vonhausblog 16.11.2020

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„‚Schafft es nur selten über die Grenze‘, ‚Unser Quotenschwarzer‘, ‚Noch mehr Flaschen aus dem Ausland‘ – was nach NPD-Wahlplakaten aus den Neunzigern klingt, ist die aktuelle Werbekampagne für einen Smoothie der Marke True Fruits. Ihr Clou: Das pürierte Obst befindet sich in einer schwarzen Flasche.“

Das schrieb die taz in einer Kolumne zu dem Getränkehersteller, der seit Jahren mit allerlei provozierender Werbung Aufsehen zu erregen suchte.

Im Februar 2019 wandte sich der Saftladen erneut an die Öffentlichkeit und postete (auszugsweise):

„Liebe Freunde, liebe vermeintlich Diskriminierte, liebe Dumme,
uns erreichen zurzeit über die sozialen Netzwerke einige Nachrichten und auch Kritik. Man wirft uns Rassismus, Sexismus oder gar die Förderung von „Rape Culture“ vor. Wir sind das regelmäßige Lamento einiger Zwangsempörter gewöhnt und entschuldigen uns bei allen, die davon ebenfalls zu Recht gelangweilt sind. Diesmal geht es um ein Best-of verschiedener Slogans, die schon ein paar Jahre zurückliegen.

Dazu zählt auch unsere Kampagne, die wir 2017 als deutsches Unternehmen in Österreich geschaltet haben mit Plakattexten wie ‚Schafft es nur selten über die Grenze‘ oder ‚Noch mehr Flaschen aus dem Ausland‘…

Und wenn nun genau diese Gruppe von dummen Menschen (ganz egal ob weiß, schwarz, weiblich, männlich, hetero- oder homosexuell, mit Holzbein oder Sprachfehler) meint ohne mal kurz nachzudenken mit brennender Mistgabel auf die digitalen Barrikaden gehen zu müssen und wie ein pöbelnder Mob Hetze gegen uns zu betreiben, ja dann senden wir ihnen eben ein kräftiges „Fuck you!“.

Was sollen wir auch anderes tun, denn Intelligenz lässt sich nun mal schwer versenden! Grundsätzlich möchten wir Euch aber darauf hinweisen, dass wir auch zukünftig Werbung betreiben werden, die ein gewisses Maß an Intelligenz und Humor voraussetzen wird. Ihr werdet bei uns also immer wieder auf dieser Art der Kommunikation stoßen, die dumme Menschen falsch verstehen könnten.“

Laut mündlicher Verhandlung des OLG Köln gewinnt die taz den Prozess

Die taz fing sich für die Kritik an der Werbung erst eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ein, dann eine Verurteilung zur Hauptsache. Die von der taz kritisierte Werbung sei schon alt, aktuell nehme der Saftladen das Getränk sogar vom Markt. In der mündlichen Verhandlung über die Berufung führte das OLG Köln aus, daß die taz den Prozess gewinnen wird.

1. Sei die Darstellung der taz wahr, denn auch das neuerliche Aufgreifen des Slogans in dem oben wiedergegebenen post stelle Werbung dar,

2. Jedenfalls bemühe sich die Firma erneut und nachhaltig darum, die Werbung zu rechtfertigen. Es sei daher nicht zu erkennen, warum ihr geschäftliches Ansehen durch die Darstellung, die Werbung sei aktuell, beeinträchtigt werde, wenn sie doch die Werbung verteidige und ihre Kritiker verhöhne.

true fruits verteidigt diskriminierende Werbung

Das Argument ihres Anwaltes, es handele sich um eine „Jugendsünde“, verwarf das Gericht: Das Gegenteil habe sie in dem post erklärt und die Werbung verteidigt.

Nun denn: Die taz wird die schöne und gut geschriebene Kolumne alsbald wieder online stellen und zugänglich machen, sobald das schriftliche Urteil vorliegt.

Von Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt und langjähriger taz-Verteidiger

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https://blogs.taz.de/hausblog/olg-koeln-rehabilitiert-die-taz/

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