vonPeter Strack 07.12.2022

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Der fünfwöchige Generalstreik im Tiefland-Departament Santa Cruz gegen die Verschiebung der Volkszählung endete Ende November mit einem Kompromiss: Der Zensus soll Anfang 2024 stattfinden. Dafür sollen aber anders als ursprünglich geplant die Ergebnisse rechtzeitig vor den nächsten Wahlen für eine Neueinteilung der Wahlbezirke und eine modifizierte Verteilung der staatlichen Gelder zur Verfügung stehen. Bleibt die Frage, wie ernst letztlich die Behörden das dafür von den Oppositionsparteien und einem Teil der Fraktion der regierenden MAS verabschiedete Gesetz nehmen werden. Evo Morales sprach nach der Unterzeichnung durch Präsident Arce von einem „historischen Irrtum“ und einem Pakt der Straflosigkeit.

Dabei hat die „Bewegung zum Sozialismus“ (MAS) bereits damit begonnen, den mühsam überstandenen Konflikt zur Absicherung der eigenen Macht zu nutzen: Durch Strafverfahren gegen alte und neu sich profilierende Führungspersönlichkeiten. Staatsanwaltschaft und Gerichte werden schon seit Jahren instrumentalisiert, um potentielle politische Opponenten zu neutralisieren (siehe die früheren Beiträge auf latinorama zum lawfare und dem bedauerlichen Zustand des Justizwesen). 

Behilflich dabei auch zahlreiche Richter*innen, gegen die ein oder mehrere Verfahren wegen Korruption oder Rechtsbeugung auf Eis gelegt wurden, oder die nur befristete Verträge haben. Wie abhängig die Gerichte sind zeigte sich auch im Oktober. In einem durchgestochenen Audiomitschnitt eines Telefongesprächs unterhielt sich der Chef der Justiz-Aufsicht mit einem Vertreter der MAS über die Besetzung von Gerichtsposten. Hauptsorge war, wie bei den für 2024 vorgesehenen Richter*innen-Wahlen die Hegemonie der Partei gesichert werden könne. So verwundert kaum, dass die Staatsanwaltschaft nach den Blockaden in Santa Cruz diverse Anzeigen gegen den oppositionellen Gouverneur von Santa Cruz, den Rektor der Staatlichen Universität und den Sprecher des Comité Cívico angenommen hat. Letzterer befand sich während des Streiks bereits in gerichtlich angeordnetem Hausarrest. Dabei geht es um die Vorwürfe der Verschwörung, der Gründung einer kriminellen Vereinigung, Attentate auf staatliche Autoritäten, Diskriminierung sowie um den angerichteten materiellen Schaden. Weitere Anzeigen wegen Behinderung des öffentlichen Verkehrs und des Rechts auf Arbeit etc. sollen folgen. Anders als die Minister oder MAS-Größen, die von der Justiz für nichts verantwortlich gemacht werden, was ihre Fußtruppen anrichten, soll der Universitätsrektor persönlich selbst für den Müll haften, den nicht nur Oppositionelle, sondern auch Regierungsanhänger*innen auf den Straßen hinterlassen hatten. Irgendjemanden müsse man doch in die Verantwortung nehmen, so das Argument des Ministers für öffentliche Bauten. Der hatte selbst höchstpersönlich in die Auseinandersetzung auf den Straßen eingegriffen und gilt als Chef der nach den Parteifarben der MAS benannten sogenannten „Blauen Krieger“. Obwohl es geltendem Recht widerspricht, hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Streikführer der Opposition zunächst gleich mehrere unterschiedliche Prozesse in verschiedenden Städten auf den Weg gebracht. Nun soll es doch ein einziger Prozess werden mit dem Hauptanklagepunkt des Terrorismus, damit das Verfahren in La Paz statt in Santa Cruz stattfinden kann. Und Hauptkläger ist der Sprecher des Gewerkschaftsverbandes aus der Nachbarstadt El Alto, der über 800 Kilometer entfernt vermutlich kaum unter dem Konflikt gelitten hat.

Von fehlenden Beweisen …

Abgelehnt wegen „fehlender Beweise“ wurde von der Generalstaatsanwaltschaft dagegen eine Anzeige gegen Vertreter der MAS wegen dem Versuch der Einkesselung von Santa Cruz durch regierungsnahe Organisationen unter Beteiligung von Ministern und Staatsangestellten. Dabei wäre die Beweiserhebung eigentlich Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Während des Konflikts hatten Anhänger*innen beider Konfliktseiten Straßen blockiert. Und bei dem Versuch der Aufrechterhaltung der eigenen, oder der Auflösung der Blockaden der Gegenseite, wurde auf beiden Seiten in einzelnen Fällen auch Gewalt angewandt.

Generalstaatsanwalt Lanchipa, Foto: Fiscalía General de Bolivia

Fehlende Beweise sind für Oberstaatsanwalt Lanchipa im Fall von Marco Pumari, der 2019 Wahlbetrug in Potosí angezeigt hatte, dagegen überhaupt kein Problem, um eine Anklage gegen ihn anzunehmen und aufrecht zu erhalten. Im Gegenteil: Der ehemalige Sprecher des Comité Cívico aus Potosí sitzt seit einem Jahr im Gefängnis. Die zunächst für sechs Monate angeordnete und laut Strafprozessordnung nur als Ausnahme vorgesehene Untersuchungshaft wurde sogar noch verlängert. Das Argument der Staatsanwaltschaft. Man benötige mehr Zeit. Es sei so schwer, Beweise für die ihm vorgefundenen Taten zu finden.

von erfundenen Beweisen

Dabei sind die Staatsorgane auch keineswegs zimperlich, wenn es darum geht, Haftgründe zu erfinden oder zu fälschen. Ein freiwilliger Feuerwehrmann in Santa Cruz konnte dem Gefängnis jüngst nur entgehen, weil ein Fernsehteam gefilmt hatte, wie Polizisten in geprügelt und gezwungen hatten, für ein „Beweisfoto“ eine Molotov-Bombe in die Hand zu nehmen. Ein Vorgang, der auch das aggressive Vorgehen der Staatsorgane gegenüber den unabhängigen Medien erklärt. Dienstrechtliche Konsequenzen für solche im Amt begangenen Straftaten oder gar eine Strafanzeige? Bislang Fehlanzeige!

Bislang ohne Konsequenzen für die Täter: Dokumentation des ITEI zum Justizversagen im Fall Aramayo

.. und von ignoriertem Beweismaterial

Auch im Fall von Marco Aramayo liegen Beweise für die Rechtsbrüche der Strafverfolgungsbehörden vor . Aramayo hatte Korruption staatlicher Stellen angezeigt, war deswegen aus Rache verhaftet worden, und ist im April an den Folgen von Folter in sechsjähriger Haft gestorben. Das „Institut für Therapie und Studien zu den Folgen von Folter und staatlicher Misshandlung“ (ITEI) hat in einer 90seitigen Dokumentation weit über Hundert Übergriffe gegen den früheren Direktor des „Fonds für Indigene Völker und Kleinbauerngemeinden“ (FONDIOC) mit Nennung der Verantwortlichen öffentlich gemacht. Namentlich benannt auch ein Minister, der ohne dazu befugt zu sein die Verhaftung Aramayos angeordnet hatte. Der Minister wurde bislang ebenso wenig belangt, wie eine lange Liste von Richter*innen, Polizisten oder Mitarbeitende des Strafvollzugs. Auch wenn die Staatsanwaltschaft hier von Amts wegen selbst die Initiative hätte ergreifen müssen.

Die Menschenrechtsverletzungen gegen Marco Aramayo sind bekannt. Hier das Foto einer öffentliche Vorstellung der Dokumentation mit dem Anwalt des Opfers (links), der berichtete, dass seine Arbeit sogar von der Justiz noch behindert und der darüber hinaus anonym bedroht wurde. Foto: Ana Diaz

Strafprozesse zur Eliminierung politischer Konkurrenz

Vernachlässigung der Amtspflichten ist ein für die Staatsanwaltschaft gern genutzter Tatbestand, um gegen Oppositionspolitiker*innen Verfahren zu eröffnen. Vor allem, wenn diese eine eingermassen passable Amtsführung vorzuweisen haben und deshalb als politische Konkurrenz gelten können. Dies dürfte auch bei der frühere Bürgermeisterin von El Alto Soledad Chapetón der Fall sein. In einem der Prozesse gegen sie geht es um die Auszahlung der letzten Rate an eine Baufirma, obwohl diese noch nicht alle Arbeiten bei einem Entwässerungskanal abgeschlossen hatte. Auch wenn für die Zahlungsanweisung vor allem der Mitarbeiter verantwortlich wäre, dessen Prüfung bei der Abnahme anscheinend unvollständig war, wurde gegen Chapetón Strafanzeige erhoben. Nur die Tatsache, dass sie noch eine Kind stillt und dass ein Richter Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hatte, bewahrte sie einstweilen vor der zunächst angeordneten Untersuchungshaft.

Selbstverständlich hat der schon zuvor erwähnte Minister für öffentliche Bauten dagegen nichts zu befürchten, obwohl in seiner Behörde ein millionenschwerer Korruptionsskandal bekannt wurde. Ohnehin wurden die Verfahren gegen den Vertreter der chinesischen Baufirma und untergeordnete Mitarbeiter der Behörde inzwischen unter Geheimhaltung gestellt.

Eine Strafanzeige für administrative Fehler

Mehr als ein dutzend Verfahren laufen auch gegen den Bürgermeister von Cochabamba. Die meisten wurden gestartet, nachdem Manfred Reyes Villa, auch wenn er keineswegs den Ruf eines Saubermannes hat, bei Umfragen zu möglichen Präsidentschaftskandidat*innen einen höheren Zustimmungswert als Ex-Präsident Evo Morales erzielt hatte. In einem der Verfahren geht es um einen vor zwei Jahrzehnten errichteten Stausees, dessen Damm heute Wasser filtriert. Begonnen wurde das Projekt vom Vorgänger, beendet vom Nachfolger. Doch laut Angklage habe der Ex-Militär Reyes Villa es als Präfekt von Cochabamba während der Bauarbeiten versäumt, ein zuständiges Gremium einzuberufen. Deshalb will man ihn nun für die baulichen Mängel verantwortlich machen. Ein anderes Strafverfahren soll wieder aufgenommen werden: Weil die Präfektur Limousinen statt den ursprünglich bewilligten Pickups angeschafft hatte. Dabei hatte Reyes Villa vor den Kommunalwahlen die Kosten für die Fahrzeuge bereits zurückerstattet. Eines der Fahrzeuge wurde in der Regierungszeit der MAS von der Familie der minderjährigen Freundin von Evo Morales genutzt. Diese private Nutzung öffentlicher Güter ist nicht Gegenstand irgendeines Verfahrens.

Extralegale Tötungen und Justizwillkür

Schwerwiegender als diese Form der Kleinkorruption ist dagegen ein Fall außergerichtlicher Tötungen im Hotel Las Américas in Santa Cruz im Jahr 2009. Die Regierung von Evo Morales hatte mit venezolanischer Unterstützung eine rechtsgerichtete Söldnertruppe unterstützt. Mit ihrer Hilfe sollten die damaligen Oppositionsführer geködert und anschließend ins Gefängnis gebracht werden. Die Truppe schien aber selbst den Oligarchen von Santa Cruz zu windig gewesen zu sein, so dass sie nicht anbissen. Da die Hazardeure um den Hungaro-Bolivianer Eduardo Rózsa-Flores aber zu viel wussten, wurden er und zwei weitere Mitglieder in einer Sonderoperation der Polizei getötet. Dies geschah wiederum mit Unterstützung venezolanischer Geheimdienstler. Das hinderte die Justiz allerdings nicht, auf der Grundlage von Fotos oder Telefonlisten zahlreiche derer, mit denen die Gruppe Kontakt aufgenommen hatte, jahrelang ins Gefängnis zu stecken. 2020 unter der Übergangsregierung wurde das Verfahren niedergeschlagen. Die Beschuldigten wurden nach über zehn Jahren „Untersuchungshaft“ freigelassen. Selbstverständlich ohne jegliche Entschädigung des Staates oder auch nur einer Entschuldigung von Seiten der Verantwortlichen. Andere, die ins Exil geflohen waren, kehrten nach Bolivien zurück.

Der Generalstaatsanwalt schert sich nicht um die Aufforderungen des Interamerikanischen Menschenrechtsrats

Es bedurfte des Interamerikanischen Menschenrechtsrats, um den bolivianischen Staat aufzufordern, in angemessener Zeit ein Strafverfahren aufzunehmen, um die von der CIDH dokumentierten schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Fall aufzuklären, die Verantwortlichen zu identifizieren und sie für die außergerichtlichen Tötungen, Folter und über zehnjährige Untersuchungshaft zu bestrafen. Kein Grund für Oberstaatsanwalt Lanchipa, irgendetwas zu unternehmen. So dass irgendwann der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof dies Verfahren wird übernehmen müssen.

Er bereue nicht, damals die Aktion angeordnet und den Zusammenhalt des Vaterlandes verteidigt zu haben, reagierte Evo Morales. Wenn es nötig werde, würde er das Gleiche wieder tun, koste es was es wolle, so der Expräsident. Einstweilen kann er sich noch auf die langen Verfahrenszeiten der nationalen und anschließend der internationalen Gerichte verlassen. Doch irgendwann sind die juristischen Mittel in Bolivien ausgeschöpft und können die Betroffenen sich an die internationalen Gerichte wenden, die am Ende zu einem Urteil kommen werden.

Detaill eines Wandgemäldes von Mario Vargas Cuellar im Hörsaal der Vereinigung der Dozent*innen der Universität Cochabamba

Juristische Verfolgung, um Proteste sozialer Organisationen zu schwächen

Noch vor seiner ersten Regierungsübernahme hatte Evo Morales als damals noch verfolgter Kokabauernführer in einem Gespräch mit einem deutschen Journalisten geäußert, er vertraue nicht in die Menschenrechte und die Institutionen, die sie schützen sollen. Er vertraue in die organisierte Kraft der sozialen Bewegungen. Heute ist die MAS an der Regierung. Und wenn soziale Organisationen wie die Vereinigung der Kokabauern und Kokabäuerinnen der Yungas von La Paz gegen einen konkurrierenden illegalen Kokamarkt der Anhänger*innen von Morales aufbegehren, bekommen sie die gesamte Staatsgewalt zu spüren. Dies schließt auch infiltrierte Polizisten oder Ministeriumsmitarbeiter ein, die bei den Protestaktionen die Gewalt anheizen oder gar selber Sprengstoff zünden. Vermummte Sondereinheiten in Fahrzeugen ohne Nummernschilder nehmen Sprecher*innen der Kokaproduzent*innen-Organisation bei Nacht- und Nebelaktionen fest, damit ein Richter sie erst einmal in Untersuchungshaft steckt. Damit werden sie aus dem Verkehr gezogen und sollen die Proteste erstickt werden. Anders als um die Jahrtausendwende, als Evo Morales die Proteste gegen die Antidrogenpolitik im Chapare anführte, gibt es heute kaum noch wirksame Schutzmechanismen gegen Polizei- und Justizwillkür.

Landbesetzer, die auf Unterstützung der Polizei setzen können

Weit nachsichtiger als mit den Kokabauern der Yungas von La Paz, die den illegalen Kokamarkt einen Tag lang besetzt und dabei unter anderem Mobiliar zerstört hatten, ist die Justiz mit illegalen Landbesetzern im bolivianischen Tiefland.

Opfer von illegalen Landbesetzern wie hier in San Miguel können kaum auf die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden hoffen. In diesem Fall wollte die Polizei den Fotografen festnehmen.

Die Landbesetzer sind Teil der Strategie der „Bewegung zum Sozialismus“, um auch dort die politische Kontrolle zu übernehmen (siehe diesen früheren Beitrag zur internen Kolonisierung auf latinorama). Da sie zur sozialen Basis der Regierung zählen, können sie Straßen blockieren oder in fremdes Gemeindeland eindringen, und bekommen dabei mitunter sogar noch die Unterstützung von der Polizei. Ein emblematischer Fall war der von Las Londras in Guarayos, wo Spekulanten und Agrarunternehmen um Land streiten, das eigentlich ein Forstreservat sein sollte. Im Oktober vergangenen Jahres wurden fast zwei Dutzend Vertreter*innen von Agrarverbänden und der Presse, die die Lage dort prüfen wollten, von einer bewaffneten Gruppe von Landbesetzern festgenommen, manche erlitten Folter. Nach Verhandlungen mit Regierungsvertreter*innen wurden sie schließlich freigelassen. Später schossen Mitglieder der kriminellen Gruppe beim ersten Versuch ihrer Festnahme auf die angereisten Staatsanwälte und Polizisten, die sich in Sicherheit bringen mussten. Schließlich kam es doch zu drei Festnahmen. Zwei der Rädelsführer sind flüchtig. Doch der federführende Staatsanwalt wurde ausgetauscht. Und der letzte der fünf Hauptangeklagten, die teilweise sogar ein Geständnis abgelegt hatten, wurde jüngst aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Familie, eine Wohnung und die Aussicht auf einen Arbeitsplatz reichen anders als bei Marco Pumari in Potosí oder bei den Kokabauernvertreter*innen der Yungas von La Paz für die Anordnung des Hausarrests statt Gefängnis aus. Und dies obwohl ähnliche Verfahren wegen gewalttätiger Landbesetzung gegen die gleichen Personen anhängig sind und der Rädelsführer auch nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft wieder bei Landnahmen gesehen wurde.

Trotz umfassender Strategie der Machterhaltung bröckelt es an der Basis

Die Nachsichtigkeit der Justiz gegenüber den Anhänger*innen der MAS und die Härte gegen Gegner lässt kaum Zweifel, dass die bolivianische Justiz zur politischen Verfolgung eingesetzt wird. Dafür werden die international verankerten Menschenrechte wie auch das nationale Recht verletzt. All das ist Teil der vom früheren Vizepräsidenten Alvaro García Linera schon im Rahmen der Konflikte um die Verabschiedung der neuen Verfassung verkündeten „estratégia militar envolvente“, der „umfassenden militärischen Strategie“ zur Absicherung der eigenen Macht. Sie schließt den Versuch der Kontrolle der öffentlichen Meinung (siehe Teil III der Reihe Operation Macht) ebenso ein wie die Gewalt auf der Straße und die der Staatsorgane (siehe Teil II), die parteipolitische Instrumentalisierung der Steuer- wie auch der Wahlbehörde (siehe Teil I). Schließlich werden die staatlichen Finanzen auch dazu genutzt, klientelistische Abhängigkeiten zu schaffen (siehe den Beitrag „Sozialismus als Etikettenschwindel“ auf Weltsichten).

Dass Anhänger*innen von Evo Morales sich neuerdings selbst über Kontrollen der Finanzbehörden wegen angeblich nicht gezahlter Steuern beklagen, und dass sich frühere treue Gefolgsleute der Regierung aus den indigenen Organisationen enttäuscht von der MAS abwenden, bedeutet aber nicht, dass von den Behörden heute mit dem gleichen Maß gemessen würde. Es bedeutet auch keine Abkehr von der Machtstrategie der MAS. Es zeigt sich allerdings, dass ihre  Basis trotz dieser Strategie von unterschiedlichen Seiten her bröckelt.

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