vonDetlef Georgia Schulze 23.02.2024

Theorie als Praxis

Hier bloggt Detlef Georgia Schulze über theoretische Aspekte des Politischen.

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Anfang Oktober des vergangenen Jahres hieß es in einem Artikel bei netzpolitik.org über das Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche BetreiberInnen des Archivs von linksun­ten.indymedia:

„Einige Tage nach der Durchsuchung [am 02.08.2023] fragte das Stuttgarter Landeskrimi­nalamt erneut nach Passwörtern, da sie die Daten von rund 40 der beschlagnahmten As­servate nicht einmal kopieren konnten, darunter auch die des MacBooks. Sollten wir uns weigern, die Passwörter herauszugeben, drohte das LKA mit Kontaktaufnahme zu unseren Arbeitgeber:innen. Am nächsten Tag wurde einem ebenfalls beschuldigten Kollegen und mir gekündigt, wir waren beide in der Probezeit.“
(https://netzpolitik.org/2023/indymedia-linksunten-ohne-aussicht-auf-entschluesselungserfolg/)

Seit Anfang November des vergangenen Jahres bemühte ich mich bei der Staatsanwalt­schaft Karlsruhe – als sog. „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ – und dem Landeskriminal­amt Stuttgart um eine Bestätigung oder ein klares Dementi.

Gestern kam nun ein – ziemlich (siehe am Ende dieses Artikel) klares – Dementi:

„ich [kann] Ihnen erneut mitteilen, dass sowohl der sachleitenden Staatsanwaltschaft Karlsruhe als auch dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg keine Hinweise vorliegen, dass Passwörter gegen Drohung eingefordert wurden.
Zudem kann ich Ihnen im Hinblick auf ihre konkretisierende Nachfrage mitteilen, dass durch das LKA Baden-Württemberg nicht auf Arbeitgeber der beschuldigten Personen zu­gegangen oder gegenüber den beschuldigten Personen ein solches Vorgehen angekündigt wurde.“

Bleibt zu hoffen, daß die Antwort nicht nur ziemlich klar, sondern auch wahr ist – und das monate-währende Drücken um eine klare Antwort nicht daran lag, daß Lügen vermieden werden sollte… – oder der gestellten Frage immer noch ausgewichen wird.

Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen – hier noch der genaue Verlauf der Fra­gen und Antwort:

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https://blogs.taz.de/theorie-praxis/lka-bawue-dementiert-wirklich/

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kommentare

  • Ich bewundere gern DGS Hartnäckigkeit und argumentative Klarheit.
    Allerdings besteht auch eine Gefahr: Bald nicht mehr den Wald vor lauter Bäumen zu sehen!
    Das Zitat des BVerwG ist klar was der Regelungsgehalt des Vereinsverbots war: der IMC linksunten, also die Menschen die entsprechend ihrem Missionstatement ein interaktives Portal betrieben in dem sie über annonyme Zugänge und eine minimale Moderation sich aufeinander oder nebeneinander bezogene Meinungsäußerungen ermöglichten.
    Das linksunten. archiv folgt gerade nicht diesem Missionstatement oder den Modkriterien, da es schon gar keine neuen Beiträge ermöglicht, sondern die Vergangenheit nur dokumentiert.
    Der Grundsatz der Verwaltungsakzessorität des Strafrechtes steht eindeutig gegen die Auslegungen des 2. Strafsenates und seinem geschwurbelten Auslegungs”künsten” zum “Nachweis” seiner bloßen vagesten Vermutung einer “hinreichenden Wahrscheinlichkeit”. Diese kann sich nicht einmal auf Indizien einer im Sinne der Vereins”tätigkeit” stützen! Sie faselt vielmehr von einem “Denkmal” das im Republish läge, um iregndwann einmal wieder das Portal zu betrieben – mittlerweile nach bald 7 Jahren! Geschweige denn das der IMC eine “fortgesetzte” Tätigkeit erahnen lassen erahnen lässt. Ausser vielleicht den festgenaglten und-sitzenden Fantasien der Vorurteile in den dortigen Köpfen.
    Der Rechtsbruch dieses Senats ist offenkundig.
    Weder irgendein “verständiger” oder auch sonstwie Beobachter ausser vll. böswillig die eigene Gesinnung reproduziereden Justizlern kann im Arikel von FK irgendeinen Hinweis auf den Willen diese offenkundig für niemanden mehr existenten Vereinigung IMC linksunten zu “unterstützen” erkennen. Das Dokument ist eine krude Aneinanderreihung von Mutmassungen über den Autor und seinen “W/i/ollen” bar jeder Tatsachensubstanz.
    Wann kommt diese verfassungswidrige Farce endlich zu einem Ende?

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