Ich erhielt heute von der Pressestelle des Landgerichts Karlsruhe und stelle der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung:
1. 10-seitiger Beweisantrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 14.05.2024 (vgl. dazu bereits taz-Blogs vom 15.05. und 22.05.2024 und junge Welt vom 15.05.2024 sowie zur vorausgegangen Beweisanregung: taz-Blogs vom 06.05.2024)
http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2024/08/Beweisantrag_anonym.pdf
2. 35-seitiger ablehnender Beschluß des Landesgerichts Karlsruhe dazu (vgl. dazu bereits taz-Blogs vom 04.06.2024 und junge Welt vom 06.06.2024)
http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2024/08/Beschluss_Beweisantrag_anonymisiert.pdf
Bereits 29.07.2024 hatte mir die Pressestelle des Landgerichts mitgeteilt: „das schriftliche Urteil ist mittlerweile abgesetzt und wird den Verfahrensbeteiligten nunmehr zugestellt.“ – Auch mit der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung dürfte also für die nächsten Tage zu rechnen sein – der hier veröffentlichte Beschluß des Landgerichts gibt schon mal einen gewissen Vorgeschmack davon.
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie an ihrer bereits eingelegten Revision (siehe Kontext: Wochenzeitung vom 12.06.2024 und junge Welt vom 14.06.2024) gegen den Freispruch des angeklagten Radio Dreyeckland-Redakteurs festhält oder sie zurückzieht.