vonDetlef Georgia Schulze 26.05.2023

Theorie als Praxis

Hier bloggt Detlef Georgia Schulze über theoretische Aspekte des Politischen.

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Mir wurde vom Amtsgericht München eine anonymisierte Version des Durchsuchungsbeschlusses in Sachen „Letzte Generation“ zur Verfügung gestellt. Hier eine Beschreibung und Zusammenfassung:

A. Es fehlt in dem ganzen Beschluß an jeder juristischen Argumentation in Bezug auf die Auslegung von § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen).

B. Der Beschluß umfaßt 11 DIN A-Seiten. Er befindet sich auf Blatt 1314 bis 1324 der Akten.

Er datiert auf den 16.05.2023. Auch das Geschäftszeichen scheint merkwürdigerweise teilweise entfernt worden zu sein – zu lesen ist nur „ER V GS /23“ (auch vor dem Schrägstich wären Zahlen zu erwarten; zu sehen ist aber nur freie, weiße Fläche).

Das Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft München scheint dagegen vollständig genannt zu sein – es stammt bereits aus dem vergangenen Jahr 2022: 501 Js 534/22.

Es werden sieben Beschuldigte aufgelistet, deren Namen und Adressen in der mir vorliegenden Version entfernt sind.

Fünf Beschuldigten wird die Beteiligung an der angeblichen Vereinigung vorgeworfen; zwei sollen diese Vereinigung dadurch unterstützt haben, daß sie den Zugriff auf ein Bankkonto ermöglicht haben und eingehende Spendengelder verwaltet haben.

Der Beschluß beschreibt zunächst, was durchsucht werden sollte und wonach gesucht werden sollte: Es sollten Personen, Wohnungen und Fahrzeuge durchsucht werden. Es sollte nach Computern u.ä., Datenträgern und Unterlagen gesucht werden – darunter auch solche über „links-radikales, verfassungswidriges Gedankengut“, etwaige „Hinterleute“ und „Mittäter“ sowie die finanzielle Situation der Beschuldigten selbst und der „Letzten Generation“.

Spezielle Tatmittel, die bei einer Kriminellen Vereinigung gemeinhin zu erwarten wären (z. B.: Waffen, [Einbruchs]werkzeuge, für Betrugszwecke gefälschte Unterlagen oder gefälschte Personaldokumente oder ähnliches) werden dagegen nicht aufgelistet – nicht einmal Klebstoff.

C. Es folgt dann der Abschnitt „Gründe“.

Dieser benennt zunächst pauschal die Tatsachengrundlage:

  • einen einzigen Zeugen, dessen Name entfernt ist,
  • Bankauskünfte,
  • Informationen über einen eingetragenen Verein, dessen Name nicht entfernt ist,
  • die Homepage der „Letzten Generation“.

Zu dem Zeugen werden keine näheren Angaben (blockierter Autofahrer?, Ex-Aktivist?, V-Mann?, Verdeckter Ermittler?) gemacht.

Es werden dann die Beschuldigten aufgelistet – nach vermeintlichen Mitgliedern und vermeintlichen Unterstützern unterschieden.

Der Beschluß ist dann in vier mit römischen Zahlen versehenen Abschnitten gegliedert:

„I. Die ‚Letzte Generation‘ als Kriminelle Vereinigung“ (Bl. 1315 bis 1319)

„II. Organisation der Finanzierung der Kriminellen Vereinigung ‚Die letzte Generation‘ bis zum 01.03.2023 über“ (Der Rest der Überschrift ist anonymisiert) (Bl. 1319 bis 1320)

„III. Organisation der Finanzierung der Kriminellen Vereinigung ‚Die letzte Generation‘ nach dem 01.03.2023 über“ (Der Rest der Überschrift ist wiederum anonymisiert) (Bl. 1320)

„IV. Bisher bekannte Tatbeteiligungen der 6 Beschuldigten“ (die Zahl „6“ scheint ein Tippfehler zu sein) (Bl. 1320 bis 1323)

Dieser Abschnitt ist in fünf Unter-Abschnitte mit arabischen Ziffern nach Beschuldigten gegliedert, wobei teils mehrere Beschuldigte in einem Unter-Abschnitt gemeinsam behandelt werden.

Es folgt dann noch eine resümierende Passage (S. 1323 Mitte bis 1324 oben), die nicht mit einer eigenen Überschrift versehen ist.


Fortsetzung folgt.


Bisher sind erschienen:

Der Durchsuchungsbeschluß in Sachen „Letzte Generation“

Es folgt noch:

  • Anhang: Noch einmal speziell zu den Blockaden
     

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https://blogs.taz.de/theorie-praxis/der-durchsuchungsbeschluss-in-sachen-letzte-generation-einleitung/

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kommentare

  • Das ist im höchsten Maße unseriös! Wenn aufgrund solch wager Auflistungen von unbegründeten Behauptungen eine fast bundesweite Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, dann sind wir ja schon auf dem Niveau von Terrorstaaten! Da geht die Kriminalität aber eindeutig von der Staatsanwaltschaft und der Polizei aus und nicht von den friedlichen Mitgliedern der LG!
    Ich hoffe das dieser Vorfall ein deutliches Nachspiel hat.

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