrete Beweis, der die direkte Verbindung zwischen den Firmen im Einzelnen und dem OBAN herstellt – eben weil „keine Akten der OBAN überliefert sind“. Nun hat der Gutachter Guaracy Mingardi im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Quellen zusammen gesichtet und kommt zu dem Schluss, dass eben „es keine Zweifel“ gebe, dass VW das Folterzentrum OBAN unterstützt hat. Damit fiele Volkswagen eine Mitschuld für die im OBAN, dem späteren DOI-CODI, Ermordeten und Gefolterten zu. Die Anschuldigung zur Beihilfe zur Folter und zum Mord seitens VW do Brasil erhält dadurch sogar systemischen Charakter.

Vielleicht ist es dies, was die Verantwortlichen bei VW do Brasil zu folgendem Schritt bewog. Am Freitag berichtete das Handelsblatt:

Bei Volkswagen gibt es keine Entscheidung darüber, ob die ehemaligen brasilianischen VW-Mitarbeiter nicht auch entschädigt werden müssten, hieß es dazu aus Unternehmenskreisen. Auf der deutschen Seite herrscht weitestgehend Einigkeit darüber, dass Geld nach Südamerika fließen soll. Volkswagen wollte dafür einen neuen Opferfonds auflegen, aus dem die Entschädigungszahlungen gespeist würden. Der VW-Konzern hat Erfahrungen damit – auch ehemalige Zwangsarbeiter, die während des Nationalsozialismus in den Fabriken des Konzerns eingesetzt worden waren, bekommen Entschädigungen aus einem solchen Fonds.

Doch die Idee aus Deutschland stieß auf wenig Gegenliebe bei den südamerikanischen Volkswagen-Kollegen. Sie warnten eindringlich davor, auch in Brasilien Entschädigungen zu zahlen. „Das wird uferlos, Volkswagen macht damit ein großes Fass auf“, ließ das brasilianische Management die Zentrale in Wolfsburg wissen. Die finanziellen Folgen seien unabsehbar. Die Südamerikaner setzten sich am Ende durch, zunächst wird es keinen Entschädigungsfonds geben.

Ahnen die Verantwortlichen bei VW do Brasil vielleicht die Brisanz der Tatsache, wenn es als erwiesen gilt, dass VW die Folterzentren finanziell und per Sachspenden unterstützt hat? Meinen die Verantwortlichen bei VW do Brasil – und infolge dessen deren Vorgesetzte in Wolfsburg – mit dem Satz „Das wird uferlos, Volkswagen macht damit ein großes Fass auf“ die Möglichkeit, dass die Opfer von Folter und Einkerkerung, die Angehörigen der im OBAN bzw. DOI-CODI Ermordeten ebenfalls Kollektiventschädigung verlangen könnten? Ja, die Opfergruppe weist in der Tat weit über die der ehemaligen VW-Mitarbeiter/innen hinaus und schließt all diejenigen mit ein, die im OBAN und späteren DOI-CODI eingekerkert, gefoltert, ermordet wurden. Die Anschuldigung zur Beihilfe zur Folter seitens VW do Brasil hat systemischen Charakter.

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