vonBlogwart 30.10.2009

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Hui… große Aufregung beim Spreeblick über eine Autorin der tazblogs – Eva Schweitzer – die über Nacht zur neuen Haßfigur der Blogosphäre aufstieg, weil sie ein Blog abmahnen ließ. Warum und wie es dazu kam, hätte sie zwar gerne erklärt, aber niemand hat sie danach gefragt. „Warum noch recherchieren wenn man doch gleich publizieren kann“ lautet ein oft geäußerter Vorwurf von „klassischen“ Medienleuten an Blogger und Online-Journalisten – den wir hier auf der Blogwarte ebenso oft zurückweisen. In diesem Fall wäre aber eine Mini-Recherche bei der Betroffenen Pflicht gewesen – und hätte den Artikel dann wohl ganz erübrigt. Warum, schreibt Eva heute in ihrem Blog: Empire strikes back.

Update: Spreeblick hat jetzt einen weiteren Artikel veröffentlicht, in dem Johnny Häusler die Stellungsnahme von Eva Schweitzer kommentiert. Das Ganze eskalierte zu einem „Skandal“ wohl vor allem deshalb, weil der betroffene Blogger sich eine Woche lang nicht traute, bei dem abmahnenden Anwalt anzurufen – und dann die „großen“ Blogger bei Spreeblick und Netzpolitik informierte. Aber auch denen gelang es angeblich nicht, Eva zu erreichen oder ihre mailadresse ausfindig zu machen.  Mit Verlaub, Leute: das ist schon ziemlich lächerlich.

Update 31.10.: Wegen der vielen  empörten Stellungnahmen in Kommentaren und Mails hier einige Klarstellungen, auch wenn die taz  und die tazblogs mit dem „Skandal“ eigentlich nichts zu tun haben:

– nachdem wir von den Veröffentlichung im Spreeblick am Do. gegen 23 Uhr  erfuhren, fragten wir per mail bei Eva Schweitzer nach und erhielten innerhalb von Minuten die entwarnende Antwort, dass sie nicht-kommerzielle Blogger nicht weiter belangen will – diese Entwarnung gaben wir an Johnny Häusler weiter, der sie um 23.50 Uhr postete.

– weil zu diesem Zeitpunkt schon weitere Mails mit Beschwerden bei der taz eingegangen waren, baten wir die Autorin, in ihrem tazblog und gegenüber Spreeblick dazu Stellung zu nehmen,  was sie auch getan und deutlich gemacht hat, dass sie den betroffenen Blogger nicht weiter belangen will.  Insofern ist die Sache erledigt.

– sie wäre auch schon zu erledigen gewesen, wenn sich der abgemahnte Blogger mit dem Anwalt und der Autorin in Verbindung gesetzt hätte. Zumindest vor einer Veröffentlichung gehört eine Rückfrage bei der „anderen Seite“ zu den unverzichtbaren Standards.

– die taz zahlt ihren BloggerInnen kein Zeilenhonorar, noch schreibt sie ihnen vor,was sie zu schreiben haben oder wie sie mit ihren privaten Urheberrechten umgehen. Dass eine Kultur-Korrespondentin, deren Artikel z.B. von Reiseportalen zum Verkauf von Tickets benutzt werden, dagegen vorgeht ist absolut berechtigt. Dass sie  sich dafür nicht selbst durchs www klickt, sondern eine Firma und Anwälte damit betraut, scheint ebenfalls nachvollziehbar.

– dass wir einen Blogger, der angesichts eines Anwaltsbriefs in Schockstarre verfällt und Netzaktivisten, die keinen Kontakt zu einer Autorin eines tazblogs und von  „Zeit“ , „Tagesspiegel“, „Berliner Zeitung“ usw. herstellen können, ein bißchen weltfremd finden: sorry! Wir träumen zwar auch gern von einer Welt ohne Abmahner, Anwälte und Arschlöcher aller Art, wissen aber auch, dass man in der Wirklichkeit  mit all dem umgehen muß.  Deshalb hat die taz einerseits gerade „Bild“ und Kai Diekmann wegen des Urheberrechts an seiner „Penisvergrößerung“ abgemahnt – und andererseits Anfang des Jahres dafür gesorgt, dass Deutschlands berüchtigster Abmahnanwalt, Günther von Gravenreuth, hinter Gitter kommt. In diesem Sinne wünschen wir allen Beteiligten und Lesern nun ein abmahnungsfreies und anbahnungsreiches Wochenende.

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