vonDetlef Georgia Schulze 24.06.2022

Theorie als Praxis

Hier bloggt Detlef Georgia Schulze über theoretische Aspekte des Politischen.

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Im langfristigen Trend reduzierten Frauen ihren Zeitaufwand für Hausarbeit, ohne daß der von Männern deutlich stieg. Gleichzeitig stieg der Zeitaufwand von Frau­en für Erwerbsarbeit stärker als der von Männern.

Im zweiten Teil meiner Artikel-Serie zur Kapitalismus-Theorie von Nancy Fraser bezog ich mich kurz auf die Zeitverwendungs-Erhebung des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2012/2013. Zur Zeit führt das Bundesamt gerade eine neue Erhebung durch. – Aufgrund von Nachfragen noch ein paar Erläuterungen zu Methode und Ergebnissen der bisherigen Erhebungen sowie zu ähnlichen Stu­dien.

Daten zur Zeitverwendung werden bspw. auch im Rahmen des Sozio-oekonomi­schen Panel (SOEP) erhoben. Diese Erhebungen haben den Vorteil, jährlich durchgeführt zu werden; die Ergebnisse werden aber oft nur für die Werktage oder aber für Werktage und Wochenende getrennt ausgewiesen, ohne Tages-Durch­schnitt oder Wochensummen zu berechnen und zu veröffentlichen. – Schließlich liegen aus der pairfam-Erhebung Daten sowohl für 2019 als auch 2020 vor.

Im folgenden werden vor allem fünf Aspekte dargestellt: (1.) Die (amtliche) Zuord­nung von Wegzeiten zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen; (2.) die auffällige Gegenläufigkeit der Entwicklung des durchschnittlichen Er­werbsarbeits-Zeitaufwandes der Gesamtbevölkerung (ab 10 Jahren) und des durchschnittlichen Er­werbsarbeits-Zeitaufwandes der Erwerbstätigen; (3.) die finanziellen Auswirkun­gen der Abnahme des durchschnittlichen Erwerbsarbeits-Zeitaufwandes der Er­werbstätigen und insbesondere der abhängig Beschäftigten; (4.) Unterschiede im Hausarbeits- und Erwerbsarbeits-Zeitaufwand von Männern und Frauen und (5.) Modifikationen dieses Unterschiedes von 1991 bis in die Anfangszeit der Covid-19-Pandemie hinein.

Methode

Für die laufende Erhebung der Zeiterhebung des Statistischen Bundesamtes wer­den die Mitglieder von 10.000 Haushalten befragten, soweit die Haushaltsmitglie­der 10 Jahre oder älter sind. Dafür führen die Befragten ein sog. Zeittagebuch: Sie „erfassen an drei Tagen ihre vollständigen Tagesabläufe in einem Tagebuch – von Arbeit oder Schule über Hobbies, Mediennutzung, Wegezeiten mit Auto, Bus, Bahn oder zu Fuß bis zu Einkaufen, Kinderbetreuung und ehrenamtlichen Tätig­keiten. Zudem beantworten die Teilnehmenden einige Fragen zum Haushalt, zur Person und zum persönlichen Zeitempfinden.“ (Pressemitteilung Nr. 468 des Statistischen Bundesamtes vom 5. Oktober 2021) Dies kann diesmal sowohl auf Papier als auch mittels einer App geschehen.

Mittels eines sog. „Quotenplans“ wird sichergestellt, daß die Befragten für jedes Bundesland z.B. hinsichtlich Anzahl der Paarhaushalte mit Kindern, Anzahl der Al­leinerziehenden-Haushalte, Anzahl der Alleinlebenden repräsentativ ist (ebd.)

Die Erhebungen werden circa alle zehn Jahre durchgeführt (FAQ zur Zeitverwendungs-Erhebung 2022). Die jetzt laufende Erhebung ist die vierte; die erste fand 1991/92 statt (Erläuterungen zum Tabellenband mit den Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2012/13, S. 4). Die Ergebnisse für die laufende Untersuchung werden erst 2024 vorliegen, wie das Statistische Bundesamt auf Anfrage mitteilte. Der gerade genannte Tabellenband zur Erhebung 2012/13 war am 18. Mai 2015 erschienen (ebd., S. 1).

Die Erhebung 2012/13 umfaßte „Informationen von 5.040 Haushalten und 33.842 Tagebuchtagen von Personen ab 10 Jahren“ (ebd.). „Von August 2012 bis Juli 2013 wurden etwa 5.000 Haushalte mit rund 11.000 Personen ab 10 Jahre auf freiwilliger Basis befragt.“ (Pressebroschüre Wie die Zeit vergeht, 2015, 5)

Tätigkeitsgebiete

In meinem Artikel zu Nancy Frasers Kapitalismus-Theorie hatte ich eine sehr gro­be Darstellung der Ergebnisse gewählt – mir kam es vor allem auf das Verhältnis von Haus- und Erwerbsarbeit in der Gesamtbevölkerung an.

Dafür nahm ich eine Untergliederung in neun Tätigkeitsgebiete vor:

▪ 1 – Persönlicher Bereich, Physiologische Regeneration
2 – Erwerbstätigkeit
3 – Qualifikation, Bildung
4 – Haushaltsführung und Betreuung der Familie
5 – Ehrenamt, freiwilliges Engagement, Unterstützung anderer Haushalte
▪ 6 – Versammlungen, Wegezeit (incl. Wegezeit für 5)
▪ 7 – Soziales Leben und Unterhaltung
▪ 8 – Sport, Hobbys, Spiele
▪ 9 – Mediennutzung.

Wegezeiten

Wie schon in den Erläuterungen zu der Graphik gesagt: „Das Statistische Bundes­amt faßt Nr. 5 und 6 zu einer Gruppe zusammen. Auch für die anderen Gruppen werden bei feinerer Untergliederung teilweise Wegezeiten ausgewiesen.“ Damit und mit der Klammeranmerkung bei Nr. 6 sollte gesagt sein:

▪ Die bei Nr. 6 genannte Wegezeit ist ausschließlich die Wegezeit zu Ver­sammlungen und außerdem zu „Ehrenamt, freiwilliges Engagement, Unter­stützung anderer Haushalte“ (= meine Nr. 5). Insoweit enthalten die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen keine Differenzierung.

▪ Auch für andere Tätigkeitsgebiete werden teilweise Wegezeiten ausgewiesen. Diese gehören aber nicht zu meiner Nr. 6, sondern sind bspw. Teil der Anga­ben zu „Erwerbstätigkeit“ und „Haushaltsführung und Betreuung der Familie“.

Das Tätigkeitsgebiet Erwerbstätigkeit ist wie folgt untergliedert (Zeitangaben je­weils pro Tag [nicht: Werktag] für alle EinwohnerInnen ab 10 Jahre):

▪ Haupterwerbstätigkeit 2:18 Std.:Min.
▪ Nebenerwerbstätigkeit 0:02 Std.:Min.
Andere Tätigkeiten in Verbindung mit Erwerbstätigkeit 0:05 Std.:Min.
▫ darunter Arbeitssuche 0:00 Std.:Min.
▪ Wegezeiten Erwerbstätigkeit 0:18 Std.:Min.
darunter:
▫ Wegezeiten Haupterwerbstätigkeit 0:17 Std.:Min.
▫ Wegezeiten Nebenerwerbstätigkeit (0:00 Std.:Min.) (ebd., 11)

Die Klammer um die Zeitangabe für „Wegezeiten Nebenerwerbstätigkeit“ bedeu­tet, daß die Angabe auf Informationen für nur „zwischen 50 und 200 Tagebuchta­gen“ beruht und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. Liegen zu einem Tätigkeits­gebiet Informationen aus weniger als 50 Tagebuchtagen vor, wird die Zahl gar nicht veröffentlicht (ebd., 6).

Das Tätigkeitsgebiet „Haushaltsführung und Betreuung der Familie“ hat zehn Un­terpunkte, die ihrerseits weiter untergliedert sind. Von den insgesamt 3:07 Std.:Min., die im Durchschnitt für „Haushaltsführung und Betreuung der Familie“ entfallen (ebd., 11), werden 17 Minuten für damit verbundene Wege verwendet (ebd., 13).

Wegezeiten sind außerdem
▪ für „Qualifikation, Bildung“ (33 Minuten),
▪ für „Soziales Leben und Unterhaltung“ (14 Minuten; davon 6 für „Kultur und Unterhaltung“ und die anderen 8 Minuten unter anderem für „soziale Kon­takte“)
sowie
▪ für „Sport, Hobbys, Spiele“ (8 Minuten)
ausgewiesen. Insgesamt machen die ausgewiesenen Wegezeiten also 90 Minu­ten (= 1 ½ Stunden) aus.

Unterschiede bei Zeitverwendung zwischen Männern und Frauen

Wenn wir uns nun die bereits bekannte Graphik nach männlichen und weiblichen Befragten getrennt ansehen, ergibt sich folgendes Bild: Der Bereich der bunten ‚Tortenstückchen‘ ist für die weiblichen Befragten etwas größer als für die männli­chen Befragten:

▪ Die weiblichen Befragten leisten insg. mehr Arbeit als die männlichen (13 Minuten pro Tag bzw. rund 3 1/3 Tage pro Jahr; https://datawrapper.dwcdn.net/96Zft) (unter den volljährigen Befragten be­trägt dieser Unterschied sogar eine ganze Stunde [Pressebroschüre Wie die Zeit vergeht, 2015, 7]).
▪ Die weiblichen Befragten leisten aber deutlich weniger Erwerbsarbeit und – stärker ausgeprägt – deutlich mehr Haus- und Erziehungsarbeit (im folgen­den abgekürzt als „Hausarbeit“ bezeichnet; amtlich: „Haushaltsführung und Betreuung der Familie“).
▪ Außerdem fällt noch der geringere Zeitaufwand von Frauen für Sport etc. und Mediennutzung auf.
▪ Von dem höheren Zeitaufwand von Frauen für den „Persönlichen Bereich“ und „Physiologische Regeneration“ (Tabellenband mit den Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2012/13, S. 11) entfallen 6 Minuten auf länger Schlafen, 3 Minuten auf länger Essen und Trinken sowie 9 Minuten auf mehr „Andere Tätigkeiten im persönlichen Bereich“ (hinter letzterem dürfte sich u.a. ein höherer Aufwand für Schönheitsarbeit verbergen).

 

Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

Obwohl Frauen mehr (entlohnte und unentlohnte) Arbeit als Männer leisten, haben sie ein geringeres Einkommen als Männer – wobei die Beweiskraft der zwei fol­genden Graphiken aber stark eingeschränkt ist, da sie keine (oder nur zufällig) geldliche und naturale (Wohnung, Essen, …) Unterhaltungsleistungen berück­sichtigen, woraus sich der hohe Anteil von Personen ganz ohne „persönliches […] Nettoeinkommen“ erklärt:

Alle Männer und Frauen

 

 

Nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

Für 2019 liegen diese Zahlen auch differenziert nach der Quelle des überwiegen­den Lebensunterhalts der jeweiligen Person vor:

Unabhängig von der Art des überwiegenden Lebensunterhalts sehen wir wieder die Ungleichverteilung der Einkommen: Die Tortenstückchen in den hellen Farben (für die niedrigen Einkommen) fallen bei den Frauen deutlich größer aus als bei den Männern. Dies gilt unabhängig von der Art des überwiegenden Lebensunter­halts. Im Gegenzug sind unter den Männern die hohen Einkommen (in den dunk­len Farben) häufiger vertreten. Diese Statistik leidet aber an demselben Mangel wie die vorstehende Graphik: Unterhalt zählt gar nicht als „persönliches“ Einkom­men.

Einkommensunterschiede zwischen alleinstehenden Männern und Frauen

Dieser Mangel der vorstehenden Schaubilder 4 und 5 wird aber zumindest redu­ziert, wenn wir uns nun speziell die kinderlosen Alleinstehenden ohne die ledigen Kinder, die noch im Elternhaushalt leben, ansehen. Für diese spielt der Ehegatten-Unterhalt per definitionem keine Rolle – die Nicht-Erfassung des Unterhalts als persönliches Einkommen der unterhalt-empfangenden Person spielt insoweit also keine Rolle (weil Alleinstehende – wie gesagt – eh keinen Ehegatten-Unterhalt erhalten; nach-ehelicher Unterhalt spielt aber eine Rolle).

Mit der Arbeitsverteilung verhält es sich unter den Alleinlebenden folgendermaßen:

Alleinlebende Männer Alleinlebende Frauen
Std.:Min Min. Std.:Min. Min.
Erwerbstätigkeit 3:20 200 2:18 138
Qualifikation, Bildung (0:11) 11 (0:10) 10
Haushaltsführung und Betreuung der Familie 2:32 152 3:38 218
Ehrenamt, freiwilliges Engagement (0:08) 8 (0:08) 8
Unterstützung anderer Haushalte (0:08) 8 0:12 12
Summe 6:19 379 6:26 386

Quelle: Tabellenband mit den Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2012/13, S. 35 und 36 + eigene Umrechnung in Minuten.

Nun ist allerdings zweierlei zu beachten: Nicht alle Alleinstehenden sind kinderlos (manche sind vielmehr alleinerziehend); und nicht alle Alleinstehenden sind auch alleinlebend. Über 90 % der kinderlosen Alleinstehenden, die nicht mehr im Eltern­haushalt wohnen, leben aber in der Tat in 1-Personen-Haushalten.

Die Gruppen
▪ der kinderlosen Alleinstehenden, die nicht mehr im Elternhaushalt leben, aus Schaubild 6 (zur Einkommensverteilung)
und
▪ der Alleinlebenden aus vorstehender Tabelle (zur Arbeitsverteilung)
dürften sich also ziemlich stark überschneiden. Und in der Tat: Wenn wir uns die in Schaubild 6 dargestellte Einkommensverteilung speziell für die über 90-prozentige Teilmenge derjenigen (in Schaubild 6 Erfaßten), die in einen 1-Personen-Haushal­ten wohnen (also Alleinlebend sind) ansehen (https://datawrapper.dwcdn.net/ZFAKj), dann ergeben sich kaum Unterschiede:
▪ Sowohl bei den Männern als auch den Frauen ist der Anteil der drei untersten Einkommensklasse in der Teilmenge nur etwas niedriger und der Anteil drei höchsten Einkommensklassen nur etwas größer.
▪ In Bezug auf die niedrigen ist der Geschlechterunterschied etwas kleiner; in Bezug hohen Einkommensklassen etwas größer.
▪ Alle Unterschiede bewegen sich im Bereich hinter dem Komma.

Auch in diesem Kreis, in dem Ehegatten- und elterlicher Unterhalt für Kinder kaum eine Rolle spielt, haben wir also die Kombination von weiblicher Mehrarbeit und weiblichen Minderverdienstes…

Haushaltseinkommen nach Geschlecht des Haushaltsmitgliedes, das das Haupteinkommen des Haushalts bezieht

Sehen wir uns schließlich noch das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen nach Geschlecht des Haushaltsmitgliedes, das das Haupteinkommen des Haushalts bezieht, an. Auch hier können wir die Nicht-Erfassung von Unterhaltszahlungen vernachlässigen:

▪ Sie verschieben ohnehin vor allem Einkommen innerhalb der Haushalte (zwischen den Ehegatten sowie von Eltern zu Kindern), aber beeinflussen die Höhe des Haushaltseinkommens ‚von außen‘ wenig.

▪ Soweit Frauen die Haupteinkommensbezieherin ihres Haushalts sind, kom­men sie in der Regel ohnehin nicht als Empfängerinnen von Ehegatten-Un­terhalt in Betracht (Ausnahme: getrennt lebende Ehepaare).

In der folgenden Graphik sehen wir, daß Haushalte mit Haupteinkommensbezie­herin ein deutlich geringeres Monatsnettoeinkommen als Haushalte mit Hauptein­kommensbezieher haben. Dies können wir als Indiz dafür nehmen, daß

▪ auch das persönliche Einkommen von Frauen, die immerhin ein so hohes Einkommen haben, daß sie Haupteinkommensbezieherin ihres Haushalts sind, im gesellschaftlichen Durchschnitt niedriger ist

▪ als das von Männern, die Haupteinkommensbezieher ihres Haushalts sind.

Dieser Vergleich ist deshalb aufschlußreich, weil in ihm das Einkommen der Haupteinkommensbezieherin durch die statistische Nicht-Erfassung von Unterhalt nicht unterschätzt wird, da HaupteinkommensbezieherInnen eh kaum als Unter­haltsberechtigte in Betracht kommen.

Angemerkt sei noch:

Es zwar durchaus denkbar, daß einzelne Befragte (bei Frage 179) ihre empfange­nen Unterhaltszahlungen als „persönliches“ Einkommen angegeben. Denn in den Erläuterungen zu dem Mikrozensus-Fragebogen 2019 (der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; S. 58) wurde das „persönliche Nettoeinkommen“ un­ter anderem definiert als „weitere Einkünfte und Einnahmen (z. B. aus unterneh­merischer Tätigkeit, Kapitalerträge)“ (meine Hv.). Diese Subsumtion dürfte aber für die meisten Menschen – wegen der (wenn auch nur beispielhaften) Erwähnung von „unternehmerischer Tätigkeit“ und „Kapitalerträge“ – eher fernliegen. Hinzu­kommen zwei praktische Probleme:

▪ Häufig wird gar nicht ein bestimmter Betrag als Unterhalt an einzelne Haus­haltsmitglieder ausgezahlt wird, sondern Wohnung, Lebensmittel, Fernseher etc. stehen für alle Hausmitglieder zur Benutzung zur Verfügung.

▪ Ebenfalls auf S. 58 des Fragebogens ist das „Haushaltsnettoeinkommen“ als „die Summe der Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt“ im Haus­halt definiert.
Würde nun aber Unterhalt als Einkommen der unterhalts-empfangenden Person gezählt, so würde der nämliche Betrag doppelt im Haushaltseinkom­men auftauchen: Zunächst einmal als (i.d.R.: Erwerbsarbeit)Einkommen der unterhalts-verpflichteten Person und ein zweites Mal als (Unterhalts)Ein­kommen der empfangenden Person.

Zu beachten ist noch: Die vorhergehende Frage 178 lautete 2019: „Beziehen Sie (weitere) Einkünfte?“ („weitere“ = neben Renten und anderen öffentlichen Leistun­gen). Dort war Antwortmöglichkeit 6: „private Unterstützung, Unterhalt“ (S. 57).

In den zusätzlichen Erläuterungen (auf S. 71) zu dieser Frage heißt es allerdings: „Private Unterstützungen (‚6‘) können z. B. auch die Zahlungen sein, mit denen auswärts studierende Kinder von ihren Eltern unterstützt werden.“ (meine Hv.) – Dies unterstreicht, daß haushalts-interne (zumal: naturale) Unterhaltsleistungen nicht mit „persönliches Einkommen“ gemeint sind.

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Im nächsten Teil wird es vor allem um die Gegenläufigkeit der Entwicklung des durchschnittlichen Erwerbsarbeits-Zeitaufwandes der Gesamtbevölkerung (ab 10 Jahren) und des durchschnittlichen Erwerbsarbeits-Zeitaufwandes der Erwerbstä­tigen gehen.

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