Seit Freitag ist das Bezirksgericht in Washington D.C. für den Bundes-Strafprozeß gegen Trump wegen seines Versuchs, das 2020er Wahlergebnis zu kippen, wieder zuständig, nachdem das Verfahren dort zuletzt wegen der von Trump beanspruchten präsidialen Immunität auf Eis lag. Nun kam das Verfahren vom U.S. Supreme Court – nach dessen Entscheidung zur Immunitäts-Frage (siehe zu dieser: taz-Blog vom 04.07. und 06.07.2024; wird fortgesetzt, sobald ich dafür ein Zeitfenster finde) – zurück zum District Court. Bereits am Samstag traf die dort zuständige Bundesrichterin zwei Entscheidungen:
Zum einen wies sie den Antrag Trumps, die Anklage wegen angeblich boshaft-selektiver Strafverfolgung („selective and vindictive prosecutorial ground“) abzuweisen, zurück:
16-seitige Begründung der Richterin:
Außerdem hat die Richterin eine sog. status conference für Freitag, den 16. August angesetzt, um den Fortgang des Verfahrens mit den Beteiligten zu erörtern: