Vorgestern, nach längerer Abwesenheit aus Düsseldorf, erfuhr mein Kollege Helmut, dass das Verfahren gegen Alatin A. vor ein paar Wochen sang- und klanglos mit einer Verurteilung zu 2 Jahren auf Bewährung beendet wurde. Das OLG hatte dieses Verfahren nicht an die große Glocke gehängt. Anklage und Verteidigung haben Revision eingelegt. Den Bundesanwälten ist die Strafzumessung zu niedrig – sie hatten 3 Jahre Haft beantragt. Die Verteidung ficht das Urteil wegen Verfahrenshindernissen an. Sie hatte von Anfang eine Einstellung des Verfahrens nach § 260 StPO Abs. 3 http://dejure.org/gesetze/StPO/260.html beantragt. Der Prozess war unter den gegenwärtigen§ 129b- Strafverfahren gegen türkische Linke etwas Besonderes, denn A, der Adjutant der Deutschlandführung der Anatolischen Föderation unter Nurhan E. gewesen sein soll, war bei seinem Asylantrag in der Bundesrepublik vom Bundesnachrichtendienst als V-Mann angeworben worden und hatte 6 Jahre lang dem BND zugearbeitet. Er hat den Schlapphüten viel erzählt über die Struktur der Anatolischen Föderation. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, denn alles, was die Zusammenarbeit mit den Schlapphüten des BND betraf, war geheim. Auch die Verteidiger beantragten gelegentlich den Ausschluss der Öffentlichkeit, wie schon berichtet. Der BND hatte dem Mann zwar eine Aussagegenehmigung erteilt, die sei aber derart beschränkt gewesen, dass sie praktisch all das ausschlossen habe, was mit der Zusammenarbeit mit dem Dienst zusammenhängen könnte. Der Senat bat den BND um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung, bekam aber nichts mehr, und ließ es dann dabei bewenden.
Der V-Mann war schon mehrfach Zeuge in Verfahren gegen türkische Linke, z.B. belasteten seine Aussagen Nurhan E. u.a. schwer – (siehe Blog-Eintrag „BND-Zeuge braucht gar nicht zu kommen“ http://blogs.taz.de/terrorismusblog/wp-admin/post.php?action=edit&post=336 ) und http://blogs.taz.de/terrorismusblog/page/3/
Der Senat versuchte dann eine eigene Lösung: dem Angeklagten wurde anheimgestellt, in eigener Sache Aussagen in nichtöffentlicher Sitzung machen zu können. Das aber wollte die Verteidigung nicht, und führte grundsätzliche Erwägungen ins Feld. Wenn eine verweigerte Aussagegenehmigung von einem Gericht durch Vernehmung in einer nicht-öffentlichen Sitzung umgangen werden könnte, so erklärte mir die Verteidigung nach dem Prozess, und das Schule mache, dann könnte man jeden Beamten dazu zwingen, nicht nur Dienstgeheimnisse in nicht-öffentlicher Sitzung preiszugeben, sondern man würde auch den Kreis der Personen, die das mitanhören, unzulässig erweitern, auch wenn diese Personen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Denn außer dem Senat, dem Angeklagten/derVerteidigung und der Anklagevertretung nehmen noch Justizvollzugsbeamte, Protokollanten und evtl Gutachter an geheimen Sitzungen teil.
A. hatte von Februar 2010 bis Dezember 2010 in Untersuchungshaft verbracht, unter den erschwerten Bedingungen, die für alle Verdächtigten in „Terrorismus-Verfahren“ gelten, und war nach der dritten Haftprüfung vom BGH auf freien Fuß gesetzt worden.
Der Mann muß unter ziemlichem Druck stehen. Als der Prozess gegen ihn Anfang des Jahres begonnen hatte, plakatierten Unbekannte sein Bild in Köln und Düsseldorf. Familie, Verwandte oder Freunde waren bei den Verhandlungen nicht zugegen, um ihn zu unterstützen. Meist kam er mit seinen Anwälten und ging wieder mit ihnen.
Der Senat hätte mehr Druck machen können, um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung zu erwirken.
Offen bleiben Fragen: Hat der BND durch die enge Führung des V-Mannes in die Aktivitäten von A. hineingewirkt? Welche Rolle spielte der MIT-Mann „Cihan ABI“? Wohin sind die Erkenntnisse des BND geflossen?
Den Informationsaustausch von Geheimdiensterkenntnissen zwischen Deutschland und der Türkei vor 28 Jahren beschrieb der „Spiegel“ 1983 folgendermaßen http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14020124.html .
Heutzutage ist es ganz offiziell: Seit einem Jahr gibt es eine deutsch-türkische Anti-Terror-Kommission http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=1765.