vonChristian Russau 22.06.2020

latin@rama

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Seit Dezember 2017 wird in Brasilien um allfällige Entschädigungszahlungen seitens Volkswagen do Brasil für die Kollaboration des Skandalmultis mit den damaligen Repressionsorganen der zivil-militärischen Diktatur in Brasilien (1964-85) gerungen. Nun hat VW überraschend für alle Beteiligten erklärt, diese Verhandlungen ruhen zu lassen.

Dies erfuhr Latin@rama aus gut unterrichteten Kreisen, die an dem Verhandlungsmarathon direkt beteiligt sind. Demnach hat der Multi in einer offiziellen Mitteilung an die Staatsanwaltschaft von São Paulo erklärt, die Beteiligung der Firmenvertreter:innen an den Verhandlungen vorerst ruhen zu lassen, da das Unternehmen infolge der Corona-Pandemie finanzielle Umsatzeinbußen erleide.

In diesem Kampf geht es nicht nur um Entschädigungen, sondern auch um Wahrheit und historische Gerechtigkeit. Seit Ende 2017 hatten die betroffenen Opfer, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen im Streit um ein Schuld- und Verantwortungseingeständnis sowie Entschädigungszahlungen seitens VW do Brasil deutliche Punktsiege eingefahren. Es schien, dass es trotz der historischen Distanz endlich gelingen könnte, die Mitverantwortung des Konzerns an den Repressionsstrukturen der brasilianische Militärdikattur zu beweisen – und dass es zu einem formalen Schuldeingeständnis, einer öffentlichen Entschuldigung sowie individueller Entschädigungen für die betroffenen Arbeiter oder deren verbliebenen Angehörigen als auch zu Kollektiventschädigungszahlungen kommen werde.

Zu Letzterem waren seit Dezember 2017 mehrere Vorschläge gemacht worden. Die überzeugendsten dabei kamen von den Menschenrechtsgruppen, die Finanzmittel für die Errichtung eines umfassenden Erinnerungsmuseums sowie für die Einsetzung eines Fonds zur weitergehenden Erforschung der Kollaboration brasilianischer und multinationaler Firmen mit den Organen der Militärdiktatur fordern. Die Verhandlungen waren unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft von São Paulo gestartet worden.

Beteiligt sind auf der einen Seite diejenigen Personen und Institutionen, die am 22. September 2015 unter Führung des Fórum de Trabalhadores por Verdade, Justiça e Reparação (Arbeiterforum für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung) die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hatten.

Darunter befinden sich die damals noch lebenden betroffenen Opfer – Arbeiter:innen, die von VW do Brasil an die Repressionsorgane der Militärdiktatur ausgeliefert wurden oder am Arbeitsplatz wegen ihrer politischen Einstellung diskriminiert und verfolgt wurden, und die mittlerweile zur besseren Interessensvertretung einen eigenen Verein, die Associação Heinrich Plagge, gegründet haben – , Menschenrechtsgruppen wie das Arbeiterforum für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, brasilianische Gewerkschaftsdachverbände und die lokalen Gewerkschaften von São Bernardo, wo das große VW-Werk liegt, sowie mehrere Menschenrechtsverteidiger:innen. Die andere Seite: Volkswagen do Brasil.

Das unilaterale Aussteigen des deutschen Multis aus dem Verhandlungsprozess ist ein weiterer Skandal, den er sich in dem seit Jahren schwelenden Kampf um Anerkennung und Verantwortung leistet.

https://www.youtube.com/watch?v=DLzSjuJUipU

Seit Ende 2015 untersuchte die Staatsanwaltschaft von São Paulo im Rahmen einer öffentlichen Zivilrechtsklage die Kollaboration von Volkswagen do Brasil mit den Repressionsorganen der brasilianischen Militärdiktatur. Am 22. September 2015 hatte das Fórum de Trabalhadores por Verdade, Justiça e Reparação (Arbeiterforum für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung) eine Anzeige gegen Volkswagen do Brasil bei der Bundesstaatsanwaltschaft in São Paulo eingereicht.

Das Bündnis, das sich aus Betroffenen, Gewerkschafter:innen, Rechtsanwält:innen, sozialen Bewegungen und Menschenrechtsgruppen zusammensetzt, wollte mit dieser Anzeige zivilrechtliche Ermittlungen in Gang setzen, um die gesamte Verstrickung von VW in die Repressionsstrukturen der brasilianischen Militärdiktatur aufzuklären.

Die Anzeige, geführt unter der Aktennummer 1.34.001.006706/2015-26, stützt sich auf Aussagen von Folteropfern wie Lúcio Bellentani und anderen, die diese vor den Wahrheitskommissionen gemacht hatten, sowie auf mehrere in Archiven aufgetauchte Beweise, die die Kollaboration von VW mit den Repressionsorganen belegen sollen.

Ende 2017 wurden zwei historische Untersuchungen vorgelegt (siehe hierzu einen weiteren Latin@rama-Bericht). Einer des Bielefelder Historikers Christopher Kopper, den dieser im Auftrag der vormaligen VW-Vorstandsfrau Christine Hohmann-Dennhardt erstellte und der im Dezember 2017 in São Bernardo do Campo veröffentlicht wurde. Der andere stammt vom ehemaligen Polizeikommissar Guaracy Mingardi, der ihn als offizieller Gutachter der brasilianischen Bundesstaatsanwaltschaft  erstellt und kurz vor Koppers Bericht veröffentlicht hatte.

Der Mingardi-Bericht bestätigte damals „nicht nur die Kollaboration durch den Informationsaustausch [mit den Repressionsorganen], sondern auch die aktive Repression der eigenen Mitarbeiter“. Die Aussagen der ehemaligen VW-Mitarbeiter Lúcio Bellentani (Foto) und Heinrich Plagge, dass sie am Arbeitsplatz bei VW unter Beisein der VW-Sicherheitskräfte von Agenten der politischen Polizei des DOPS gefangen genommen wurden und von dort ins Folterzentrum DOPS verschleppt wurden, werden von Mingardi explizit bestätigt.

Plagge hatte erst Mitte 2017 seine Aussage vor den Staatsanwälten getätigt. Am 8. August 1972 wurde er demnach gegen 14 Uhr in das Büro des VW-do-Brasil-Managers Ruy Luiz Giometti gerufen, wo neben Giometti zwei Unbekannte auf ihn warteten und ihn für verhaftet erklärten. Plagge wurde in das DOPS verschleppt, dort 30 Tage lang gefoltert und anschließend in ein Gefängnis verlegt, aus dem er am 6. Dezember – rund vier Monate nach seiner Verschleppung – freigelassen wurde. Am 22. Dezember 1972, 16 Tage nach seiner Entlassung, erhielt er die Kündigung durch Volkswagen.

Der Kopper-Bericht seinerseits bestätigte ebenfalls die Kollaboration von VW do Brasil mit den Repressionsorganen:

„1969 begann die Zusammenarbeit des Werkschutzes mit der Politischen Polizei des Regimes (DEOPS), die erst 1979 endete. Diese Zusammenarbeit kam maßgeblich durch den Leiter des Werkschutzes Ademar Rudge zustande, der sich aufgrund seiner früheren Position als Stabsoffizier der Armee den Sicherheitsorganen besonders verpflichtet fühlte. Er handelte dabei auf eigene Initiative, aber mit dem stillschweigenden Wissen des Vorstands.

Da es keine gesetzliche Anzeigepflicht für oppositionelle Meinungsäußerungen gab, agierte die Leitung des Werkschutzes bei der Überwachung und Denunziation oppositioneller Aktivitäten in der Belegschaft auf eigene Verantwortung und aus der als selbstverständlich empfundenen politischen Loyalität zum Militärregime. Obwohl sich der Anteil des Werkschutzes bei der Aufdeckung und Verhaftung einer illegalen kommunistischen Gruppe nicht genau bestimmen lässt, hätte ein nicht kooperatives Verhalten des Werkschutzes die Festnahmen zumindest verzögern und eventuell verhindern können.

Der Werkschutz überwachte oppositionelle Aktivitäten seiner Beschäftigten und erleichterte durch sein Verhalten die Verhaftung von mindestens sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als der Einsatz von Folter durch die Politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war.“

Bemerkenswert ist, wie VW in der damaligen Pressemitteilung, die anlässlich der Veröffentlichung des Kopper-Berichts in mehreren Sprachen veröffentlicht wurde, mit den Erkenntnissen des Berichts umging. Volkswagen erklärte, dass „eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedern des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil und der Politischen Polizei (DOPS) des früheren Militärregimes stattgefunden hat. Aber es konnten jedoch keine klaren Beweise gefunden werden, dass die Zusammenarbeit auf einem institutionellen Handeln seitens des Unternehmens basiert.“

Also nur Einzelfälle „einzelner Mitglieder des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil“? Christopher Kopper schrieb in seinem Bericht jedoch klar und deutlich: Der Werkschutzchef Adhemar Rudge habe „auf eigene Initiative, aber mit dem stillschweigenden Wissen des Vorstands“ gehandelt.

Das klingt schon gar nicht mehr so nach Einzeltat, denn wenn der weisungsbefugte Vorstand von VW do Brasil darüber Bescheid wusste, und damals, wie Kopper schreibt, „der Einsatz von Folter durch die politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war“, dann hat der damalige Vorstand wissentlich und billigend in Kauf genommen, dass sein ihm weisungsgebunden unterstellter Werkschutz Menschen der Folter ausgeliefert hat. Wann, wenn nicht in diesem Fall, sollte von Beihilfe zur Folter gesprochen werden?

Doch es geht noch weiter und wird noch düsterer für das Management von VW do Brasil. Diesem attestierte Kopper: „Das Management von VW do Brasil verhielt sich gegenüber der Militärregierung uneingeschränkt loyal und teilte ihre wirtschaftspolitischen und innenpolitischen Ziele.“ Aber es ging in der Tat noch darüber hinaus, wie ein Blick in den Bericht des Gutachters der brasilianischen Bundesstaatsanwaltschaft zeigt. Mingardi zitiert ein Dokument aus den Akten des Inlandsgeheimdienstes der Militärdiktatur SNI. Dieses Dokument besteht aus einem Telex vom 11.9.1975, das vom Ministerium für Arbeit und Rentenversicherung besprochen wurde.

VW-Werkschutzchef Adhemar Rudge erklärt darin das Vorgehen bei der Erstellung und Weitergabe von Daten an die Geheimdienststellen: „Die bekannten Daten wurden dem Direktor vorgelegt, da dieser – neben der Unterstützung der Durchführung von Operationen zur Information[sgewinnung] – als Präsident [der Firma] die Verantwortung über die Freigabe anderer Unterstützungen, auch permanenten Charakters, hat, die den OI („OI = órgãos de informação“, also Geheimdienstorgane) bereitgestellt werden. Der Direktor-Präsident, Herr Wo[lf]gang Sauer, wollte sich über die Situation besser ins Bild setzen und sie mit dem Rechtsberater Dr. Jacy Mendonça, besprechen“.

Gutachter Mingardi schlussfolgerte daraus: „Dies zeigt klar und deutlich, dass der Werkschutz von Volkswagen sich mit dem [Geheimdienst] SNI abgestimmt hat. Und vor allem, dass es seitens des Firmendirektors [Wolfgang Sauer] Kenntnisse über diese Vorgänge gab, der überdies die Möglichkeit hatte, die „anderen Unterstützungen“ an die Geheimdienstorgane zu bewilligen.“ Das klingt doch schon nach deutlich mehr als der von VW in der Pressemitteilung vertretenen These der Einzelfälle „einzelner Mitglieder des Werkschutzes von Volkswagen do Brasil“.

Die Frage „Wie viel wusste das Management, welche Verantwortung hatte die Führung?“ scheint damit unausweichlich dahin zu weisen: Das Management von VW do Brasil wusste Bescheid, dass und wie Informationen seines ihm weisungsgebunden unterstellten Werkschutzes an die Repressionsorgane der brasilianischen Militärdiktatur weiter gegeben wurden, ja, sehr wahrscheinlich auch mehr:

Der VW do Brasil-Chef Wolfgang Sauer ließ die von Rudge zusammen gestellten Informationen, bevor sie an die Agenten der Repression weiter gegeben wurden, zur Freigabe erst über seinen Schreibtisch laufen. Wie das – wenn es, wie Christopher Kopper schreibt, „zu einem Zeitpunkt [erfolgte], als der Einsatz von Folter durch die Politische Polizei bereits in der brasilianischen und in der deutschen Öffentlichkeit bekannt war“ – nicht als vorsätzliche und wissentliche Beihilfe zur Folter gewertet werden kann, erschließt sich Beobachter:innen in der Tat nicht. Sauers Vorgänger wusste ebenso um die damalige Praxis der Folter in Brasilien Bescheid (siehe hierzu Latin@rama). In der Süddeutschen Zeitung zitiert Korrespondent Manfred von Conta in dem Beitrag „Ein Volk bleibt im Schatten. Eindrücke nach drei Monaten Rio“ den damaligen VW do Brasil-Chef, Werner Paul Schmidt:

„Sicher“, sagt er zwischen zwei Schluck Tomatensaft, „foltern Polizei und Militär Gefangene, um wichtige Informationen zu erlangen, sicher wird beim Politisch-Subversiven oft gar kein Gerichtsverfahren mehr gemacht, sondern gleich geschossen, aber eine objektive Berichterstattung müßte jedesmal dazufügen, daß es ohne Härte eben nicht vorwärtsgeht. Und es geht vorwärts.“ (SZ, 16.2.73)

Die von VW do Brasil vertretene „Einzeltäterthese“ und der Ausschluss der Mitverantwortung des Managements für die aktive Kollaboration von Volkswagen do Brasil mit der brasilianischen Militärdiktatur ist eine Farce. Doch jenseits dieser von VW gewählten und die eigene Firma weitestgehend von der historischen Verantwortung freisprechenden Sprachregelung hatte sich VW infolge des öffentlichen Drucks bereit erklärt, an den Verhandlungen um Entschädigungszahlungen unter Vermittlung der Staatsanwaltschaft von São Paulo teilzunehmen.

Im Dezember 2017 wusste das Handelsblatt zu berichten, dass die VW-Konzernzentrale in Wolfsburg Entschädigungszahlungen leisten wollte. „Auf der deutschen Seite herrscht weitestgehend Einigkeit darüber, dass Geld nach Südamerika fließen soll. Volkswagen wollte dafür einen neuen Opferfonds auflegen, aus dem die Entschädigungszahlungen gespeist würden.“

Jedoch hieß es weiter: „Doch die Idee aus Deutschland stieß auf wenig Gegenliebe bei den südamerikanischen Volkswagen-Kollegen. Sie warnten eindringlich davor, auch in Brasilien Entschädigungen zu zahlen. „Das wird uferlos, Volkswagen macht damit ein großes Fass auf“, ließ das brasilianische Management die Zentrale in Wolfsburg wissen. Die finanziellen Folgen seien unabsehbar. Die Südamerikaner setzten sich am Ende durch, zunächst wird es keinen Entschädigungsfonds geben.“

Hat sich nun mit dem einseitig erklärten Ausstieg aus den Entschädigungsverhandlungen das Management der VW-Tochter in São Paulo wieder einmal mit seiner Blockadehaltung gegen die Direktiven aus Wolfsburg durchgesetzt?

Je mehr Zeit vergeht, desto geringer sind die Chancen, dass die letzten Betroffenen eine Entschuldigung und Entschädigungszahlungen noch erleben werden. Die zwei wichtigsten Belastungszeugen und Opfer von VWs Kollaboration mit der brasilianischen Militärdiktatur sind mittlerweile schon tot. Am 6. März 2018 starb Heinrich Plagge, ein Jahr später, am 19. Juni 2019, Lúcio Bellentani. Jahrzehntelanges Ignorieren, Negieren,Hinhalten und nun das erneute Zurückrudern – VW do Brasil überspannt wieder einmal den Bogen.

*Nachtrag vom 24. Juni: Die Staatsanwaltschaft in São Paulo hat auf unsere Anfrage hin bestätigt, dass es den entsprechenden Antrag von VW do Brasil gibt, dass es aber am heutigen Mittwoch, den 24.6.2020, ein Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft und VW gebe. Da der gesamte Verhandlungsprozess vertraulich ist, dürfe die Staatsanwaltschaft allerdings keine Inhalte der Öffentlichkeit bekannt geben. Wird VW do Brasil vielleicht einen Rücktritt vom Rücktritt hinlegen? Latin@rama hält Sie auf dem Laufenden.

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