Als die neue bolivianische Verfassung im Jahr 2009 die auf Sitten und Gebräuchen beruhende indigene Rechtsprechung formal der gewöhnlichen Justiz gleich stellte, war die Skepsis groß, ob dies nicht zu unprofessionellen willkürlichen Entscheidungen oder gar Lynchjustiz führen werde. (Hier ein Überblick) Der Geltungsbereich wurde durch ein spezielles Gesetz jedoch eingeschränkt. In früheren Beiträgen auf Latinorama haben wir berichtet, wie etwa die Kazike und Richterin Gabriela Rodríguez Fälle illegaler Landnahme gelöst und den Respekt vor ihrem Amt und ihren Entscheidungen erkämpft hat. 2001 schuf der Dachverband der indigenen Völker des Tieflands dann einen eigenen Obersten Indigenen Gerichtshof. Protokollarisch wird er von der gewöhnlichen Justiz inzwischen anerkannt. Staatliche Finanzierung gibt es aber nicht. Und als Hugo Molina, sein derzeitiger Präsident, die Verfassungsmäßigkeit des jüngsten Gesetzes zur möglichen Umwandlung kleinbäuerlichen Landes in Agrarunternehmen bestritt, wurden seine Bedenken von der Regierung ignoriert. Für Latinorama berichtet der oberste indigene Richter über Herausforderungen und Möglichkeiten in seinem Amt.
von Hugo Molina Yurucari
Vor fünf Jahren wurde auf einer Versammlung der Tieflandvölker in San Borja im Beni der Oberste Gerichtshof der Tieflandvölker gegründet. Ziel war es sicher zu stellen, dass die in der Verfassung verankerten Rechte der Indigenen, das ILO Abkommen 169 und die UN-Erklärung zu indigenen Rechten aus dem Jahr 2007 respektiert werden. Insbesondere ging es auch um die Implementierung des bolivianischen Gesetzes zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und zur Funktionsweise der indigenen Justiz. Als Gerichtshof handeln wir im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen.

Keine staatlichen Haushaltsmittel
Wir sind im Obersten Indigenen Gericht zu fünft. Zwei davon halten sich dauerhaft in Santa Cruz auf, die anderen leben in ihren Gemeinden. Denn anders als das Verfassungs- oder das oberste Agrargericht verfügen wir über keine Haushaltsmittel, mit denen wir bestimmte Kosten abdecken könnten. Das hängt mit dem Gesetz zur Abgrenzung der Befugnisse zusammen. Es wurde damals im stillen Kämmerlein vom Parlament verabschiedet. Und vermutlich meinten sie, wir sollten unsere Rechtsprechung ohne Haushaltsmittel ausüben. Die indigenen Völker wurden dazu nicht befragt. So leben wir von einzelnen Fällen vor den ordentlichen Gerichten, bei denen wir Indigene beraten. Manchmal geben sie uns dafür Reis, Bananen oder Maniok, manchmal auch 100 oder 200 Bolivianos (umgerechnet 10 oder 20 Euro). Die (nach dem Regierungswechsel inzwischen wieder vereinigte) CIDOB hat für uns abgesehen von den Räumlichkeiten auch keine Mittel zur Verfügung. Wir fragen deshalb manchmal bei Botschaften oder Stiftungen nach Projektmitteln. Denn dass wir die Fälle nach unseren Sitten und Gebräuchen entscheiden, heißt nicht, dass wir nicht auch Reise- und andere Kosten haben.
Der illegale Goldbergbau ist ein mächtiger Gegner
Besonderes Augenmerk gilt für uns dem Gesetz zum Schutz der besonders gefährdeten Völker. In Bolivien gibt es noch Völker, die sich gegen den Kontakt mit der Restgesellschaft entschieden haben. Zum Beispiel einige Familien der Araonas in der Provinz Pando. Sie leben vom Fischen, der Jagd und dem Sammeln von Waldfrüchten. Es ist wichtig, dass das Territorium, von dem sie abhängen, respektiert wird. Aber in zahlreichen Flüssen des Amazonas-Einzugsgebietes gibt es Bergbauaktivitäten. Bei der Goldgewinnung wird Quecksilber eingesetzt und zahlreiche Familien leiden an den Folgen für ihre Gesundheit: Krebs, Missbildungen bei Neugeborenen. Es gibt Studien, die die Vergiftung nachweisen. Das Problem gibt es im ganzen Amazonas-Einzugsgebiet, aber die Bergbaubetriebe dringen jetzt auch in das Territorium der Araonas ein. Eigentlich liegt es in der Verantwortung der Regierung, klare Maßnahmen dagegen durchzuführen. Wir haben eine Eingabe vor dem Verfassungsgericht gemacht, auf deren Antwort wir noch warten. Das ist alles sehr bürokratisch. Noch gibt es kein Urteil. Eine andere Eingabe haben wir am Gericht von Rurrenabaque in der Provinz Beni gemacht. Das wurde positiv beschieden, aber die Bergbaubetriebe haben das Urteil angefochten. So muss es jetzt vom Verfassungsgericht geprüft werden. Währenddessen halten wir unsere Forderungen aufrecht und koordinieren mit dem Militär Maßnahmen.

Bündnis mit Umweltinitiativen
Das oberste Agrargericht hat vorläufigen Schutz angeordnet. Denn die Verschmutzung der Flüsse ist belegt. Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Bergbau, aber gegen den Einsatz von Quecksilber. Das hat zu einem heftigen Streit mit den Bergbaukooperativen geführt, die wiederum häufig mit Unternehmen verbündet sind. Angesichts dessen ist die Rolle der Indigenen Gerichtsbarkeit fundamental. Wir sorgen uns um die Grundrechte auf Leben und Gesundheit. Wir suchen deshalb die Zusammenarbeit mit Umweltgruppen. Und in Rurrenabaque haben wir uns mit den Indigenen und den Hotelbetrieben verbündet, die dort den Tourismus als Alternative zum Bergbau fördern. Wir wünschen uns, dass solche Munizipien zu bergbaufreien Zonen erklärt werden, so wie bereits in Alto Beni und Palos Blancos geschehen. Von Heute auf Morgen wird so eine Erklärung keine Wirkung zeigen, aber mit der Zeit schon. Denn eine Sache ist, ob die Munizipien wirklich Abgaben aus dem Bergbau erhalten, eine andere, dass die Bergleute den Bürgermeister bestechen.
Die Verfassung autorisiert auch unsere Koordination mit anderen staatlichen und Rechtsinstanzen. Als wir den Präsidenten des obersten Agrargerichtes nach Ixiamas begleitet haben, tauchten die Bergwerkskooperativen auf. Sie wollten uns zur Geisel nehmen und forderten, ihre Aktivitäten zu genehmigen. Dafür seien wir nicht zuständig, haben wir ihnen geantwortet.

Wir seien hergekommen, weil es vor zwei Jahren eine Anzeige gegeben habe, zu der inzwischen auch Schutzmaßnahmen erlassen wurden. Und über die wollten wir sie offiziell informieren. Sie reagierten wütend. In Ixiamas ist der Bürgermeister selbst Mitglied einer Bergbaukooperative. Der wird nichts gegen den Bergbau unternehmen. Und ähnliches geschieht in anderen Landkreisen. Am schwierigsten ist es mit den illegalen Bergbauunternehmen, die einfach auf Gemeindeland oder Staatsland eindringen. Aber selbst wenn sie tatsächlich vom Staat eine Konzession bekommen haben, verschmutzen sie auch das Wasser flussabwärts in anderen Gegenden.
Räumungen von besetztem Land
Vor allem im Osten Boliviens haben wir viele Probleme mit Landspekulanten. Wenn sie Böden innerhalb der indigenen Territorien besetzen, organisieren wir zusammen mit der Polizei die Räumung. Gewöhnlich unterstützen sie uns. Nur wenn sie bestochen sind, gibt es keine Fortschritte. Wir verfügen zwar über ein Protokoll zum Vorgehen mit der Polizei, das muss aber noch bekannter werden. Auch dass wir keine eigenen Mittel haben, schränkt uns bei den vielen nötigen Aktionen sehr ein. Für Räumungen wäre Geld für Verpflegung und Transport nötig. Manchmal bitten wir die Gemeinden, in denen die Besetzungen stattgefunden haben, um einen kleinen Beitrag. Oder wir geben den Dorfautoritäten vor Ort grünes Licht zum Handeln. Die Polizei interveniert nicht, wenn sie keine Mittel dafür bekommt. Das ist eine beschissene Situation. In dem indigenen Territorium Monte Verde, in Guarayos und hier in der Nähe in Pailón ist es deshalb noch nicht zur Räumung gekommen.

Regelmäßiger Austauch mit anderen Rechtsinstanzen
Mit dem Obersten Gerichtshof stehen wir in regelmäßigem Kontakt. Romer Saucedo, der Vorsitzende, ruft mich immer wieder mal an und hat mich auch zur Eröffnung des Arbeitsjahres nach Sucre eingeladen. Laut Verfassung stehen wir auf der gleichen hierarchischen Ebene. Auch wenn es bei unseren Haushaltsmitteln ein großes Problem gibt, haben wir zumindest auf protokollarischer Ebene die Gleichstellung erreicht. Saucedo hat noch einen Besuch hier bei uns ausstehen. Wir müssen die Regeln für die Zusammenarbeit aktualisieren. Aber wir stehen fest zu unserer Aufgabe, über die Rechte der Indigenen zu wachen. Noch werden sie häufig verletzt.
Der Text basiert auf einem Gespräch, das Peter Strack im März 2026 in Santa Cruz mit Hugo Molina geführt und für Latin@rama bearbeitet und übersetzt hat.
Möglich wäre eine Finanzierung, sie ist derzeit aber nicht gesetzlich vorgesehen. Es ist eine der Forderungen der CIDOB an die Regierung, zumindest für die höhere Ebene. Auch wenn unklar ist, in wieweit eine staatliche Finanzierung die Einbindung der indigenen Gerichtsbarkeit in die Gemeindestrukturen schwächen könnte.
Die indigenen Richterinnen und Richter entscheiden nach den traditionellen Sitten und Gebräuchen, berücksichtigen aber und nehmen Bezug auf Verfassung und Gesetze. Eine formale Ausbildung dafür bekommen sie derzeit nicht.