vonMartin Kaul 26.05.2013

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Einmal im Jahr berichtet das Bundesinnenministerium dem Deutschen Bundestag darüber, wie es um die Korruptionsprävention in 22 deutschen Bundesbehörden steht. Dieser Bericht wird meist im Juni erstellt und berichtet dann über das Vorjahr. An dem Bericht für das Jahr 2012 wird also noch gearbeitet. Das besondere an den Jahresberichten ist: Das Innenministerium hält sie für geheim genug, um sie nie zu veröffentlichen. Das könnte daran liegen, dass die Berichte besonders deutlich die Defizite aufzeigen, die es im Bereich der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung noch immer gibt. So zeigt der Jahresbericht 2011 etwa, dass das Bundeskanzleramt bei der Korruptionsprävention besonders hinterherhinkt. Auch ist die statistische Grundlage des Berichts äußerst dürftig. Zusammengefasst: Ein Ruhmesblatt war der Jahresbericht noch nie.

In den vergangenen Jahren war es also nie die Bundesregierung, sondern stets Transparency Deutschland, die den Bericht letztlich eigenmächtig veröffentlicht hat – zu Recht. Denn was in den Berichten protokolliert wird, ist von öffentlichem Interesse. Dass die Bundesregierung diesem Auskunftsinteresse nicht von selbst nachkommt, ist zu beanstanden. Die Berichte für die Jahre 2007 bis 2010 finden sich hier.

Den aktuellen Bericht über das Jahr 2011 hat die taz auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erhalten. Das Gesetz gestattet allen BürgerInnen, Informationen und Daten einzufordern, die bei Bundesbehörden vorhanden sind. Es ist ein sehr umfassendes Gesetz. Allerdings sind Behörden sehr kreativ darin, Ausnahmeregeln zu erfinden, mit denen sie eine Veröffentlichung umgehen wollen. Die Kollegen bei Zeit Online haben hier aufgeschrieben, mit welchem Einfallsreichtum Bundesbehörden das Recht auf Informationsfreiheit einschränken. Das Bundesinnenministerium gehört hierbei zu den Hauptakteuren. So zitieren die Zeit-Redakteure aus einem Protokoll aus dem Innenministerium, in dem es heißt: “Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe (…) zu prüfen.” Die Zeit-Kollegen fassen zusammen: “Die Beamten sollen also nach Wegen suchen, um diese Anträge abzulehnen.”

In unserem IFG-Bescheid zum Jahresbericht zur Korruptionsprävention werden wir darauf hingewiesen, dass einer Veröffentlichung durch das Bundesinnenministerium nicht zugestimmt werden könne. Wir halten derartige Zustimmungen durch das Innenministerium sachlich und juristisch nicht für nötig. Im Gegenteil: Es gibt keinen Grund, weshalb der Bericht nicht ohnehin schon öffentlich sein sollte.

An dieser Stelle können Sie den Jahresbericht 2011 zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung einsehen.

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https://blogs.taz.de/hausblog/zur-einsicht-jahresbericht-korruptionspravention/

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kommentare

  • OK. Das Thema ist richtig und wichtig.

    Mittlerweile befasst sich jedes größere Unternehmen mit dem Thema und hat entsprechende Anti-Korruptionsrichtlinien und/oder -Programme.

    Besonders spannend und gesellschaftlich relevant wird es m.E., wenn es um journalistische Erzeugnisse geht.

    Was tut die taz intern zur Verhinderung von Korruption? Wird nur auf Vertrauen und (vermeintliche?) Menschenkenntnis gesetzt oder gibt es anderweitige Sicherheitsmechanismen?

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