vonDetlef Georgia Schulze 19.01.2024

Theorie als Praxis

Hier bloggt Detlef Georgia Schulze über theoretische Aspekte des Politischen.

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Gestern begann vor dem Landgericht Hamburg das bisher fünfte sog. Rondenbarg-Ver­fahren. Von den ersten vier fanden zwei ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg statt; zwei vor dem Bezirksgericht Zürich.

Rondenbarg ist der Name einer Straße im Hamburger Stadtteil Altona, in der 2017 eine Demonstration gegen den damaligen G20-Gipfel in Hamburg von der Polizei gestoppt und zerschlagen wurde.

  • Über eines der beiden Züricher Verfahren, in dessen Rahmen zwei von drei An­geklagten verurteilten wurde, hatte ich hier am Mittwoch berichtet.
  • Das zweite Züricher Verfahren endete mit einem Freispruch (mehr dazu: siehe unten).
  • Eines der beiden bisherigen Hamburger Verfahren wurde nach Auskunft der Pressestelle der Hamburger Ordentlichen Gerichtsbarkeit (im folgenden: Gerichts-Pressestel­le) eingestellt: „Im Zusammenhang mit dem Zusammenstoß am Rondenbarg wurde im Jahr 2017 eine Hauptverhandlung gegen einen zum damaligen Zeit­punkt in Untersuchungshaft befindlichen 18 bzw. 19 Jahre alten Italiener vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona begonnen, aber nicht abgeschlossen, weil die zu­ständige Jugendrichterin mutterschutzbedingt an der weiteren Mitwirkung gehin­dert war. Im Sommer 2023 wurde das Verfahren im Hinblick auf die 2017 erlitte­ne Untersuchungshaft, die lange Verfahrensdauer und den Umstand eingestellt, dass der Angeklagte seit 2017 keine Straftaten begangen hat.“
  • Das andere ältere Hamburger Verfahren1 scheint dagegen (noch) nicht einge­stellt worden zu sein: „Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Verfahren nach wie vor anhängig“, so der Pressesprecher.

abo

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Sehen wir uns zunächst das zweite Züricher Urteil an, bevor wir zu der gestrigen und heutigen mündlichen Verhandlung in Hamburg kommen, über die schon von Katharina Schipkowski im redaktionellen Teil der taz (und auch in verschiedenen anderen Medi­en2) berichtet wurde.

Ein Freispruch aus Zürich – aber mit fraglichem Verständnis für den deutschen Landfriedensbruch-Paragraphen

Fortsetzung in der .pdf-Datei.


1 „Eine weitere Hauptverhandlung im Zusammenhang mit dem Zusammenstoß am Rondenbarg wurde Ende 2020 vor dem Landgericht Hamburg begonnen, aber wegen der sich Anfang 2021 zuspitzenden Corona-Infektionslage mit Blick darauf ausgesetzt, dass die Angeklagten zum Teil lange Anfahrtswege zu den Terminen zurücklegen mussten.“

2 Es berichteten außerdem mindestens: nd (Rondenbarg-Prozess beginnt in Hamburg. Laut Richterin keine hohen Strafen mehr zu erwarten), jW (Auftakt zur dritten Runde. Hamburg: Rondenbarg-Prozess gegen fünf G20-Gegner begonnen), NDR (Prozess um Ausschreitungen bei G20-Gipfel in Hamburg) und MoPo (Sieben Jahre nach G20: Prozess gegen sechs Randalierer und G20-Prozess in Hamburg: Mitmarschiert und Jahre später vor Gericht – ist das gerecht? [paywall]).

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